Frau lächelt und hält einen Ordner in den Händen

Vermeidung von Scheinselbstständigkeit bei Bürokräften

Auf dem Arbeitsmarkt fehlen immer mehr Arbeitskräfte. Wenn auch Ihnen die Büroarbeit über den Kopf wächst und Sie überlegen, eine freiberufliche Bürokraft einzustellen, kann das teuer werden.

Eine freiberufliche Bürokraft hört sich wie die perfekte und kostengünstige Lösung all Ihrer Probleme an. Denn es fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch sonstige Lohnnebenleistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Gewährung von Urlaubsansprüchen an.

Aber Vorsicht: Denn wenn der Freiberufler sich an von Ihnen vorgegebene Arbeitszeiten halten muss, seine Tätigkeit in Ihren Büroräumen ausübt und Sie womöglich sein einziger Auftraggeber sind, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. So wird aus dem Selbstständigen ein Angestellter. Sie als Arbeitgeber müssen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Diese kann der Sozialversicherungsträger für maximal vier Jahre rückwirkend fordern. Sollte Ihre Sekretärin auf eine Festanstellung klagen, können auch noch Kosten für die Abgeltung von Urlaubsansprüchen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dazukommen.

So können Sie zwischen freiberuflich und Scheinselbständigkeit unterscheiden:

Ein Mitarbeiter ist in der Regel scheinselbstständig und somit tatsächlich Arbeitnehmer, wenn:

  • er nicht frei entscheidet, wann er seine Arbeitszeit ableistet
  • er nicht frei entscheidet, wie er seine Arbeitszeit ableistet
  • er seine Arbeitsleistung hauptsächlich in Ihren Büroräumen erbringt
  • er ausschließlich oder überwiegend für Sie tätig ist
  • er in Ihre Arbeitsorganisation eingebunden ist
  • er nicht für die Ergebnisse seiner Arbeitsleistung haftet.

Kann ich trotzdem eine Sekretärin als freie Mitarbeiterin einstellen?

Hier gilt: grundsätzlich NEIN! Die Tätigkeit einer Bürokraft ist die einer typischen Angestellten. Hier hilft auch kein „Vertrag über freie Mitarbeit“.

Fazit

Wollen Sie trotz aller Hürden eine Bürokraft als freie Mitarbeiterin einstellen, sprechen Sie unbedingt vorher mit einem Rechtsanwalt oder mit uns. Nur so können Sie auf Nummer sicher gehen!

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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