Strafrechtliche Konsequenzen für falsche Angaben im Corona-Soforthilfe Antrag
Bei einer nachträglichen Überprüfung seitens der zuständigen Behörden kommt es nicht nur zur Rückforderung der zu viel bezahlten Beträge, es kann auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ein Subventionsbetrug liegt dann vor, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig begangen wurde.
Dabei geht es nicht lediglich um bewusste Falschangaben, auch unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Antragstellung reichen aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Auch wenn dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit geschieht.
Falschangaben liegen nicht nur in der Berechnung der Höhe des Engpasses, sondern z. B. auch bei der Angabe der Anzahl der Beschäftigten oder den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die bereits zum 31.12.2019 vorlagen, etc.
Durfte der Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung davon ausgehen, dass ein Förderbedarf besteht und die für den Antrag erforderlichen Angaben gemacht hat, die seine Lage zutreffend beschreiben, dann ist weder von Vorsatz noch Leichtfertigkeit auszugehen.
Daher auch unser Hinweis im Rahmen der Beantragung möglichst viel im Freifeld hierzu anzugeben sowie die Dokumentation des Antrags nachvollziehbar bereit zu halten.
Unklarheiten in den Vergaberichtlinien oder deren Novellierung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung dürfen strafrechtlich nicht zu Lasten des Antragstellers gehen.