Frau mit Tablett in der Hand und Kopfhörer arbeitet von Zuhause aus

Häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung

Wann wird ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt? Welche Kosten kann man für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen? Was kann man nicht absetzen? Kann man die Homeoffice-Pauschale und das Arbeitszimmer absetzen? Die Antworten auf die Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Was gibt es beim häuslichen Arbeitszimmer zu beachten?

Diese grundlegenden Kriterien muss Ihr Arbeitszimmer erfüllen:

  • fast ausschließliche berufliche Nutzung (sonst gem. § 12 Nr. 1 EStG nicht absatzbar)
  • 10 % private Nutzung, 90 % berufliche Nutzung
  • qualitativer Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
  • abgeschlossene Räumlichkeiten
  • genügend Restwohnraum

Wann wird ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt?

Das hängt ganz davon ab, denn das Gesetz unterscheidet bei der Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers zwischen einem beschränkten Abzug der Aufwendungen und einem unbeschränkten Abzug.

Der unbeschränkte steuerliche Abzug:
Hier ist entscheidend, wo sich der Mittepunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit befindet. Befindet sich dieser Mittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer, kann dieses unbeschränkt abgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für freiberufliche Autoren, Redakteure, Künstler, angestellte Heim- und Telearbeiter.

Der beschränkte Abzug:
Steht dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt jedoch nicht im häuslichen Arbeitszimmer, können die Aufwendungen beschränkt abgezogen werden. Ein Beispiel hierfür: Da bei einem Lehrer oder Dozenten der Mittelpunkt der Tätigkeit in den Vorlesungsräumen liegt, kann er sein Arbeitszimmer nur beschränkt absetzen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro keinen Pauschbetrag darstellt. Das heißt, es können nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro angesetzt werden. Fallen beispielsweise nur 800 Euro für das häusliche Arbeitszimmer an, dürfen nur diese steuerlich absetzt werden.

RTS Infoabteilung

Welche Kosten kann man für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Für das häusliche Arbeitszimmer können Sie grundstücksorientierte und nutzugsorientierte Aufwendungen steuerlich absetzen.

  • Grundstücksorientierte Aufwendungen sind Ausgaben wie Miete, Abschreibung für Abnutzung (AfA), Schuldzinsen, Grundsteuer und Versicherungen.
  • Nutzungsorientierte Aufwendungen umfassen Reinigungskosten, Renovierungskosten für das Arbeitszimmer, sowie verbrauchsanteilig Energiekosten und Wasserkosten.

Grundsätzlich gilt, gemischte Aufwendungen sind im Verhältnis der Flächen der Räume zueinander aufzuteilen. Daraus ergibt sich, dass nur dem häuslichen Arbeitszimmer zugeordnete Aufwendungen der Abzugsbeschränkung unterliegen. Die restlichen Aufwendungen, die auf den gesamten Wohnraum anfallen, unterliegen dem Abzugsverbot.

Was kann man nicht absetzen?

Spezielle Wandverkleidung und Fußbodenbeläge sowie berufsspezifische Lampen führen zu einem Verlust der Eigenschaft des häuslichen Arbeitszimmers. Ebenfalls können Kunstgegenstände, wertvolle Bilder und Teppiche steuerlich nicht abgesetzt werden können.

Kann man die Homeoffice-Pauschale und das Arbeitszimmer absetzen?

Nein. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese Pauschale kann für die Tage geltend gemacht werden, an denen der Steuerpflichtige seine betriebliche und berufliche Tätigkeit ausschließlich in dem häuslichen Wohnraum ausgeführt hat. Hierfür ist die Voraussetzung „kein anderer Arbeitsplatz“ nicht zu prüfen. Die Homeoffice-Pauschale beträgt pro Kalendertag fünf Euro und kann mit maximal 600 Euro, also 120 Tagen, steuerlich berücksichtigt werden.

Mit dem Jahressteuergesetz 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro pro Kalenderjahr auf 1.000 Euro angehoben. Dabei ist die Pauschale pro Tag in Höhe von 5 Euro gleichgeblieben, aber die Tage von 120 auf 200 Tage pro Kalenderjahr angehoben worden.

Rechtliche Definition: Das häusliche Arbeitszimmer stellt einen Arbeitsraum dar, der in seiner Lage, Funktion und Ausstattung in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeit dient. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung oder das Haus im Eigentum des/der Steuerpflichtigen steht.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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