Forschungszulage: Wer wird wie gefördert?

Am 29. November 2019 hat der Bundesrat dem Forschungszulagengesetz (FZulG) zugestimmt. Ziel des FZulG ist, dass vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen in Forschung und Entwicklung investieren und somit der Unternehmensstandort Deutschland gestärkt wird.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung oder die experimentelle Entwicklung. Zum einen wird die eigenbetriebliche Forschung, zum anderen die Auftragsforschung bezuschusst.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind sämtliche Unternehmen, die im Inland steuerpflichtig sind, unabhängig von ihrer Größe, der Branche und der Ergebnissituation.

Welche Bereiche werden konkret gefördert? Welche Aufwendungen werden von den Förderungen getragen?

Förderfähige Aufwendungen sind bei der eigenbetrieblichen Forschung die Arbeitslöhne der Mitarbeiter einschließlich angestellter Gesellschafter. Der Bruttolohn wird hierbei um die tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen für die Zukunftssicherung erhöht. Aber auch in der Forschung tätige Gesellschafter von Personenunternehmen und Einzelunternehmer können von der Zulage profitieren – mit maximal 40 Euro Stundensatz und maximal 40 Arbeitsstunden je Woche. Bei der Auftragsforschung werden 60 Prozent des Entgelts an das beauftragte Unternehmen als Bemessungsgrundlage angesetzt.

Wie hoch sind die Forschungszulage?

Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, die auf 2 Mio. Euro begrenzt ist. Somit können maximal 500 TEuro Zulage in Anspruch genommen werden.

Wie kann mein Unternehmen einen Antrag stellen?

Der Antrag ist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in dem die Aufwendungen entstanden sind, elektronisch beim Betriebsfinanzamt einzureichen. Diesem Antrag ist eine Bescheinigung für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beizufügen. Die Forschungszulage wird in einem Forschungszulagenbescheid festgesetzt und wird auf die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angerechnet. Wenn die Zulage die festgesetzte Steuer übersteigt, kann es zu einer Erstattung kommen. Das bedeutet, dass Start-Ups in der Verlustphase die Zulage ausbezahlt bekommen.

Ab wann wird gefördert?

Forschungsprojekte, deren Start der 1. Januar 2020 oder später ist, sind förderfähig.

Nähere Infos und den Antrag selbst finden Sie hier: bit.ly/2O909B3.

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