Haustier Steuer absetzen

Hund, Katze, Maus: Kosten für Ihr Haustier von der Steuer absetzen

Anschaffungskosten, Betreuung, Hundeschule und Tierarzt: Gewisse Kosten gelten als Sonderausgabe. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten rund um Ihr Haustier Sie von der Steuer absetzen können.

„Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos“

Loriot

Das hat schon Vicco von Bülow alias Loriot feststellen müssen. Wie ihm geht es heute 17 % der Haushalte in Deutschland, diese sind ebenfalls „pro Hund“ und halten rund 8,6 Millionen Hunde. Und damit nicht genug! Egal ob Nager, Samtpfote oder Nemos Verwandte, mit 31,6 Millionen Heimtieren in 44 % der Haushalte, befindet sich Deutschland auf Platz 2 im europäischen Vergleich.

Die positive Auswirkung von einem Haustier ist längst erwiesen, nun geht es aber um die positive Auswirkung der Kosten von Haustieren in Ihrer Steuererklärung. Denn Ausgaben die im Zusammenhang mit einem Haustier entstehen, können teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

Versorgungs- und Betreuungskosten

Sie arbeiten viel und lange oder fahren über das Wochenende gerne in fremde Städte. Wer kümmert sich nun ums Haustier? Kommt jemand zu Ihnen nach Hause und füttert, pflegt und beschäftigt das Tier, so können Sie die dafür entstanden Kosten als haushaltsnahe Dienstleitung steuermindernd ansetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hauswirtschaftliche Verrichtungen die für gewöhnlich durch Mitglieder des Haushaltes erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.

Obwohl das Gassi gehen nicht im Haushalt erfolgt, können die Aufwendungen hierfür seit kurzem auch angesetzt werden. Der Hundesitter sollte diesen allerdings daheim abholen und wieder heimbringen.
Bringen Sie Ihr Haustier zur (Urlaubs-) Betreuung  jedoch  in eine Pension, ist die Ansetzung in der Steuererklärung nicht möglich.

Tierarztkosten Haustier

Ob nur eine Impfung oder gleich eine Operation. So ein Tierarztbesuch kann ins Geld gehen. Die schlechte Nachricht –  diese Kosten sind generell nicht absetzbar, denn Ihr Tierarzt erbringt keine Handwerkerleistung oder eine haushaltsnahe Dienstleistung, auch nicht wenn er das Tier in den eigenen vier Wänden behandelt.

Tipp: Mittlerweile gibt es sogar Krankenversicherungen für Vierbeiner

Hundeschule

Bello will nicht alleine bleiben, pöbelt andere Hunde an und Sie sind mit Ihrem Latein am Ende? Dann wird es Zeit für den Besuch einer Hundeschule. Diese Kosten können zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden aber sehen Sie es positiv – am Ende haben Sie zumindest einen folgsamen Hund.

Tierhaftpflichtversicherung

Sollte Bello doch mal kräftig zubeißen oder wird das Nachbarskind beim Spielen umgerissen und verletzt sich, kann es ebenfalls teuer werden.
Denn grundsätzlich haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für alle Schäden die Ihr Tier gegenüber Dritten verursacht hat, unabhängig wie Sie sich als Besitzer verhalten haben!
Eine Tierhaftpflichtversicherung deckt solche Schäden ab und kann, vorausgesetzt Sie haben den Höchstbetrag für Vorsorgeleistungen noch nicht ausgeschöpft, als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung angesetzt werden.

In manchen Bundesländern haben Sie sogar eine Pflicht für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In Baden-Württemberg ist dies nur bei Hunden der Fall, welche eine Verhaltensauffälligkeit bescheinigt bekommen haben.

Hundesteuer

Die Hundesteuer kommt aus dem Jahr 1810, in welchem auch Diener und Pferde einer Luxussteuer unterlagen.  Der Gedanke dahinter: Wer es sich leisten kann aus privatem Vergnügen einen Hund zu halten, hat auch genug Geld diesen zu besteuern. Dieses Gesetz hat bis heute Bestand. Wie hoch die Steuer ist hängt von der Gemeinde und teilweise auch von der Hunderasse ab. Sie zählt zu Ihren privaten Lebenshaltungskosten, welche Sie nicht von der Steuer absetzen können. Gleiches gilt für Tiernahrung und Zubehör.

Tierfriseur

Nicht nur Herrchen unterzieht sich alle paar  Wochen einer Waschen - Schneiden - Föhnen - Kur. Den Hunde- oder Katzenfigaro können Sie von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Worauf die Bezeichnung schon hindeutet – der Friseur sollte zu Ihnen nach Hause kommen. Gehen Sie in einen Hundesalon in der Stadt, ist eine Absetzung nicht mehr möglich. Nein - das Selbe gilt nicht für Ihren Friseurbesuch!

Gebrauchshunde

Halten Sie aus beruflichen Gründen ein Tier, beispielsweise einen Polizei- oder Therapiehund, so können Sie Tierarztkosten und viele weitere Ausgaben von der Steuer abziehen und zahlen erst gar keine Hundesteuer. Ihr felliger Begleiter gilt dann nämlich als Arbeitsmittel, welches steuermindernd angesetzt werden kann. Dies dürfte jedoch ein Ausnahmefall sein.

Hinweis: Denken Sie daran, Kosten die absetzbar sind via Banküberweisung zu begleichen und sich eine Rechnung ausstellen zu lassen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

News

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren