Berufskleidung Steuer Geltendmachung

Berufskleidung steuerlich geltend machen

Die gute Nachricht lautet: viele Berufsgruppen können ihre Berufskleidung einreichen, die schlechte jedoch: der Anzug ist nicht dabei.

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Unsere Kunden fragen oft: „Kann ich meinen Anzug oder mein Kostüm als Werbungskosten angeben? In meiner Freizeit ziehe ich doch nur Jeans und Turnschuhe an.“

Die gute Nachricht lautet: viele Berufsgruppen können ihre Berufskleidung einreichen, die schlechte jedoch lautet: der Anzug ist nicht dabei. Warum das so ist, und ob Sie wenigstens mit den Reinigungskosten noch ein paar „Punkte“ gut machen können und was Sie sonst noch rund um "Berufskleidung Werbungskosten" wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Was ist typische Berufskleidung?

Fangen wir von vorne an: Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Explizit wird im § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG auch die typische Berufskleidung aufgeführt. Aber was ist eine „typische Berufskleidung“?

Unter typischer Berufskleidung versteht man Kleidungsstücke, 

  1. die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder
  2. die nach ihrer z. B. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen,

wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist (R 3.31 LStR).

Das Tragen der Kleidung im privaten Bereich darf daher nicht möglich sein. Aufwendungen für außerhalb des Berufslebens tragbare Kleidungsstücke wie zum Beispiel einen Anzug oder ein Kostüm, gelten daher nicht als Werbungskosten. Dies wird regelmäßig durch die Rechtsprechung bestätigt:

  • Schuhe einer Schuhverkäuferin (Finanzgericht Münster, Urteil vom 01.07.2015)
  • Business-Kleidung eines Rechtsanwalts (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2014)

Erst kürzlich hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 29.8.2018, 3 K 3278/15) die Auffassung vertreten, dass ein schwarzer Anzug berufsübergreifend keine typische Berufskleidung ist. Die Kleidung könne jederzeit zu privaten feierlichen Anlässen verwendet werden. Damit steht das Finanzgericht gegen den BFH, der einen schwarzen Anzug bei Leichenbestattern, Oberkellnern und katholischen Geistlichen als Werbungskosten zuließ. Derzeit ist die Revision beim BFH anhängig (Az.: VIII R 33/18).

Als typische Berufskleidung werden anerkannt

  • Blaumann
  • Robe von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten
  • Arztkittel oder Labormantel
  • Kleidung von Köchen und Schornsteinfegern
  • Sicherheitsschuhe, Schutzanzüge oder Helme

Kaufen Sie Ihre Berufskleidung nicht in Geschäften, in denen es Alltagskleidung gibt, sondern in Fachgeschäften für Berufskleidung.

Praxistipp

Was ist mit den Reinigungskosten?

Und wie verhält es sich mit der Reinigung der Berufskleidung? Die üblichen Reinigungskosten von beruflich getragener Privatkleidung wie zum Beispiel dem Anzug können nicht abgesetzt werden. Wird jedoch die private Kleidung aus beruflichem Anlass über das normale Maß hinaus verschmutzt, können die Reinigungskosten in Abzug gebracht werden.

Die Kosten für die Reinigung von typischer Berufskleidung sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Geben Sie die Kleidung in einer Wäscherei ab, so können Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen. Waschen Sie selbst, ermitteln Sie die Kosten anhand der Zahl der Waschgänge pro Jahr multipliziert mit einer Kostenpauschale je Waschgang.

Was ist, wenn mir mein Arbeitgeber die Arbeitskleidung zur Verfügung stellt?

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer gem. § 3 Nr. 31 EStG typische Berufskleidung steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Auch hier muss eine Nutzung im privaten Bereich des Arbeitnehmers ausgeschlossen sein.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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