In Rente gehen? Weiterarbeiten? Oder beides?

Das Thema "Ruhestand oder weiterarbeiten" qualifizierter Mitarbeiter, ist in jedem Unternehmen top aktuell.

Sicher stellen sich auch in Ihrem Unternehmen Seniorinnen und Senioren die Frage, wie lange sie noch beruflich aktiv bleiben und wann sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen.

Doch wer fühlt sich schon alt? Die erfahrenen Kollegen sind wertvolle Mitarbeiter – verfügen sie doch über enormes Wissen sowie über viel Erfahrung im Umgang mit den Kunden und dem eigenen Produkt. Wie es auch sei – der Moment, in dem Ihre bewährten Fachkräfte ihren Renteneintritt verkünden, sollte Sie nicht überraschen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Phase bis zum Ruhestand gemeinsam planen. Spätestens Mitte 50 ist es Zeit, mit der Rentenversicherung (DRV) ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Denn rund um die Rente gibt es inzwischen eine Vielfalt an Möglichkeiten: von freiwilligen Einzahlungen bis zur Teilrente.

Hier kommen die Arbeitgeber ins Spiel. Mit einer echten Teilzeit ließe sich zum Beispiel die Expertise und der Wissenstransfer länger im Unternehmen halten. Auch gesundheitliche Aspekte können eine Rolle spielen.

Gleichzeitig Rente und Arbeit geht, wenn man den Altersbezug nicht aufschieben kann oder möchte.

Oder doch klassisch Volldampf bis zur Rente? Egal wie – frühzeitige Absprachen verschaffen dem Unternehmen Planungssicherheit.

Bei vorgezogenen Altersrenten ist die Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Diese liegt zurzeit bei 6.300 Euro pro Jahr.

Oberhalb der Grenze wird der Verdienst prozentual angerechnet. In diesem Fall ist von einer Teilrente die Rede. Bei hohem Verdienst kann diese sogar bei null liegen. Genaue Berechnungen nehmen die Berater der DRV vor.

Und wer möchte, arbeitet einfach weiter. Regelaltersrentner können entscheiden, ob sie rentenerhöhend Beiträge zur gesetzlichen Versicherung zahlen wollen.

Eine einfache Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber genügt. Dieser muss ohnehin seine Hälfte an Beiträgen zahlen. Diese verpuffen im Normalfall zugunsten der Allgemeinheit. Dies trifft auch auf die Krankenversicherung zu. Hier spart das Unternehmen also nichts. Nur die Arbeitslosenversicherung fällt derzeit weg.

Arbeitsrechtlich ist zu bedenken, dass die in vielen Verträgen vorgesehene Renteneintrittsbefristung durch die Weiterbeschäftigung aufgehoben wird. Dazu kann ein Fachanwalt beraten.

Einfach ein Nebenjob? Egal, ob Hausmeister, Ausfahrer oder Zeitungszusteller, bei Rentnern fallen durch einen 450-Euro-Job für den Arbeitgeber die normalen Pauschalbeiträge an. Die Frage, ob der Pensionär privat krankenversichert ist, lohnt sich. Damit sparen Sie 13 Prozent.

Während Großkonzerne sich regelmäßig den scheinbaren Luxus leisten, ältere Arbeitnehmer mit einem goldenen Handschlag frühzeitig zu verabschieden, sind die Fachkräfte für Kleinunternehmen rar gesät.

Gestalten Sie auch den Arbeitsherbst rechtzeitig gemeinsam, reden Sie offen über die Pläne und Varianten. Mit Gewissheit kommt indes immer der letzte Tag, und die jüngeren Generationen müssen ran. Im Wege stehen zur Verantwortungsübernahme sollten deshalb „die Alten“ nicht – da ist Fingerspitzengefühl gefragt.  

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