Lottogewinn und Steuern - das sollten Glückspilze beachten.

Unzählige Glücksuchende zieht es jede Woche in die Lottofilialen des Landes und mal ehrlich, wer träumt nicht davon, einmal im Leben die sechs richtigen Kreuzchen zu setzen und damit für immer ausgesorgt zu haben? Für viele Lotto-Glückspilze kommt nach dem großen Gewinn aber erst einmal die Ernüchterung, denn nun stehen wichtige Entscheidungen an, die gut überlegt sein sollten. Welche steuerlichen Auswirkungen ein Lottogewinn hat und worauf Lottogewinner achten sollten, erklären wir hier:

Muss ich meinen Lottogewinn versteuern?

Die Antwort auf die Frage ist ganz klar: nein, egal ob kleinere Summen oder Millionenbeträge. Der Lottogewinn ist steuerfrei. Steuern fallen erst an, wenn aus dem Lottogewinn wiederum Gewinn erzielt wird.

Ein Lottogewinn wird im deutschen Steuersystem als Ausnahme gewertet, da er unter keine der in § 2 Abs. 3 EStG genannten Einkunftsarten fällt und damit nicht „steuerbar“ ist, wie es in der Fachsprache heißt. Voraussetzung ist aber, dass die Spielgewinne nicht zur Haupteinnahmequelle werden. Wie es bei Berufsspielern der Fall ist, die regelmäßig und über mehrere Jahre hinweg Gewinne durch Glückspiel erwirtschaften. Für Gelegenheitsspieler sind Spielgewinne also grundsätzlich steuerfrei.

Aber Vorsicht:  mittel- bis langfristig muss mit steuerlichen Konsequenzen gerechnet werden, da auf die Erträge, die in den Folgejahren mit dem Gewinn erwirtschaftet werden, sehr wohl Steuern bezahlt werden müssen. Wird der Lottogewinn beispielsweise in den Kauf von Immobilien investiert und daraus ergeben sich Mieteinnahmen, müssen diese versteuert werden. Ähnlich ist es bei allen anderen steuerbaren Einkünften wie z. B. Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden oder Unternehmensgewinnen aus einer gekauften Beteiligung oder einer Firma.

Wie sieht es mit Tipp-Gemeinschaften aus?

Aus rechtlicher Sicht, kann der Lottogewinn nur an eine Person, und nicht an zwei oder mehr Personen ausgezahlt werden. Das heißt, steuerfrei ist der Gewinn nur für die eine Person, die den Lottoschein abgibt. Die anderen Tippgeber erhalten ihren Gewinn durch eine Schenkung, auf die das Finanzamt Schenkungssteuer erhebt. Um das zu umgehen, ist es für Tipp-Gemeinschaften immer sinnvoll bereits im Vorfeld einen Vertrag aufzusetzen, in dem klar geregelt ist, dass der Lottogewinn entsprechend den Einzahlungen unter den Tippgebern aufgeteilt wird.

Was passiert, wenn ich meinen Gewinn mit Anderen teile?

Oder: Wie kann ich Schenkungssteuer umgehen? Wer seinen Lottogewinn mit seinen Liebsten oder aber einer wohltätigen Organisation teilen möchte, muss mit Schenkungssteuern rechnen. Um diese möglichst zu vermeiden oder aber so weit möglich zu reduzieren, kommt es auf die Höhe der Schenkung sowie auf die Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem an. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der jährliche Schenkungsfreibetrag und desto weniger Schenkungssteuer muss vom Empfänger des Geldvermögens bezahlt werden. Immobilien zu verschenken, statt Geld, ist steuerlich gesehen übrigens deutlich günstiger. 

Fazit: Bei einem Lottogewinn sollte sich jeder Glückspilz gut überlegen, wie das Geld mittelfristig investiert und vor allem steueroptimiert angelegt wird. Aus steuerlicher Sicht ist es immer sinnvoll und empfehlenswert sich einen Profi mit ins Boot zu holen.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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