Portait von Bernd Lienemann im Anzug

Interview mit Bernd Lienemann zur Coronakrise

Interview mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Bernd Lienemann von der RTS Stuttgart zur aktuellen wirtschaftlichen Lage durch die Coronakrise.

Quelle: Top Magazin Stuttgart, Ausgabe Sommer 2020

Herr Lienemann, Corona hat die gesamte Weltwirtschaft unvorbereitet getroffen. Wie kommen baden-württembergische Unternehmen mit der Situation zurecht?

Einige gut, andere weniger. Für alle sind die Zeiten herausfordernd. Besonders schwer trifft die Situation Unternehmen, die wenig „Schreibtischarbeit“ leisten – seien es Fahrschulen, die Hotellerie und Gastronomie, Künstler oder Sportanbieter. Die anderen Unternehmen konnten viele Prozesse digital von Homeoffice-Arbeitsplätzen aus abbilden und ihren Betrieb zumindest im verringerten Maße weiterführen.

Gab es in den letzten Wochen für Sie auch Lichtblicke?

Ja tatsächlich gab es die: Das Kündigungsverbot für Vermieter im betrieblichen und privaten Umfeld halte ich für vernünftig. Denn es gibt den Menschen die lebensnotwendige Basis. Bisher gilt das Kündigungsverbot leider nur für Mietrückstände zwischen April und Juni 2020, diese müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Ansonsten darf der Vermieter dann wieder kündigen.

Außerdem ist der Beteiligungsfond für den Mittelstand in Höhe von 1 Milliarde Euro, den unsere Landesregierung am 12. Mai auf den Weg gebracht hat, ein wichtiger und richtiger Schritt. Jetzt muss er noch umgesetzt werden. Ich hoffe inständig, dass er nicht zu spät kommt.

Warum ist dieser Beteiligungsfond so wichtig?

Baden-Württemberg ist Deutschlands Nummer eins bei den Hidden Champions. Dies sind Unternehmen die Weltmarktführer in Nischen sind. Bei der breiten Bevölkerung sind sie allerdings oft unbekannt. Ausländische Investoren jedoch kennen diese Unternehmen und kaufen gerne Knowhow ein. Der wohl bekannteste Fall ist letzter Zeit war die Übernahme des Augsburger Roboterherstellers KUKA im Jahr 2018 durch einen chinesischen Investor. Leiden unsere Unternehmen nun an Liquiditätsengpässen, können sie von Investoren günstiger gekauft werden. Baden-Württemberg stellt sich nun selbst als Investor zur Verfügung – was meiner Meinung nach richtig ist, um das Wissen, die Arbeitsplätze und Patente hier zu behalten.

Welche Maßnahmen können die Unternehmer ergreifen um den wirtschaftlichen Schaden von Corona abzumildern?

Zum einen natürlich Kurzarbeitergeld beantragen – Ende April hatten das bereits 93.600 baden-württembergische Unternehmen getan. Bevor Kurzarbeitergeld fließt, mussten die Mitarbeiter jedoch Alturlaub aus dem Vorjahr und ungeschützte Überstunden abbauen.

Ansonsten empfehle ich den Unternehmern Augen und Ohren offen zu halten und regelmäßig den Austausch zu Ihrem Steuerberater zu halten. Denn dieser ist über die aktuellen Maßnahmen und Hilfsprogramme informiert.

Welche Erleichterungen für Unternehmen gibt es im steuerlichen Bereich?

Unternehmer können bei den Krankenkassen einen Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen stellen. Bei ihrem Finanzamt können sie außerdem für folgende Steuergattungen die Vorauszahlungen anpassen sowie Stundungen beantragen: Körperschaftsteuer (KöSt), Einkommensteuer (ESt) und Umsatzsteuer (USt). Auch die Gewerbesteuer (GewSt) kann bei der zuständigen Gemeinde angepasst werden. Das Bundesfinanzministerium will außerdem auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten. Für Lohn- und die Kapitalertragsteuer können Unternehmer leider keine Steuerstundung beantragen (§ 222 Satz 3 und 4 Abgabenordnung). Für diese Steuerabzugsbeträge können sie jedoch einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Förderprogramme werden derzeit aus dem Boden gestampft und wieder eingestampft.

Bernd Lienemann

Die Politik hat mit einer „Flut“ an Fördergeldern und Hilfspaketen auf die Not der Unternehmen reagiert. Wie behält man hier den Überblick?

