Silberne Geldmünzen gestapelt von klein nach groß

Crowdfunding und Steuern: Tipps für Ihre Steuererklärung

Zu Ihrer Projektidee fehlt nur noch die Deckung des Kapitalbedarfs? Sie benötigen als Unternehmer Kapital für das weitere Wachstum Ihrer Firma? Die klassische Bankfinanzierung wurde abgelehnt? Das Finanzierungsumfeld Ihres jungen Unternehmens wird als problematisch eingeschätzt? Aufgrund fehlender Börsennotierung können Investoren sich nicht an Ihrem innovativen Unternehmen beteiligen? Aufgrund der Corona-Krise braucht Ihr Unternehmen eine Finanzspritze? Dann haben Sie wahrscheinlich bereits an Crowdfunding als innovative Finanzierungsform gedacht. Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, was Sie steuerlich beachten müssen:

Schaubild zur Veranschaulichung von Crowdfunding

Was ist Crowdfunding?

Eine Crowdfinanzierung ist einfach und gewinnt deshalb immer mehr an Beliebtheit. Eine Vielzahl an Geldgebern („crowd“) können sich auf verschiedenen Internet-Plattformen, wie Startnext oder Kickstarter, über Ihr Projekt oder Gründungsvorhaben informieren. Bei Interesse können Sie dann mehr oder minder kleine Geldbeträge einzahlen (sog. Crowdfunding). Wird die Investitionssumme bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht, können Sie Ihr Projekt realisieren.

Kommt die Investitionssumme innerhalb des Zeitraums nicht zusammen, ist das Crowdfundig für dieses Projekt gescheitert.  Der ursprünglich hinterlegte Betrag wird den Geldanlegern nicht belastet. Aber denken Sie daran, für Sie als Crowdfunder können dennoch Kosten anfallen: Achten Sie auf die geforderte Gegenleistung des Plattformbetreibers, sei es eine Gebühr für die Platzierung Ihres Angebots, eine Provision oder sogar die Beteiligung an Ihrem Unternehmen. 

Wie funktioniert Crowdfunding?

Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen ersten Einstieg in steuerrechtliche Fragen rund um Crowdfunding vermitteln. Gerne besprechen wir Ihre konkreten Fragen dazu in einem Beratungsgespräch. Kommen Sie auf uns zu – wir freuen uns darauf.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

News

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Tipp, Unternehmensberatung, Analyse, Planung, Steuerberatung