RTS Digitale Zahlungsmöglichkeit Kartenzahlung

Paypal, Apple/Google/Payback Pay - bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Herausforderungen in der Buchhaltung

Das Zahlungsverhalten war lange stabil - aktuell gibt es aber eine große Veränderungsbereitschaft in Deutschland. Jeder Zehnte Deutsche verzichtet bereits auf Bargeld und selbst die bargeldlose Zahlung geht weg von VPay oder Girocard (alte EC Karte) hin zu Paypal, Apple/Google/Payback Pay, oder ähnlichen digitalen Zahlungsmöglichkeiten.

Der Online-Bezahldienst PayPal wird mittlerweile häufiger genutzt, als die Girocard und verdrängt diese nun auf Platz 3 der meistgenutzten Zahlungsarten. Die Barzahlung kann sich momentan immer noch auf Platz 1 halten, es ist aber vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis auch sie von Ihrem jahrzehntelangen Führungsplatz verdrängt wird.

Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen

Die EU Kommission trägt - neben den technischen Trends - zusätzlich dazu bei, und will eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen einführen. Einige EU Länder haben bereits jetzt schon niedrigere Grenzen. In Griechenland liegt diese z. B. schon bei 500 Euro und Frankreich bei 1.000 Euro.

Wie wird der Kuchen also neu verteilt? Wer wird Marktanteile gewinnen und wer verlieren? Im Moment ein sehr spannendes Thema. Die Anzahl der verfügbaren Zahlsysteme steigt täglich und unaufhörlich, und die Marktanteile verschieben sich immer mehr.

Der Trend ist also klar, und wird sich weiter fortsetzen.

Digitale Zahlungsmöglichkeiten - neue Herausforderung bei der Verbuchung

Uns Steuerberater stellt die Verbuchung dieser bargeldlosen Umsätze damit täglich vor neue Herausforderungen: Da es momentan eine Vielzahl von Anbietern solcher innovativen Zahlungstechnologien auf dem Markt gibt (sog. Fintechs),die sich technisch aber teils stark unterscheiden, muss je nach Anbieter anders gebucht werden.

Darüber hinaus tauchen viele neue Themen auf, beispielhaft seien nur genannt:

  • Bezahlsysteme wie Paypal sind oft mit Guthaben und Kreditrahmen ausgestattet, bei Überschreiten der Limits werden Kreditkarten belastet, die dann selbst oft noch auf einem klassischen Girokonto und zeitversetzt weiterbelastet werden.
  • Es werden Gebühren/Zinsen ausgewiesen, die natürlich separat gebucht und aufgeschlüsselt werden müssen. Leider stehen dazu oft nur mangelhafte Schnittstellen zur Verfügung, um diese sauber auslesen zu können. Wir programmieren diese dann nach oder passen diese an.
  • Transaktionen in Fremdwährungen müssen tagesaktuell umgerechnet werden.
  • Massenumsätze (z. B. bei Online Shops) müssen per Schnittstelle sauber und transparent in schneller Geschwindigkeit verbucht werden. Falsch programmierte Schnittstellen (z. B. falsche Umsatzsteuerschlüssel) können dann schnell zu beträchtlichen Schäden oder Steuerhinterziehungstatbeständen führen.
  • Die Finanzverwaltung stellt hohe Ansprüche an die Belege, und „elektronische Kontoauszüge“ erfüllen diese oft nicht. Dies kann zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen.
  • Verschiedene Schnittstellen liefern die elektronischen Belege zur Buchung bereits mit und können mit den richtigen Schnittstellen bereits 1:1 in die Finanzbuchhaltung übernommen werden (also kein Versenden per E-Mail oder gar Ausdrucken mehr nötig).
  • Der Unternehmer erwartet tagesaktuelle, verlässliche und lesbare Zahlen und keine verzögerten Monatsbuchhaltungen für das Finanzamt mehr. Der Trend geht also hin zu kürzeren Buchungszeiträumen.

Hier sind Experten gefragt, die sowohl über steuerliches bzw.  buchhalterisches als auch EDV-technisches Wissen verfügen, und die über die besten Tools verfügen.

Für alle diese Herausforderungen sind wir, die Steuerberater der RTS, mit modernsten Softwareprodukten, laufenden Schulungen und gut ausgebildeten Mitarbeitern bestens gerüstet, um auch Ihre Buchhaltung trotz gestiegener Anforderungen mit den richtigen Werkzeugen schnell, sauber und zu kostensparend zu erledigen.

Auch unsere selbstbuchenden Mandanten beraten wir gerne in der Auswahl der Technologien und bilden die Schnittstelle zwischen Zahlen, Ergebnissen und Software für Sie. Sprechen Sie uns an!

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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