Die Politik hat mit einer „Flut“ an Fördergeldern und Hilfspaketen auf die Not der Unternehmen reagiert. Wie behält man hier den Überblick?
Dafür sind wir Steuerberater oder auch Kollegen wie Fördergeldspezialisten die richtigen Ansprechpartner. Fast wöchentlich gibt es neue Programme, anfangs locker gefasste Rettungsschirme werden konkretisiert, einige Förderprogramme wurden bereits beendet. Nun gibt es auch erste Details zum Umgang mit Überkompensation – also für den Fall, dass ein Unternehmen möglicherweise mehr Mittel erhalten hat, als ihm eigentlich zustünden.
Wie sollen Unternehmer in diesem Fall vorgehen?
Das Unternehmen ist im ersten Schritt zur Meldung und dann zu einer Rückzahlung des überzahlten Betrages verpflichtet. Wer bei der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben macht, begeht Subventionsbetrug und muss mit Strafverfolgung rechnen. Damit das nicht geschieht, empfehle ich den Unternehmern, die Anträge mit Unterstützung des Steuerberaters auszufüllen. Zumal für einen Antrag zahlreiche Zahlenwerke wie beispielsweise eine BWA, GuV-Planung 2020 oder Liquiditätsplanung notwendig sind.
Und wenn das Fördergeld nicht schnell genug beim Unternehmen ankommt?
Unternehmen, die nur deshalb Insolvenz anmelden würden, weil die Hilfen nicht rechtzeitig ankommen, können aufatmen. Die Insolvenzantragspflicht besteht für betroffene Unternehmen bis 30.09.2020 bzw. nach Verlängerung bis 31.03.2021 nicht. Ist der Insolvenzgrund die Corona-Pandemie, und besteht durch die Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen Aussichten auf Sanierung, müssen sie keinen Insolvenzantrag stellen. Unternehmen, die bereits vor der Coronakrise einen Antrag auf Insolvenz gestellt haben, betrifft dies leider nicht.
Wie wirkt sich Corona auf die RTS-Gruppe aus?
Die Frage muss ich aus verschiedenen Perspektiven beantworten: zum einen konnten wir unsere Beratung fast nahtlos fortführen, da wir in den letzten Jahren fast alle internen Prozesse digitalisiert haben. Unsere IT konnte den Mitarbeitern, die noch kein Homeoffice-Zugang hatten, innerhalb eines Wochenendes die notwendigen Zugänge verschaffen. Auch unsere Mitarbeiter waren sehr offen und reagierten agil auf die Umstände. Aus dieser Perspektive gesehen, ernten wir nun den Lohn für unsere Vorarbeit in den letzten Jahren.
Zum anderen wurden wir mit einer Fragenflut unserer Mandanten konfrontiert. Unsere Infoabteilung, eine Abteilung aus Fachexperten, erarbeitet seit dem ersten Coronatag ein tägliches Update. Einerseits verständlich formuliert und einsehbar auf unserer Webseite für unsere Kunden und eine zweite tiefergehende Version für uns Berater und Sachbearbeiter. Dadurch können wir die Fragen unserer Mandanten zeitnah beantworten.
Nun ja und nun bleibt da noch die Perspektive des Herzens – viele unserer Mandanten begleiten wir schon viele Jahre lang. Die Unternehmen wuchsen, firmierten um, vollzogen den Nachfolgeprozess – es gibt so viele Dinge, zu denen wir sie beraten. Wir geben natürlich unser bestes, damit möglichst viele Betriebe diese schwere Zeit gut überstehen. Die dahinterstehende Krise lassen uns als Berater nicht kalt und sind für uns eine menschliche Herausforderung.