Grundsteuererklärung bei Land- und Forstwirtschaft

Stand: 14.02.2023

Wenn Sie Streuobstwiesen, Schrebergärten, Freizeit- oder Wochenendgrundstücke besitzen oder gar einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft führen, müssen Sie eine Grundsteuererklärung (Grundsteuer A) abgeben. In Baden-Württemberg haben Sie Mitte Januar ein Schreiben des Finanzamts hierzu erhalten.

Die Erklärung müssen Sie bis 31.03.2023 einreichen.

Was jetzt zu tun ist und welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen:

Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke berechnet sich in allen Bundesländern nach dem gleichen Modell: 

Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x nutzungsabhängiger Faktor x Faktor 18,6) x Steuermesszahl i. H. v. 0,55 Promille x Hebesatz der Kommune

Für die Erklärung benötigen Sie folgende Daten, die Sie auf dem Schreiben des Finanzamts bzw. auf dem Geoportal des Landes Baden-Württemberg (https://grundsteuer-a.landbw.de) finden:

  • Aktenzeichen 
  • Gemeindenamen
  • Gemarkungsnummer und -name
  • Flur, Flurstückzähler und -nenner
  • Flurstückfläche
  • Klassifizierung/Nutzungsart (z. B. Grünland, landwirtschaftliche Fläche etc.)
  • Ggf. Ertragsmesszahl

Tierbestand

Sofern Sie Tierbestand haben, müssen Sie hierzu ergänzende Angaben vornehmen.
Verpachten Sie das Grundstück, müssen Sie als Eigentümer die Erklärung abgeben – nicht der Pachtende.

Neu ist, dass Wohnungen bzw. Wohnhäuser nun nicht mehr zur landwirtschaftlichen Hofstelle gehören. Jetzt müssen Sie für den Wohnteil eine separate Erklärung abgeben. Der Betrieb muss also in Grundvermögen (Grundsteuer B) und in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Grundsteuer A) aufgeteilt werden.

Bei Fragen zum Thema Grundsteuer kommen Sie gerne auf uns zu oder nutzen Sie die FAQs der zentralen Homepage www.grundsteuer-bw.de.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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