Tankgutschein Gehalt Steuer

Zugaben zum Gehalt, zB. Tankgutscheine, führen oft zu hohen Abgaben. Wir zeigen auf, wie man sie vermeiden kann

Gehaltserhöhungen führen häufig zu hohen Abgaben auf den Mehrbetrag.

Bei einem ledigen Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von € 3.000 führt eine Gehaltserhöhung von € 100 brutto zu einer Gehaltserhöhung von € 50 netto. Den Arbeitgeber kostet die Gehaltserhöhung wegen der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sogar € 120.

Daher kann es ratsam sein, dem Arbeitnehmer anstelle einer Gehaltserhöhung einen Tankgutschein bzw. eine Tankkarte zu gewähren. Einen Firmenwagen benötigt der Mitarbeiter hierfür nicht. Eine Tankkarte, mit der der Arbeitnehmer im Monat für € 44 tanken kann, ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Die Gehaltserhöhung kommt in diesem Fall in voller Höhe beim Arbeitnehmer an.

Dem Arbeitnehmer darf dabei nur eine bestimmte Sachleistung (Benzin) zugesprochen werden. Wichtig ist, dass er keinen Anspruch auf eine Geldleistung haben darf. Da es sich bei dem Betrag von € 44 um eine Freigrenze handelt, würde das Überschreiten der Grenze dazu führen, dass der Sachbezug in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig wäre.

Wenn Sie Tankkarten oder andere Sachbezüge für Ihre Arbeitnehmer nutzen möchten, sprechen Sie die RTS Steuerberatung an an. Wir erläutert Ihnen gerne die Voraussetzungen für einen steuerfreien Sachbezug.

Achten Sie ebenfalls darauf, dem Arbeitnehmer nicht gleich mehrere Tankgutscheine im Voraus auszuhändigen. Der Sachbezug fließt bei Erhalt des Gutscheines zu und würde so die Freigrenze überschreiten.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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