Lastwagen auf der Autobahn in Waldlandschaft

Besteuerungsverfahren bei Leistungen im EU-Ausland werden erleichtert

Wenn Ihr Unternehmen Leistungen auch an Abnehmer mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat anbietet, gibt es zukünftig Erleichterungen bezüglich der Abführung der ausländischen Umsatzsteuer...

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Wenn Sie diesem Unternehmerkreis angehören, ist dieser Artikel für Sie besonders interessant:

von Maren Neumann, RTS Steuerberatung Fellbach

Bisher durfte die ausländische Umsatzsteuer in anderen EU-Staaten nur für elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen über den sogenannten „Mini One Stop Shop“ (MOSS) gemeldet werden.

Unter elektronische Dienstleistungen fallen Leistungen aus den Bereichen der Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen.

MOSS bedeutet, dass für alle anderen EU-Staaten in Deutschland nur eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden muss.

Die Weiterleitung der Steuer an die entsprechenden EU-Länder nimmt dann das Finanzamt für Sie vor.

Ab dem 01.07.2021 wird dieses Verfahren auch auf alle anderen sonstigen Leistungen an Privatpersonen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat ausgedehnt. Voraussetzung ist hier natürlich, dass die Umsatzsteuer dem anderen EU-Staat geschuldet wird.

Folgende Leistungen im EU-Ausland können z. B. im OSS-Verfahren (One Stop Shop) ab 01.07.2021 gemeldet werden:

  • Arbeiten an beweglichen Gegenständen sowie deren Begutachtung
  • Kulturelle und unterhaltende Leistungen
  • Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
  • Personenbeförderung
  • Restaurantumsätze
  • Veranstaltungsleistungen
  • Vermietung eines Beförderungsmittels
  • Vermittlungsleistungen

Achtung: Das Verfahren darf nur genutzt werden, wenn Sie nicht bereits umsatzsteuerlich in (irgend-) einem anderen EU-Staat registriert sind!

Die neue Regelung sollten Sie zum Anlass nehmen, grenzüberschreitende Leistungen und deren bestehende umsatzsteuerliche Prozesse in Ihrem Unternehmen zu prüfen.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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