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Influencer und Steuern - müssen Influencer Steuern zahlen?

Beim Schmink-Tutorial bewerben Sie die neuste Wimperntusche, neben den aktuellen Nachrichten aus aller Welt geben Sie noch einen Hinweis auf den klimagerecht hergestellten Schmuck und bei der Reise nach Spanien wird noch das gebuchte Hotel beworben? Als Influencer ist es total normal, neben den Hauptbeiträgen Ihres Kanals noch Produkte und Dienstleistungen, meistens gegen Geld, zu bewerben. Doch haben Sie schon einmal daran gedacht, dass diese Art von Marketing steuerpflichtig sein könnte?

Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen kurzen Überblick auf die infrage kommenden Steuerarten und ob eine Meldung an das Finanzamt notwendig ist.

Muss ich als Influencer Einkommensteuer zahlen?

Ja, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Das Einkommen setzt sich aus den Einkünften abzüglich Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuellen Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen zusammen. Zu den Einkünften zählen alle Einkünfte, somit z. B. auch die Tätigkeit als Arbeitnehmer.

Bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung wird der Grundfreibetrag vom Finanzamt automatisch berücksichtigt:

  • 2020: 9.408,- Euro
  • 2021: 9.744,- Euro
  • 2022: 10.347,- Euro
  • 2023: 10.908,- Euro

Muss ich als Influencer Gewerbesteuer zahlen?

Ja, da die Einkünfte als Influencer grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind. Gewerbesteuer fällt jedoch erst an, wenn die Einkünfte (Gewerbeertrag) über 24.500,- Euro liegen.

Eine Gewerbesteuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn der Gewerbeertrag überschritten wird oder das Finanzamt Sie dazu auffordert.

Muss ich als Influencer Umsatzsteuer zahlen?

Ja, wenn Sie z. B. wiederholt Produkte vermarkten. Dann gelten Sie als umsatzsteuerlicher Unternehmer, da selbstständig und nachhaltig Einnahmen erzielt werden. Damit sind Sie zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Auf Ihren Kundenrechnungen müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen, die Sie dann an das Finanzamt zahlen müssen. Sie können aber auch bei Lieferrechnungen die Vorsteuer in Abzug bringen. Aber beachten Sie die Vereinfachungsregelung: Wenn Ihre Umsätze inkl. Umsatzsteuer im vorigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen werden, haben Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuerpflicht.

Muss ich auf kostenlose Werbegeschenke Steuern zahlen?

Ja, auf sogenannte Sachzuwendungen müssen Sie Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Die Gratisprodukte und Geschenke, wie z. B. kostenlose Hotelübernachtungen oder Einladungen zu Events und Reisen, sind mit dem Marktwert anzusetzen.

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Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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