Dafür sind wir Steuerberater oder auch Kollegen wie Fördergeldspezialisten die richtigen Ansprechpartner. Fast wöchentlich gibt es neue Programme, anfangs locker gefasste Rettungsschirme werden konkretisiert, einige Förderprogramme wurden bereits beendet. Nun gibt es auch erste Details zum Umgang mit Überkompensation – also für den Fall, dass ein Unternehmen möglicherweise mehr Mittel erhalten hat, als ihm eigentlich zustünden.

Wie sollen Unternehmer in diesem Fall vorgehen?

Das Unternehmen ist im ersten Schritt zur Meldung und dann zu einer Rückzahlung des überzahlten Betrages verpflichtet. Wer bei der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben macht, begeht Subventionsbetrug und muss mit Strafverfolgung rechnen. Damit das nicht geschieht, empfehle ich den Unternehmern, die Anträge mit Unterstützung des Steuerberaters auszufüllen. Zumal für einen Antrag zahlreiche Zahlenwerke wie beispielsweise eine BWA, GuV-Planung 2020 oder Liquiditätsplanung notwendig sind.

Und wenn das Fördergeld nicht schnell genug beim Unternehmen ankommt?

Unternehmen, die nur deshalb Insolvenz anmelden würden, weil die Hilfen nicht rechtzeitig ankommen, können aufatmen. Die Insolvenzantragspflicht besteht für betroffene Unternehmen bis 30.09.2020 bzw. nach Verlängerung bis 31.03.2021 nicht. Ist der Insolvenzgrund die Corona-Pandemie, und besteht durch die Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen Aussichten auf Sanierung, müssen sie keinen Insolvenzantrag stellen. Unternehmen, die bereits vor der Coronakrise einen Antrag auf Insolvenz gestellt haben, betrifft dies leider nicht.

Wie wirkt sich Corona auf die RTS-Gruppe aus?

Die Frage muss ich aus verschiedenen Perspektiven beantworten: zum einen konnten wir unsere Beratung fast nahtlos fortführen, da wir in den letzten Jahren fast alle internen Prozesse digitalisiert haben. Unsere IT konnte den Mitarbeitern, die noch kein Homeoffice-Zugang hatten, innerhalb eines Wochenendes die notwendigen Zugänge verschaffen. Auch unsere Mitarbeiter waren sehr offen und reagierten agil auf die Umstände. Aus dieser Perspektive gesehen, ernten wir nun den Lohn für unsere Vorarbeit in den letzten Jahren.

Zum anderen wurden wir mit einer Fragenflut unserer Mandanten konfrontiert. Unsere Infoabteilung, eine Abteilung aus Fachexperten, erarbeitet seit dem ersten Coronatag ein tägliches Update. Einerseits verständlich formuliert und einsehbar auf unserer Webseite für unsere Kunden und eine zweite tiefergehende Version für uns Berater und Sachbearbeiter. Dadurch können wir die Fragen unserer Mandanten zeitnah beantworten.

Nun ja und nun bleibt da noch die Perspektive des Herzens – viele unserer Mandanten begleiten wir schon viele Jahre lang. Die Unternehmen wuchsen, firmierten um, vollzogen den Nachfolgeprozess – es gibt so viele Dinge, zu denen wir sie beraten. Wir geben natürlich unser bestes, damit möglichst viele Betriebe diese schwere Zeit gut überstehen. Die dahinterstehende Krise lassen uns als Berater nicht kalt und sind für uns eine menschliche Herausforderung.

Viele unserer Mandanten begleiten wir schon viele Jahre lang.

Bernd Lienemann

Haben Sie einen persönlichen Tipp für unsere Leser?

Lassen Sie sich nicht von den Medien verunsichern – mit der Pandemieberichterstattung werden leider viele Ängste geschürt. Ich rate Ihnen, sich für unternehmerische Themen ausschließlich auf den offiziellen Seiten der Ministerien zu informieren oder sich mit uns Steuerberatern in Verbindung zu setzen. Förderprogramme werden derzeit aus dem Boden gestampft und wieder eingestampft. Einige werden anders als geplant realisiert, andere gar nicht. Da ist es schwer den Überblick zu behalten.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Dass sich die Wirtschaft erholt und auf einer sicheren und soliden Basis anläuft. Ich hoffe, möglichst wenig Menschen erkranken zukünftig an dem Virus, sodass wir weltweit keine zweite Welle erleben müssen.

Wir geben unser Bestes, damit möglichst viele Betriebe diese schwere Zeit gut überstehen.

Bernd Lienemann

Steuerberater Bernd Lienemann

RTS Steuerberatungsgesellschaft KG
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Tel. 0711 9554-0
E-Mail: STUTTGART(AT)RTSKG.DE

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