Archiv Newsmeldungen vor 2017
Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk
Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.
Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.
1.1.2017: Kann das weg?
Wie immer stellt sich zum Jahresende die Frage: welche Unterlagen können im neuen Jahr – also 2017 entsorgt werden.
Hier eine kleine Übersicht, was ab dem 31. Dezember 2016 weg kann:
Wenn die letzten Eintragungen vor dem 31.12.2016 erfolgt sind bzw. die Aufstellungen bis zum 31.12.2016 erfasst worden, können Sie Folgendes entsorgen:
- Aufzeichnungen
- Inventare
- Bücher
- Jahresabschlüsse
- Lageberichte und Eröffnungsbilanzen
Außerdem benötigen Sie nicht mehr
- Buchungsbelege aus 2016 und allen noch älteren Jahren
- Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, aus 2010 oder den Vorjahren
- Weitere für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus 2010 oder den Vorjahren
Neben den Fristen für die Steuerfestsetzungen müssen Sie aber immer beachten, dass Sie keine Unterlagen vernichten, die für folgende Prozesse von Bedeutung sind:
- eine begonnene Außenprüfung,
- anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen,
- ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt
- bei vorläufigen Steuerfestsetzungen.
Auch die elektronisch erstellten Daten müssen Sie zehn Jahre speichern. Bitte beachten Sie außerdem die weiteren Vorgaben für natürliche Personen, deren Summe der positiven Einkünfte aus Überschusseinkünften mehr als 500.000 € 2016 betrugen sowie die Vorgaben für die Zusammenveranlagung von Ehegatten.
5.11.2016: Modernisierung Änderung Besteuerungsverfahren
Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Überblick:
A. Neuerungen zur Datenübermittlung durch Dritte (wie Arbeitgeber,Versicherungen,Banken oder Sozialversicherungsträger) mehr...
B. Neuerungen zur Abgabe von Steuererklärungen mehr..
C. Vollautomationsgestützte Veranlagung mehr..
D. Elektronische Verwaltungsakte mehr..
E. Neue Korrekturvorschriften mehr..
F. Neue Identifizierungs-, Aufzeichnungs- sowie Aufbewahrungspflichten nebst Haftung mehr..
G. Neuerungen zur Vollmachtsdatenbank mehr..
H. Bundesweites Steuerberaterverzeichnis mehr..
I. Neuerungen im EStG, in der EStDV sowie der LStDV mehr...
J. Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz mehr...
K. Neuerungen zum Antrag auf eine verbindliche Auskunft mehr...
L. Erweiterung der elektronischen Kommunikationsmöglichkeit mehr...
M. Kleinbetragsverordnung mehr...
Quelle Deutscher Steuerberaterverband e.V.
25.10.2016: Erbschaft und Schenkung: Anwendung des ErbStG ab Juli 2016
Im Dezember 2014 hat das das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ErbStG in seiner derzeitigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Konkret wurden die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen als zu weit reichend befunden.
Die Richter hatten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt, um das Gesetz (ErbStG) so anzupassen, dass es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.
Obwohl bereits im Juli 2015 ein erster Gesetzentwurf ausgearbeitet worden war, dauert es bis zum 24. Juni 2016 bis er in geänderter Form vom Bundestag verabschiedet wurde.
Anfang Juli hat der Bundesrat aber seine Zustimmung zum Gesetz verweigert und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen.
Es ist somit nicht absehbar, wann dass neue Gesetz in Kraft tritt und in welcher Form.
Da die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist inzwischen verstrichen ist, stellt sich die Frage, ob und wie Erbschaften und Schenkungen bis zu einer Neuregelung des Gesetzes steuerlich zu behandeln sind.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben noch vor der Ablehnung durch den Bundesrat publiziert, dass bis zu einer Neuregelung das bisherige Recht in vollem Umfang weiter anzuwenden bleibt. Dies soll auch für Erbschaften und Schenkungen, für die die Steuer nach dem 30. Juni 2016 entsteht, gelten.
Quelle: gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21.Juni 2016, BStBl 2016 I S. 646
Hinweis der RTS Steuerberater:
Interessant ist die Frage, wie das Bundesverfassungsgericht dies sieht, wenn Erwerbsfälle, welche zwischen dem 30. Juni 2016 und dem Zeitpunkt einer Neuregelung stattgefunden haben, erneut in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt werden. Je länger sich Bundestag und Bundesrat nicht auf einen Gesetzestext einigen können, desto wahrscheinlicher wird es, dass erst dann ein Urteil Fakten schaffen wird.
Im Rahmen eines Mandates beraten Sie die Steuerberater der RTS gerne ausführlich, wie Sie sich im Einzelfall am besten rechtssicher verhalten.
Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. November 2015 (BStBl 2015 I S. 788) sind zu beachten.
