Der ausgeschiedene Mitarbeiter als Sicherheitsrisiko für die IT- und Datensicherheit

Stand: 16.03.2023

Ehemalige Mitarbeiter können ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko für Ihr Unternehmen darstellen. Daher ist es wichtig einen Offboarding-Prozess für ausgeschiedene Mitarbeiter einzuführen. Warum ein Offboarding-Prozess so wichtig ist, und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in unserem nachfolgenden Artikel.

Was ist „Onboarding“  und „Offboarding“?

„Onboarding“ hat sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe der modernen Unternehmenskultur entwickelt. Prozesse vom Erstkontakt mit dem Bewerber über die reibungslose Administration in der IT-Landschaft bis hin zu den ersten Wochen und Monaten im neuen Arbeitsverhältnis sind definiert – und werden im Übrigen, gerade von Berufseinsteigern, auch erwartet.

Im Vergleich zum „Onboarding“ führt der „Offboarding“-Prozess dagegen ein echtes Schattendasein. Hintergrund und wenig überraschend an dieser Stelle ist, dass in der Regel die Interessen- und Motivationslage beim Eintritt eines Mitarbeiters in ein Unternehmen eine völlig andere als bei dessen Austritt ist. Während zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses gerade der positive Eindruck im Vordergrund steht, sind zu Ende eines Arbeitsverhältnisses die Fronten oft verhärtet. Genau diese Stimmungslage birgt für Unternehmen erhebliche Gefahren, insbesondere auch für dessen IT- und Datensicherheit.

Warum ist ein „Offboarding“-Prozess für ausgeschiedene Mitarbeiter so wichtig?

Das Mobile-Office ist bspw. darauf ausgerichtet, sich von einem anderen Ort als dem originären Firmengelände auf das Unternehmensnetzwerk aufzuschalten. Werden Mitarbeiter-Accounts nach deren Austritt nicht zeitnah gesperrt und/oder zumindest die Passwörter geändert, ist es für den ausgeschiedenen Mitarbeiter (sprichwörtlich) „Arbeitsalltag“, sich wieder auf seinen alten Arbeitsplatz aufzuschalten, um so Geschäftsprozesse und personenbezogene Daten einzusehen, „Know-How“ abzugreifen und im Ernstfall geschäftsschädigende Handlungen vorzunehmen. Zwar ist in diesen Konstellationen ein Schadenersatzprozess gegen den ehemaligen Mitarbeiter denkbar, die zusätzlichen Kosten und Mühen, datenschutzrechtliche Bußgelder, allen voran aber der Imageschaden, welcher durch Meldepflichten nach der DSGVO ausgelöst werden, wiegen dagegen beträchtlich schwerer.

Was gehört zum „Offboarding“-Prozess?

Die technischen Komponenten eines „Offboarding“-Prozesses sind vielschichtig. Insbesondere sind Mitarbeiter-E-Mail-Accounts zu sperren, Telefonnummern und E-Mail-Adressen an Kollegen weiterzuleiteten oder zu übertragen und firmeneigene Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone, Dienstwagen und Zutrittskarten unverzüglich zurückzufordern. Ebenso wichtig ist es, technische Geräte für eventuelle Nachfolger neu aufzusetzen und datenschutzrechtlich korrekt mit dem Löschen und Archivieren privater Daten zu verfahren.

Gerade weil ein verunglückter „Offboarding“-Prozess erhebliche Risiken für den Datenschutz und die Datensicherheit birgt, sollten rechtzeitig interne Personal-Prozesse geschaffen und technische organisatorische Maßnahmen (TOMs) Ihres Datenschutzkonzeptes nach der DSGVO angepasst werden.

Unsere Partner der maconis GmbH unterstützen und beraten Sie zu Vorgängen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit. Fragen Sie bei Interesse einfach bei Ihrem RTS-Berater vor Ort nach.

Autor

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
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