Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis 249 Beschäftigte, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, finanzielle Förderung aus dem Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern bei den Agenturen für Arbeit beantragen.

1. Ziele des Bundesprogramm Ausbildungplätze sichern

Gefördert werden KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019.

Damit soll der

  • Erhalt von Ausbildungsplätze (Ausbildungsprämie)
  • Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze (Ausbildungsprämie plus)
  • Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Förderung der Übernahme bei Insolvenzen (Übernahmeprämie)

gesichert werden.

Ausführliche Programminformationen, die Antragsunterlagen und die Vordrucke für die erforderlichen IHK-Bescheinigungen zur Bestätigung der Ausbildungsvertragszahlen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

Voraussetzungen für alle Förderungen:

Für die Förderung gelten folgende Voraussetzungen:

  • staatlich anerkannte Ausbildungsberufe,
  • Ausbildungsberufe nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
  • praxisintegrierte Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.

2. Ausbildungsprämien

Die Ausbildungsprämie fördert kleine und mittelständische Unternehmen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. 

Höhe der Förderung:

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 2.000 € je Ausbildungsvertrag. Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus bei Abschluss zusätzlicher Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 € pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

Voraussetzungen für die Ausbildungsprämie

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, gelten diese Kriterien:

  • Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 % eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.
  • Beginn der Ausbildungsverhältnisse im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021
  • erfolgreich abgeschlossene Probezeit 
  • Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen oder anderen Programmen kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.

3. Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Es wurde zwar während der Corona-Krise Kurzarbeit angezeigt, aber bei den Auszubildenden vermieden, so dass den Auszubildenden trotz Corona-Krise ein erfolgreicher Berufsabschluss ermöglicht wird.

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 75 % der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb im Übrigen einen Arbeitsausfall von mindestens 50 % angezeigt hat.

Es muss eine Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Sofern bereits Kurzarbeit beantragt wurde, kann dies unverzüglich nachgeholt werden.

4. Übernahmeprämie

Werden Auszubildende aus einem Betrieb weiter ausgebildet, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die Prämie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Sowohl der insolvente als auch der Übernahme-Betrieb müssen zu den KMU gehören.

Voraussetzung beim insolventen KMU: Eine pandemiebedingte Insolvenz, das heißt, das Insolvenzverfahren wurde bis zum 31. Dezember 2020 eröffnet und das KMU war vor dem 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Voraussetzung beim Übernahme-KMU: Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

5. Unterstützung durch die IHK bei Antragstellung

Unternehmen müssen die Förderung für das Bundesprogramm Arbeitsplätze sichern bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz).

Die zentrale Eintragungsstelle der IHK Region Stuttgart bei der IHK-Bezirkskammer Göppingen bestätigt Ihnen die für den Antrag erforderlichen Ausbildungsvertragszahlen und steht bei Rückfragen unter Telefon 07161 6715-8488 zur Verfügung. Senden Sie einfach den ausgefüllten Vordruck der IHK-Bescheinigung per Mail an eintragung.gp(at)stuttgart.ihk.de. Die erforderliche IHK-Mitgliedsnummer finden Sie auf der Eintragungsbestätigung zu Ihren Ausbildungsverträgen. Im Übrigen ist eine De-minimis-Erklärung abzugeben.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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