Beim Lottogewinn können Sie sich doppelt freuen. Ihr Gewinn ist steuerfrei. Aber: Erfahren Sie hier, wie hoch die Steuern auf Preisgelder und Gewinne aus TV-Show sind:
Vorsicht: Vermeidung der Steuerhinterziehung
Teilnehmern von TV-Shows ist oft leider nicht bekannt, dass es sich bei dem Preisgeld und evtl. weiteren Zahlungen um steuerpflichtige Einnahmen handelt. Das Problem: Geben Sie Einnahmen nicht bei der Einkommensteuererklärung an, gilt dies als Steuerhinterziehung. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie – als Teilnehmer einer TV-Show – prüfen zu lassen, ob es sich um steuerpflichtige Einnahmen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG handelt. Es ist stets im Einzelfall zu betrachten, ob bei der TV-Show die Leistung des Teilnehmers im Vordergrund steht, oder tatsächlich der Zufall und das Glück.