Landwirtschaft Traktor auf dem Feld

Grundsteuerreform: Bewertung von Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg

Die Grundsteuerreform betrifft ebenso die Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Die Bewertungsregeln für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz in Baden-Württemberg entsprechen inhaltlich dem Bundesrecht. Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden? Welche Betriebe gehören zum Sektor Landwirtschaft und Forstwirtschaft? Welche Dokumente müssen Sie als Landwirt bereithalten? Dies erfahren Sie im folgenden Artikel:

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Steuererklärungen müssen Sie im Zeitraum zwischen Juli und Oktober 2022 einreichen.

Neu ist, dass die Wohngebäude künftig nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Diese werden nach den Grundsätzen des allgemeinen Grundvermögens bewertet. 

Welche Betriebe gehören zum Sektor Land- und Forstwirtschaft?

Zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören u. a. die

  • landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische Nutzung (Gemüsebau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau und Baumschulen) und die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (wie z. B. Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen)

sowie die Nutzungsarten

  • Abbauland, Geringstland, Unland, Windenergie, Nebenbetriebe und Hofstelle (NEU).

Zur neuen Nutzungsart Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der bewirtschafteten Nebenflächen.

Die aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen werden mit ihrem Reinertrag bewertet, der sich wie folgt ermittelt:

Berechnung Reinertrag

Eigentumsfläche x (pauschaler) Bewertungsfaktor = Reinertrag

Die Bewertungsfaktoren sind festgelegt und in der Anlage zum BewG zu finden. Aus der Summe der Reinerträge multipliziert mit gewissen Faktoren wird die Grundsteuer berechnet:

Berechnung Grundsteuer

Summe der Reinerträge x Faktor 18,6 x 0,55 Promille x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

Welche Dokumente und Informationen müssen Sie als Landwirt für die Grundsteuerreform bereithalten?

Wenn Sie uns bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung für die Grundsteuer unterstützen möchten, halten Sie daher bitte folgende Informationen bereit:

  • Bisherige Einheitswertbescheide/aktuelle Grundsteuerbescheide
  • Flächenpläne für die Hofstelle und die weiteren Gebäude mit Anmerkungen zur Nutzung
  • Flächenangaben des land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundvermögens mit Anmerkungen zur Nutzung

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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