Sie sind nebenberuflich selbstständig oder wollen nebenberuflich gründen? Steuerberaterin Maren Fuchs fasst in Kürze zusammen, welche steuerlichen Schritte Sie bei einer Gründung gehen müssen und wie Sie Ihre anfallenden Steuern des Nebengewerbes vorab kalkulieren.
Wer als Privatperson nebenbei etwas Geld dazuverdient, beispielsweise durch einen eigenen Onlineshop oder als Content Creator auf Social Media, bei dem können gewerbliche Einkünfte entstehen. Gewerblichkeit liegt bei einer Einzelperson vor, sobald die Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, erfolgt. Außerdem darf die geplante Tätigkeit nicht zu den freien Berufen etwa als Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt gehören.
Schritte zur Gründung eines Nebengewerbes
Diese Schritte müssen Sie bei einer Neugründung gehen:
1. Anmeldung des Gewerbes bei der Gemeinde
Bei einer Neugründung eines gewerblichen Einzelunternehmens ist das Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anzumelden.
2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
Zusätzlich müssen Sie beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Dieser Fragebogen erfasst die steuerlich relevanten Informationen eines Unternehmers bei der Neuanmeldung seines Gewerbes.
- Dazu gehört unter anderem die Höhe der voraussichtlichen gewerblichen Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben). Diese Schätzung dient dem Finanzamt zur Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen im Gründungsjahr.
- Zusätzlich müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Regelung kann genutzt werden, wenn der Bruttoumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro liegt und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird.
Die Gewerbesteuer an die Gemeinde wird erstmalig fällig, sobald der laufende Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer im Wirtschaftsjahr überschreitet.
Wie viel Geld sollte man von seinem Umsatz für die Steuermehrbelastung seines Nebengewerbes zurückbehalten?
Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Sehen wir uns zwei Beispiele an:
Beispiel 1: Keine weiteren Einkünfte
Erzielen Sie mit Ihrem Nebengewerbe Einkünfte von nur 5.000 Euro und haben Sie sonst keine weiteren Einkünfte (z. B. als Student oder Schüler), fällt im laufenden Jahr keine Einkommensteuer an. Denn das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem 2024 geltenden Grundfreibetrag von 11.604 Euro.
Beispiel 2: Kombination aus Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe
Sie stehen in einem Angestelltenverhältnis und erzielen zusätzlich noch Einkünfte aus einem Nebengewerbe. Dann erhöht sich Ihr Einkommen entsprechend. Zu Ihrem Gehalt von 40.000 Euro kommen beispielsweise 5.000 Euro Einkünfte aus dem Nebenerwerb hinzu. So erhöht sich das zu versteuernde Einkommen auf insgesamt 45.000 Euro. Als ledige Person zahlen Sie daher im Jahr 2024 insgesamt 1.660 Euro mehr Einkommensteuer. Wir empfehlen deshalb im vorliegenden Beispielfall, etwa 1.700 Euro von den erzielten Einnahmen aus dem Nebengewerbe vorsorglich für das Finanzamt zurückzulegen.
Doch wie hoch wird die voraussichtliche Steuermehrbelastung in der Einkommensteuer in Ihrem Fall sein? Der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums rechnet es für Sie aus: www.bmf-steuerrechner.de.