Steuererklärung 2019 Abgabefrist verlängert

Für die Abgabe der Steuererklärung 2019 hat das Bundesfinanzministerium nun die Frist bis zum 31. August 2021 verlängert.

Good News: von Bettina Löffler, RTS Metzingen

Grundsätzlich gilt, dass Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden müssen.

Wer die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hatte immer schon länger Zeit.


Für die Abgabe der Steuererklärung 2019 hat das Bundesfinanzministerium nun die Frist bis zum 31. August 2021 verlängert.
Begründet wird dieser Schritt mit der hohen Mehrbelastung, die Steuerberater durch die Corona-Krise haben.

Was allerdings nicht geändert wurde, ist der Beginn des Zinslaufs.

 

Steuernachzahlungen aber auch Steuererstattungen, die aus der Steuererklärung 2019 resultieren, werden ab dem 01. April 2021 mit 0,5 Prozent pro Monat verzinst.

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, kann eine nachträgliche Vorauszahlung für das Jahr 2019 geleistet werden. Diese muss allerdings zwingend vorher beantragt werden, damit beim Finanzamt eine richtige Zuordnung vorgenommen werden kann.

Wenn die Abgabefrist nicht eingehalten wird, sanktioniert das Finanzamt das mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags.

 

Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät ankommt, 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Maximal kann sich der Verspätungszuschlag auf bis zu 25.000 Euro belaufen.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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