Investitionen: Förderdarlehen und Zuschüsse erhalten

Wenn betriebliche Investitionen notwendig werden: unbedingt nach Fördermaßnahmen des Staates Ausschau halten.

Wie Sie für Ihre Investitionen Förderdarlehen und Zuschüsse des Landes und Bundes nutzen können

Gastbeitrag: Katja Kühnel, maconis

Bei Ihnen stehen Investitionen an? Oder sollte es eher heißen „Bei Ihnen ständen rein theoretisch Investitionen an?“. Nicht selten legen in der Praxis Finanzierungsengpässe die Investitionspläne auf Eis. Doch das muss nicht sein.

Es kommt aber auch vor, dass Unternehmen sich gar nicht aussuchen können, ob sie investieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn internationale Großkunden ihren Zulieferern Auflagen wie ISO-Zertifizierungen diktieren.

Dann kommen auf den Mittelständler schnell hohe Investitionen zu. Wenn Ihr Betrieb zum produzierenden Gewerbe zählt oder im Bereich Forschung und Entwicklung tätig ist, könnten Förderungen des Landes oder des Bundes für Sie in Frage kommen.

Bei Förderdarlehen handelt es sich um zinsgünstige Darlehen für langfristige Finanzierungen. Diese Darlehen können ohne Zusatzkosten sofort getilgt werden.

Von verlorenen Zuschüssen hingegen ist die Rede, wenn Subventionen direkt ausgezahlt werden und diese nicht zurückbezahlt werden müssen. Daneben könnte auch das Thema Tilgungszuschüsse für Sie von Interesse sein.

Ob Sie öffentliche Fördermittel erhalten, hängt von verschiedenen Prüfkriterien ab. Ihre Ansprechpartner Ihrer Hausbank oder spezielle Fördermittelexperten beraten Sie gerne und ermitteln Ihre Zuschussfähigkeit.

Damit Sie zügig eine Prognose bekommen können, sollten Sie folgende Informationen bereits vor dem Beratungsgespräch zusammenstellen:

  • Zur Prüfung des KMU Kriteriums: ein Organigramm des Firmenverbundes mit Mitarbeiterangaben, Umsatz- und Bilanzsummen sowie der Besitzverhältnisse in Prozent
  •  Für anstehende Investitionen: eine kurze Beschreibung der Technik bzw. des Investitionsvorhabens einschließlich des Finanzierungsvolumens
  • Für anstehende Entwicklungsvorhaben: eine kurze Beschreibung, was entwickelt werden soll, innovative Kernpunkte, Entwicklungsinhalte, Angaben zum Stand der Technik

Einen Fördermittelexperten einzuschalten ist meines Erachtens durchaus sinnvoll, denn die Beratung erfolgt meist auf rein erfolgsabhängiger Basis und ist somit eine Win-win-Situation.

Derzeit liegt übrigens ein großer thematischer Förderschwerpunkt in der Innovationsfinanzierung 4.0.

Nachdem der Themenblock „innovative Geschäftsmodelle“ bereits auf besonders reges Interesse stößt, wird nun auch die Förderung „innovativer Unternehmen“ wiederaufgenommen.

Wenn Sie Interesse an diesem Thema haben, kommen Sie auf uns zu. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu bewährten Fördermittelberatern her.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Durchführung zur Seite – sprechen Sie uns einfach an. Wie Sie für Ihre Investitionen Förderdarlehen und Zuschüsse des Landes und Bundes nutzen können

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

News

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Service, Steuernews, Tipp, Unternehmensberatung, Analyse, Steuerberatung, Steuerliche Vertragsgestaltung