RTS Frau mit FFP2 Mundschutz desinfiziert ihre Hände

Corona-Hilfsmaßnahmen – ein Blick hinter die Maske

Mit unzähligen Maßnahmen greifen Bund und Länder zurzeit der Wirtschaft unter die Arme.

Milliarden werden für die Rettung von Existenzen und die Stabilisierung der Wirtschaftslage bereitgestellt. Die Erfahrungen mit einzelnen Maßnahmen prägen aktuell auch den Alltag in der Steuerkanzlei.

Ein kleiner Überblick:

 

Zu Beginn der Coronakrise wurden Hilfen auf den Weg gebracht, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden müssen.

Dazu gehört die Soforthilfe, die schnelle, unbürokratische Unterstützung bietet. Ergänzt wurde das Maßnahmenpaket durch die so genannte Überbrückungshilfe, welche inzwischen verlängert, ausgeweitet und vereinfacht wurde.

Darüber hinaus gibt es auch branchenspezifische Hilfsprogramme wie die Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe oder die Reisebusbranche. Des Weiteren wurden Liquiditätskredite, Beteiligungsprogramme, Tilgungszuschüsse und Bürgschaften ins Leben gerufen beziehungsweise corona-bedingt angepasst.

Der Fiskus verschafft dem Steuerzahler mit Stundungsmöglichkeiten sowie der Aussetzung der haftungs- und teilweise strafbewehrten dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht eine begrüßenswerte  Atempause bei finanziellen Engpässen.

Für Skepsis sorgt hingegen die im Juli eingeführte Umsatzsteuersenkung zur Ankurbelung der Konjunktur. Mit 20 Mrd. Euro weniger Steuereinnahmen und zusätzlichem Berateraufwand steht sie kaum im ausgewogenen Verhältnis zum erhofften Konsumanstieg. Womöglich wäre beispielsweise die vorgezogene Abschaffung des Solis oder eine andere nachhaltige Steuersenkung sinnvoller gewesen.

Als Steuerberater sind wir praktisch täglich in das Procedere rund um die Inanspruchnahme der Hilfsprogramme (Baden_Württemberg) eingebunden und stehen unseren Mandaten beim Umgang mit dem öffentlichen Maßnahmenprogramm zur Seite. Zum Teil, weil einige Maßnahmen von Natur aus steuerlicher Art sind, aber auch, weil bei vielen Hilfen die Bestätigung und Antragstellung unsererseits gefordert wird.

Dabei begleiten wir unsere Mandanten nicht nur auf dem bürokratischen Weg, sondern geben ihnen auch die Möglichkeit, von unseren Erfahrungen mit dem Corona-Maßnahmenpaket zu profitieren. Das erspart oft Umwege und stellt sicher, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Ein wesentlicher Impuls, den wir alle aus den vergangenen Monaten mitnehmen sollten, ist der zur Beschleunigung der Digitalisierung in unserem Land. Die Möglichkeiten, in der aktuellen Situation auf digitalem Wege Hilfen und Informationen  zu erhalten und weiterzugeben ist immer noch verbesserungswürdig.

Auch wir Steuerberater stehen hier vor neuen Herausforderungen. Die von der Regierung bereitgestellte FAQ-Lektüre (Frequently Asked Questions) ist nicht immer klar formuliert und lässt zum Teil noch Fragen offen. Dadurch haben auch wir nicht immer eine Antwort aus dem Stegreif parat und lernen täglich dazu.

Dennoch gibt es Gründe für uns, bei den Hilfspaketen positive Bilanz zu ziehen.

Auch wenn mancher sich noch nicht berücksichtigt sieht, zeigen die Erfahrungen seit März bereits eine Lernkurve: Lücken werden geschlossen und Programme bei Bedarf ergänzt.

Abschließend sei aber gesagt, dass das geschichtsträchtige Maßnahmenpaket der Bundesregierung auch einen erhobenen Zeigefinger enthält:

Die Hilfen sollen Unternehmen und ihren Mitarbeitern während der Pandemie das Überleben sichern und keinesfalls bereits vorhandene Umsatzlücken schließen!

So schwebt über der Inanspruchnahme von Corona-Hilfen stets das Damoklesschwert „Subventionsbetrug“.

 

Hier empfiehlt sich eine gewissenhafte Dokumentation und die Nutzung der Freifelder in Anträgen, um eventuelle Unklarheiten zu vermerken.

Mit Umsicht und kompetenter Beratung der RTS Gruppe lässt sich sicherstellen, dass die staatliche Hilfe am Ende nicht mehr kostet, als sie hilft.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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