Zuzahlung Firmenwagen Steuer

Rechenbeispiel: Zuzahlung zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens im Falle der 1%-Methode

Arbeitnehmer Max Mustermann bekommt einen neuen Dienstwagen. Der Bruttolistenpreis des im Jahre 2017 angeschafften Wagens beträgt einschließlich der vom Arbeitgeber finanzierten Extras 38.000 €. Max Mustermann darf den Wagen auch zu außendienstlichen Fahrten nutzen. Um zusätzlich in den Genuss des Sonderausstattungspakets „Sportsline“ zu kommen, leistet er eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 3.000 €. Wichtig ist außerdem, dass Max Mustermann ohne erste Tätigkeitsstätte im Außendienst beschäftigte ist. Das führt zu folgenden Konsequenzen:

Lohnsteuer

Die Zuzahlung erhöht den maßgeblichen Bruttolistenpreis. Die Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung beträgt daher 41.000 € (38.000 € zzgl. 3.000 €)

Vorläufiger geldwerter Vorteil 2017 (41.000 € x 1 % = 410 € x12)   4.920 €
./. Zuzahlung Max Mustermann- 3.000 €
Verbleibender geldwerter Vorteil 2017  1.920 €

 

Sozialversicherung

Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt entspricht regelmäßig dem steuerpflich-tigen Arbeitslohn. Vorliegend sind im Jahr 2017 somit 1.920 € grundsätzlich beitragspflichtig.

Umsatzsteuer

Die Privatnutzung unterliegt der Umsatzsteuer. Zur Ermittlung der diesbezüglichen Bemessungsgrundlage können aus Vereinfachungsgründen die lohnsteuerlichen Werte übernommen werden. Aus diesen Bruttowerten ist die Umsatzsteuer herauszurechnen (Abschn. 15.23 Abs. 11 UstAE). Die Zuzahlung mindert nicht die umsatzsteuerliche Be-messungsgrundlage, ist aber auch nicht als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für die Fahrzeugüberlassung zu behandeln. Im Ergebnis schuldet Max Mustermanns Arbeitgeber somit monatlich 65,46 € (19 % aus 410 €) an Umsatzsteuer.

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