Steuerliche Fragen rund ums Wohnmobil

Träumen Sie auch von einem unabhängigen Urlaub mit größtmöglicher Freiheit? Ob zu zweit oder mit der ganzen Familie - ein eigenes Wohnmobil ist der Traum vieler Reisender. Falls Sie schon einmal über den Kauf eines Wohnmobils nachgedacht haben, taten sich dabei sicher viele Fragen auf. Im folgenden Artikel finden Sie einen Überblick über Fragen zum Kauf, zur Vermietung an andere Campingfans, sowie zur gewerblichen Nutzung.

Handelt es sich bei meinem Fahrzeug um ein Wohnmobil?

Ihr Fahrzeug der Klasse M1 (Aufbauart SA) mit besonderer Zweckbestimmung gilt als Wohnmobil, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

Zum einen muss dieses so konstruiert sein, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt. Zum anderen muss das Fahrzeug mindestens diese Ausrüstung umfassen:

  • Tisch- und Sitzgelegenheiten,
  • Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
  • Kochgelegenheiten und

Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein. Eine Ausnahme gilt für den Tisch, der leicht entfernbar sein kann.

Wie berechne ich die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil?

Für die Kfz-Steuer wird das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils benötigt, welches Sie dem Fahrzeugschein entnehmen können. Für unser Beispiel nehmen wir ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen an.

Mit der Emissions-Schlüsselnummer, welche in der Zulassungsbescheinigung bzw. im „alten“ Fahrzeugschein steht, können Sie die Schadstoffklasse Ihres Wohnmobils ermitteln. Ausschlaggebend sind die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer. Achten Sie dabei aber auf die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts. Ausgehend von bspw. der Schlüsselnummer 35 und dem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (und somit über der Grenze von 2,8 Tonnen) liegt die Schadstoffklasse „S4“ vor (vgl. Tabelle des ADAC).

Den Steuersatz ermitteln Sie anhand der Schadstoffklasse und zulässigem Gesamtgewicht. Hier wird, je angefangenem 200 kg Gesamtgewicht gerechnet - bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt somit der Betrag wie für 3,6 Tonnen. Bei unserem Beispiel mit der Schadstoffklasse „S4“ beträgt die Steuer 240 Euro pro Jahr.

Bei Wohnmobil-Oldtimern, also für Wohnmobile mit H-Kennzeichen, gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro.

Was passiert, wenn ich mein Wohnmobil vermiete?

Wenn Sie Ihr ansonsten privat genutztes Wohnmobil nur gelegentlich vermieten, sind Sie nicht zwangsläufig Unternehmer. Die nichtunternehmerischen Gesamtumstände sind im Einzelfall zu prüfen. Dabei ausschlaggebend ist z. B.

  • nicht mehrere Wohnmobile im Privatbesitz zu haben,
  • die tatsächliche Vermietungsdauer,
  • eine geringe Kundenzahl,
  • die Höhe der Einnahmen,
  • keine besonders hergerichtete Garage zu besitzen,
  • die eigens für die Vermietung an Fremde abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • nicht so vorzugehen wie ein gewerblicher Vermieter (unterhalten eines Büros, Werbemaßnahmen).

Alle Vermietungseinkünfte sind in der privaten Einkommensteuer unter den „sonstigen Einkünften“ (§22 Nr. 3 EStG) anzugeben und werden versteuert. Liegen die Einkünfte im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 256 Euro fällt für die private Vermietung auch keine Einkommensteuer an.

Übrigens: als privater Wohnmobileigentümer können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Unternehmerische Wohnmobilinhaber hingegen können einen Vorsteuerabzug aus dem Kauf und der Unterhaltung des Wohnmobils geltend machen.

Ist mein Wohnmobil eine zweite „Wohnung“?

Wenn Sie als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhalten, können Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung innerhalb bestimmter Grenzen als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Auch ein Wohnmobil kann als zweite „Wohnung“ gelten, wenn dieses fest vor Ort steht.

Falls Sie das Wohnmobil aber auch für die Wochenendheimfahrt verwenden, kann vom Führen eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort nicht die Rede sein. Bestenfalls erbringen Sie einen Nachweis, dass das Wohnmobil nicht bewegt wird, z. B. durch

  • Bahntickets für die Heimfahrt oder
  • Rechnungen vom Stellplatzbetreiber mit Dokumentation der Standzeit.

Dann können Sie, zumindest anteilig, Kosten wie die Mietkosten, Versicherung, Heizung etc. in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Kann ich mein Wohnmobil als Firmenwagen verwenden?

Sie sind beruflich viel unterwegs, müssen schnell beim Kunden vor Ort sein und möchten die hohen Hotelkosten vermeiden? Da liegt der Gedanke an ein Wohnmobil als Geschäftsfahrzeug nicht weit entfernt. Doch achten Sie auf den Nachweis für die betriebliche Nutzung.

Am besten führen Sie ein Fahrtenbuch, in dem die Privatfahrten und die betrieblichen Fahrten dokumentiert werden. Sie müssen das Wohnmobil zu mindestens zehn Prozent betrieblich nutzen. Das Fahrtenbuch muss formell und inhaltlich korrekt, sowie unveränderlich sein, damit dieses vom Finanzamt anerkannt wird. Ansonsten erfolgt die Versteuerung über die 1Prozent-Regelung – 1 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs.

Als kleiner oder mittlerer Betrieb können Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, auch für das Wohnmobil einen Investitionsabzugsbetrag bilden und somit den Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung senken. Das Wohnmobil muss aber zu mind. 90 Prozent betrieblich genutzt werden, was Sie ebenfalls mit dem Fahrtenbuch nachweisen müssen.

Kann ich die Anschaffungskosten für mein Wohnmobil von der Steuer absetzen?

Falls Sie Ihr Wohnmobil als Firmenwagen nutzen möchten, müssen Sie dieses im Anlagevermögen ausweisen. Die Anschaffungskosten können per Abschreibung monatlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Geltend machen können Sie die Vorsteuer – falls Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind - in der Umsatzeuer-Voranmeldung.

Wie lange muss ich mein Wohnmobil abschreiben?

Die Nutzungsdauer für Wohnmobile beträgt acht Jahre. Diese können Sie der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter i.S.d. §7 Abs. 1 EStG entnehmen. Eine kürzere Nutzungsdauer können Sie nur zugrunde legen, wenn glaubhafte Gründe vorliegen bzw. wenn Sie das Wohnmobil gebraucht gekauft haben.

Kann ich die laufenden Kosten für mein Wohnmobil steuerlich absetzen?

Alle Kosten, wie Steuer, Versicherung, Tank- und Reparaturkosten Ihres Wohnmobils als Firmenfahrzeug können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Falls Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die Vorsteuer in der Umsatzeuer-Voranmeldung geltend machen. Die Höhe der absetzbaren Kosten ergibt sich aus der Privatnutzung und betrieblichen Nutzung lt. Fahrtenbuch.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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