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Transparenzregister Baden-Württemberg: Grundsteuer B im Überblick

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat ein Transparenzregister für die Grundsteuer B eingeführt, um die Anpassung der Hebesätze für Bürger und Kommunen transparenter zu gestalten.

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Sie betrifft somit die meisten Grundstücke und Immobilien in Deutschland.

Das Online-Register zeigt auf, welche Hebesätze für eine „aufkommensneutrale“ Umsetzung der Grundsteuerreform in den einzelnen Kommunen notwendig wären.

Was bedeutet „Aufkommensneutralität“?

„Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer für eine Kommune nach der Reform ungefähr auf dem gleichen Niveau bleiben wie zuvor. Zum Beispiel müsste eine Stadt, die 2024 Grundsteuer in Höhe von 50 Millionen Euro einnahm, ihren Hebesatz so anpassen, dass sie 2025 eine ähnliche Summe erzielt. Für einzelne Eigentümer kann dies jedoch zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen.

Das Transparenzregister basiert auf den alten Grundsteuermessbeträgen, den Hebesätzen von 2024 und den bisher ermittelten neuen Grundsteuermessbeträgen. Da noch nicht alle neuen Messbeträge verfügbar sind, wird eine Bandbreite möglicher Hebesätze angezeigt.

Die Kommunen behalten jedoch im Rahmen der „kommunalen Selbstverwaltung“ das Recht, eigenständig über ihre Hebesätze zu entscheiden. Das Transparenzregister dient lediglich als Orientierungshilfe, um die Grundsteuer stabil zu halten.

Ab 2025 wird die Grundsteuer B in Baden-Württemberg nach dem „modifizierten Bodenwertmodell“ berechnet. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation des neuen Grundsteuermessbetrags mit dem jeweiligen Hebesatz geteilt durch 100.

Die finalen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres von den Kommunen verschickt.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Die Grundsteuer musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 2018 bundesweit reformiert werden. Die bisherige Einheitsbewertung wurde als verfassungswidrig erklärt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer B in Baden-Württemberg deshalb nach dem neuen, modifizierten Bodenwertmodell erhoben.

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