Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen und solchen für haushaltsnahe Dienstleistungen ist für viele Steuerpflichtige eine bedeutende Möglichkeit, ihre Steuerlast zu mindern. Diese Regelungen dienen nicht nur als Anreiz zur Inanspruchnahme entsprechender Dienstleistungen, sondern tragen auch zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft bei und verhindern gleichzeitig die Schwarzarbeit.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Steuererklärung absetzen

Gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes können Steuerpflichtige  für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Handwerkerleistung in einem Haushalt innerhalb der EU oder des EWR erbracht wird.

Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie. Steuerpflichtige können bis zu 20 % der Arbeitskosten von der Steuer absetzen, wobei der maximale Absetzbetrag auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt ist. Zu den Handwerkerleistungen zählen unter anderem

    • Reparaturen und Wartungsarbeiten,
    • Austausch von Fenstern, Türen und Böden und
    • Arbeiten an Innen- und Außenwänden.

Absetzbar sind jedoch lediglich die Arbeitskosten, die Maschinen- und Fahrkosten und die Kosten für Verbrauchsmittel. Materialkosten bleiben außer Ansatz.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen beziehen sich auf Tätigkeiten, die von einem Dienstleister im eigenen Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück erbracht werden. Auch hier können Steuerpflichtige 20 % der Kosten abziehen. Jedoch ist der maximale Absetzbetrag auf 4.000 Euro pro Jahr beschränkt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem

    • Reinigung des Wohnraums,
    • Gartenpflege und
    • Hausmeisterdienste.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Für die steuerliche Berücksichtigung der Ausgaben sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten:

  • Rechnungstellung: Die Rechnung muss detailliert sein und formell § 14 Umsatzsteuergesetz entsprechen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:
    1. Name, Anschrift und Steuernummer des ausstellenden Unternehmers
    2. Empfänger der Leistung
    3. Art und Inhalt der erbrachten Leistung
    4. Zeitpunkt der Leistungserstellung
    5. Entgelt, wobei die verschiedenen Positionen wie Lohn-, Fahrt- und Materialkosten erkennbar aufgeschlüsselt sein müssen
  • Zahlungsnachweis: Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Zahlungen sollten unbedingt per Überweisung erfolgen, da Barzahlungen nicht begünstigt sind.
  • Eigennutzung: Die Dienstleistungen müssen in der eigenen Wohnung oder für die eigene Haushaltsführung erbracht werden.

Empfehlungen für Sie als Steuerzahler

  • Frühzeitige Planung: Eine vorausschauende Planung der Inanspruchnahme von Handwerkern und haushaltsnahen Dienstleistungen ermöglicht Ihnen eine optimale Ausschöpfung der Absetzbarkeit.
  • Kombinierte Leistungen: Es empfiehlt sich, die Arbeiten so zu planen, dass Sie sowohl Handwerkerleistungen als auch haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, um Ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren.

Relevante Informationen für Sie als Steuerzahler

  • Minijobber: Bei Beschäftigten auf 538-Euro-Basis, die als Haushaltshilfe in Ihrem eigenen Haus tätig sind, können Sie bis zu 510 Euro Steuern pro Jahr zurückholen. Diese Vergünstigung können Sie zusätzlich zu den Abzügen für haushaltsnahe Dienstleistungen und den Arbeitskosten von Handwerkern geltend machen.
  • Mieter: Auch als Mieter können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, steuerlich geltend machen.
  • Liste der absetzbaren Dienstleistungen: Eine umfassende Übersicht über die absetzbaren Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen steht Ihnen auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. Hier finden Sie detaillierte Informationen und eine aktuelle Liste, die Ihnen hilft, alle relevanten Ausgaben optimal zu berücksichtigen. Für weitere und detaillierte Informationen wenden Sie sich gerne an Ihren Steuerberater.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen und solchen für haushaltsnahe Dienstleistungen ist eine wertvolle Möglichkeit, steuerliche Belastungen zu reduzieren und gleichzeitig die lokale Dienstleistungswirtschaft zu fördern. Eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend, um alle verfügbaren steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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