Straße und Brücke über das Meer

Überbrückungshilfe III Plus

Nachdem die coronabedingten Schließungen und Beschränkungen für manche Branchen weiter andauern, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe wird bis zum 30.September 2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt.

Vorab zusammengefasst:

  • Weiterhin gilt: Antragsberechtigung erfordert coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent
  • Antragstellung nach wie vor durch prüfende Dritte über das bekannte Antragsportal
  • Förderzeitraum Juli 2021 – September 2021
  • Anträge nach der neuen Regelung sollen in Kürze gestellt werden können.

Fortführung der Überbrückungshilfen

Inhaltlich ist die neue Überbrückungshilfe III Plus weitestgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III.

Höhere Förderung durch Erhöhung des Rahmens

Die Bundesregierung erhöht im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus die Obergrenze für die Förderungen. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe III Plus geltend machen.

  • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen (III und III Plus) beträgt maximal 52 Mio. Euro. Das heißt
    • 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis Fixkostenhilfe
    • Zzgl. 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus

  • „Restart-Prämie“: Dies ist eine Personalkostenhilfe für Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Sie erhalten auf die Differenz der jeweiligen Monate (Juli, August, September) zu den tatsächlichen Personalkosten im Vergleichsmonat Mai 2021
    • im Fördermonat Juli 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent.
    • im Fördermonat August 2021 einen Zuschuss von 40 Prozent
    • im Fördermonat September 2021 20 Prozent.
    • Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig auch Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht
    • von bisher bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021
    • auf künftig bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.

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