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Steuertipps für 2023 - so sparen Sie steuern!

Für viele Privatpersonen und Unternehmen steht jedes Jahr die Abgabefrist der Steuererklärung vor der Tür. Die meisten fragen sich bestimmt: Wie kann ich Steuern sparen? Wir haben 23 Steuertipps für 2023 für Sie vorbereitet - so können Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung Steuern sparen.

Müssen Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie in unserem Artikel "EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG - WER IST ZUR ABGABE VERPFLICHTET?" nachlesen.

Steuertipps zur Bilanzierung / BWL

  • Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung. Hierdurch können Sie Rückstellungen bilden und den steuerwirksamen Aufwand zeitlich vorziehen (z. B. Rückzahlung Corona-Zuschüsse).
  • Alle Jahre wieder: Die Inventur droht und damit das Zählen! Stellen Sie (teilweise) auf Festwerte um, dann müssen Sie nur noch alle 3 Jahre zählen. Dazwischen bleiben die Inventurwerte unverändert.
  • Wussten Sie, dass Sie Ihren Bilanzstichtag vom 31.12. auch z. B. auf den 31.01. verlegen und dadurch fast eine gesamte Jahressteuer um ein Jahr in die Zukunft verschieben können? Probieren Sie es aus!
  • Prüfen Sie, ob die aktuellen KfW-Förderprogramme auf Sie zutreffen (z. B. KfW-Sonderprogramm „UBR 2022“ für gestiegene Energiekosten)!

Steuertipps zur Lohnsteuer

  • Mit der Inflationsausgleichsprämie können Sie als Arbeitnehmer*in bis zu 6.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten, wenn Sie zwei Beschäftigungen ausüben (z. B. Haupt- und Nebenbeschäftigung/Minijob). Je Beschäftigung gilt eine Obergrenze von 3.000 €.
  • Nutzen Sie steuer- und (teilweise) sozialversicherungsfreie Sachbezüge in der Nettolohnoptimierung aus, wie z. B. die 50 € monatliche Sachzuwendung oder die Möglichkeit, Arbeitnehmer*innen mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bis zu 10.000 € p. a. an pauschalversteuerten Sachzuwendungen zukommen zu lassen, statt voll steuerpflichtige Boni.
  • Smartphones/Tablets/Laptops - Nutzungsüberlassung statt Gehaltserhöhung! Und dabei sparen! Überlassen Sie diese Geräte steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter.
  • Profitieren Sie von der Elektromobilität: Nutzen Sie möglichst viele Subventionen und Steuervorteile (z. B. 0,5 % statt 1 %-Regel). Wie? Sie bzw. Ihre Mitarbeiter fahren E-Autos anstatt konventionelle Pkws.
  • Mit dem Fahrrad unterwegs: Überlassen Sie Ihren Arbeitnehmern Fahrräder/E-Bikes bis 25 km/h steuerfrei als zusätzlichen Gehaltsbaustein.

Steuertipps zu Immobilien

  • Finden Sie das zu Ihrer Vermögensverwaltung passende Steuermodell zwischen nicht steuerbaren Immobilienverkäufen (im Privatvermögen gehalten und entweder mehr als 3 Jahre Haltedauer [auf rund 370 Tage verkürzbar] bei Selbstnutzung oder mehr als 10 Jahre Haltedauer) und der privaten Immobilien-Holding (Ausnutzung von § 6b-Rücklagen und nur 15,825 % Körperschaftsteuerbelastung inkl. Soli, d. h. gewerbesteuerfrei!)
  • Eigenheim – Glück allein! Der Bauantrag für Ihre eigengenutzte Wohnimmobilie wurde bis zum 31.12.2021 gestellt? Nutzen Sie die Sonderabschreibung/Neubauförderung nach § 7b EStG bei Objekten außerhalb von Ballungsgebieten mit dennoch guter Lage.
  • Vermieten Sie Immobilien vergünstigt an nahe Angehörige für nur 66 % der ortsüblichen Miete; die Aufwendungen/Werbungskosten sind zu 100 % steuerlich abzugsfähig. So können Sie steuerlich wirksam Verluste geltend machen.
  • Immobilien verschenken? Verkaufen Sie stattdessen abgeschriebene Vermietungs-Immobilien grunderwerbsteuerfrei an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder und schenken Sie ihnen anschließend die Geldmittel zur Zahlung des Kaufpreises. Ehepartner und Kinder werden - wie gewünscht - beschenkt und haben neues Abschreibungsvolumen generiert.
  • Profitieren Sie vom Zuwendungsnießbrauch bei abgeschriebenen Vermietungsimmobilien, indem Sie die steuerlichen Grundfreibeträge von nahen Angehörigen (v. a. Kindern) ausnutzen.
  • Wohnungsvermietung - Prüfen Sie bei Vermietungsobjekten stets, ob Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage vorgenommen wurden. Diese Entnahmen sind Erhaltungsaufwendungen und damit abziehbare Werbungskosten, die oftmals vergessen werden!

Steuertipps zur Gestaltungsberatung

  • Sie sind privat krankenversichert? Zahlen Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Dezember für die nächsten 2 Jahre im Voraus (ggf. mit Beitragsnachlass), um die Versicherungsfreibeträge für die folgenden zwei Steuerjahre für andere Versicherungen nutzen zu können.
  • Überdenken Sie Ihre Gesellschaftsform. Vielleicht passt Ihnen ein Holding-Kleid, um vergangene Gewinne aus der Haftung zu bekommen und künftig vom steuerlichen Schachtelprivileg zu profitieren?
  • Sie haben eine GmbH und wollen die aktuellen Verluste privat geltend machen und den jährlichen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro nutzen? Willkommen in der ohne Notar gründbaren GmbH & atypisch Still!
  • Gründen Sie eine vermögensverwaltende Familien-KG und nutzen Sie die steuerlichen Grundfreibeträge der gesamten Familie, insbesondere der Kinder!
  • Vermieten Sie Ihren wertstabilen Pkw in Höhe der Abschreibung an Ihre GmbH und verkaufen Sie ihn nach über einem Jahr mit Gewinn – der Gewinn ist nicht steuerbar.
  • Photovoltaik-Anlage aufs Dach! Nutzen Sie die ertragssteuerneutrale Regelung für „kleine“ PV-Anlagen. Aktuell können Sie auch noch Vorsteuern geltend machen; nach 5 Jahren wechseln Sie zur Kleinunternehmerregelung und zahlen keine Umsatzsteuer für den selbstgenutzten Strom.
  • Betrachten Sie Ihren Steuerberater als Experte in der Digitalisierung und Automatisierung von Buchhaltungen mit Hilfe von Schnittstellenkompetenz und sprechen Sie ihn auf Optimierungsmöglichkeiten an.
  • Sprechen Sie generell über all die zu Ihnen passenden Tipps mit Ihrem Steuerberater! RTS Steuerberater in Ihrer Nähe finden.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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