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Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU im Losverfahren

Digitalisierung ist ein Schlagwort der letzten Jahre. Und gerade im Corona-Jahr 2020 wurde uns allen sehr bewusst, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg in eine digitale (Arbeits-)Welt.

Förderprogramm „Digital Jetzt"

Unterstützung bekommen Unternehmen aus dem Mittelstand (3-499 Beschäftigte nach VZÄ) hierzu vom Bundesministerium für Wirtschaft durch das Förderprogramm „Digital Jetzt“.  Insgesamt stehen 203 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung. Hierfür steht im Förderzeitraum ein monatliches Kontingent zur Verfügung, das an registrierte Unternehmen verlost wird.  

Gefördert werden noch nicht begonnene Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 70 % der Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Unternehmen (bis zu 100.000 Euro bei Wertschöpfungsketten/-netzwerken verschiedener Unternehmen). Die Förderung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar und wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens bei erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

Gefördert werden folgende Investitionen:


Modul 1 „Investition in digitale Technologie“ Hard- und Software zur internen und externen Vernetzung Ihres Unternehmens z. B. Cloud-Anwendungen, Künstliche Intelligenz, Big Data, Sensorik, 3D-Druck und auch IT-Sicherheit und Datenschutz.  

Beispiel: Umstellung von physischen Arbeitsplatz auf digitalen „Workspace“; Digitalisierung von Eingangs- und Ausgangspost, elektronische Rechnungen; Erstellung eines Online-Shops; Einführung eines Warenwirtschafts- und/oder ERP-Systems; Erstellung von Apps…

Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ Verbesserung der Qualifikation Ihrer Mitarbeiter beim digitalen Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen, bei der IT-Sicherheit, dem Datenschutz und bei der Erarbeitung und Umsetzung von digitalen Strategien im Unternehmen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Nicht gefördert werden u. a. die erstmalige Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnik, Standard-Software, Ersatzbeschaffungen, eigene Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten.

Die Förderquoten betragen (Werte in Klammern ab 1. Juli 2021):

bis 50 Beschäftigte: 50 % (40) %

bis 250 Beschäftigte: 45 % (35) %

bis 499 Beschäftigte: 40 % (30) %.

Für KMU aus strukturschwachen Regionen oder für Investitionen in die IT-Sicherheit kann die Förderquote auf bis zu 70% steigen.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.

Beantragung der Förderung

Zur Beantragung muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden, der die Ausgangssituation, das Investitionsvorhaben und die voraussichtliche Wirkung auf das Unternehmen genau beschreibt. Zusätzlich muss der Finanzierungsplan erstellt werden, wofür konkrete Kostenvoranschläge für die beabsichtigten Investitionen benötigt werden.

Die Registrierung und Beantragung erfolgt elektronisch über https://www.digitaljetzt-portal.de/. Nach der Registrierung mit den Unternehmensdaten ist das Formular für das Losverfahren auszufüllen. Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats (erstmalig am 15. Januar 2021 in Höhe von fünf Millionen Euro) an der alle bis zum Vortag, 16 Uhr, angemeldeten Lose teilnehmen.

Die bei der Losziehung ausgewählten Teilnehmenden werden benachrichtigt und haben bis einen Tag vor der nächsten Ziehung Zeit, Ihren Antrag auf Förderung einzureichen. Diese werden vom Projektträger geprüft und beschieden.

Warum wurde das Losverfahren neu eingeführt ab 2021?

Das Losverfahren wurde neu eingeführt ab Januar 2021, da im Zeitraum seit Einführung der Förderung am 7. September 2020 technische Schwierigkeiten eine Registrierung und Antragstellung fast unmöglich gemacht haben. Durch das Losverfahren sollen nun alle Interessenten die gleiche Chance auf eine Förderung erhalten. Außerdem ist die Registrierung für das Losverfahren wenig aufwändig, so dass man den kompletten Antrag (inkl. Kostenvoranschlag) erst erstellen muss, wenn man auch wirklich auf eine positive Bescheidung vertrauen darf, da für die ausgelosten Teilnehmer genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Und jetzt ran an den Fördertopf… wir wünschen viel Glück beim Losverfahren!

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