Oberste Finanzbehörden der Länder v. 21.06.2016
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg - 3 - S 370.0/24
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat - 34/31 - S 3700 - 2/3
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin - S 3700 - 1/2009
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - 36 - S 3700 - 2015#001
Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen - S 3730 - 1/2014-1/2014
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg - S 3730 - 2016/002 - 53
Hessisches Ministerium der Finanzen - S 3730 A - 069 - II 6a
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - IV - S 3700 - 00000 - 2015/001-007
Niedersächsisches Finanzministerium - S 3700 - 41 - 351
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - S 1902 - 82 - V A 6
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz - S 3730 A - 15 - 002 - 448
Saarland Ministerium für Finanzen und Europa - B/5 - S 3730 - 4#001
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen - 35 - S 3700/63/110 - 2016/31279
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - 42 - S 3700 - 26
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 35 - S 3700 - 040
Thüringer Finanzministerium - S 3730 A - 02
Fundstelle(n):
BStBl 2016 I Seite 646
11.10.2016: Vertragliche Variable Altenteilsleistungen - Landwirtschaft
Im Rahmen der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes vereinbarten Eheleute mit dem Hofübernehmer in einem notariell beurkundeten Übergabevertrag, Altenteilsleistungen. Für die ersten 5 Jahre 600 € und danach bis zum Lebensende 300 € pro Monat.
Das Finanzamt erkannte von den geflossenen Altenteilsleistungen aber nur einen Teil als steuerlich abzugsfähig an, nämlich 300 € pro Monat, mit der Begründung nur dieser Betrag sollte tatsächlich lebenslänglich gezahlt werden.
Für die Anerkennung von Versorgungsleistungen verlange das Einkommensteuergesetz lebenslänglich wiederkehrende Leistungen.
Der Hofübernehmer war da anderer Auffassung. Er verlangte vollen Abzug, mit der Argumentation es handele sich um eine dauernde Last in Form von regelmäßig wiederkehrenden Geldleistungen, welche auf die Lebenszeit der Vertragspartner zugesagt worden seien.
Die wiederkehrenden Zahlungen seien rechtswirksam und ernsthaft gewollt. Die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlungen seien als wesentlicher Bestandteil des Übergabevertrags unmissverständlich geregelt.
Die Anpassung des Baraltenteils nach Ablauf von fünf Jahren sei lediglich als Vorgriff auf eine zu erwartende Reduzierung des Versorgungsbedarfs der Übergeber im Alter zu verstehen.
Wegen der zu erwartenden Entwicklung im Bereich der Mobilität und der Freizeitgestaltung seien die Vertragspartner von einem sinkenden Bedarf des Ehepaares mit voranschreitendem Alter ausgegangen. Dies sei bereits im Vertrag bei der Hofübergabe berücksichtigt und vereinbart worden, in welchem weitere Anpassungen und Abänderungen einvernehmlich für die Zukunft ausgeschlossen worden seien.
Die Finanzrichter aus Baden-Württemberg bestätigten in ihrem Urteil die Auffassung des Hofübernehmers.
Altenteilzahlungen seien auch dann als Sonderausgaben vollständig abzugsfähig, wenn die vereinbarten Leistungen während der Lebensdauer des Altenteilers der Höhe nach nicht konstant blieben. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Zahlungen auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhten und nicht getrennt voneinander vereinbart worden seien.
Hinweis der RTS Steuerberater:
Aus dem Tatbestandsmerkmal der "lebenslangen und wiederkehrenden" Versorgungs-leistungen kann nach Auffassung des Gerichtes nicht hergeleitet werden, dass die vereinbarten Leistungen der Höhe nach innerhalb des gesamten Zeitraums konstant bleiben müssen.
Das Urteil ist rechtskräftig geworden, obwohl das Finanzgericht die Revision zugelassen hatte.
Quelle: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2016, 9 K 1718/14, rechtskräftig, NWB DokID: OAAAF-74235
Das Urteil zeigt deutlich, wie wichtig es ist Verträge über Altenteilleistungen korrekt zu formulieren.
Im Rahmen eines Mandates stehen Ihnen die Steuerberater der RTS qualifiziert bei der Gestaltung eines Vertragstextes zur Seite.
16.11.2015: Eltern im Zugzwang

Wenn Sie Kinder haben, für die Sie Kindergeld beziehen, dann müssen Sie für 2016 Ihre Steuer-IDs einreichen.
Gesetzlicher Hintergrund
Das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) teilte Ende Oktober 2015 mit, dass ab dem 1. Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer notwendig ist, um Kindergeld beziehen zu können. Die Familienkasse kann dadurch Kindergeldberechtigte und ihre Kinder identifizieren, mit dem Ziel Doppelzahlungen zu vermeiden.
Was muss ich für Nummern einreichen?
Sie als Eltern müssen nun zwei Steuer-IDs einreichen: die des Elternteils, der Kindergeld bezieht und die des Kindes. Die Neuregelung gilt für alle Kinder unabhängig von ihrem Geburtstag.
Wie gehe ich nun vor? Wann und wo muss ich meine Nummer einreichen?
Die Steuer-IDs sind bei jedem Neuantrag anzugeben.
Die bisherigen Bezieher von Kindergeld müssen diese jetzt bei der Familienkasse schriftlich einreichen.
Ein formloses Musteranschreiben finden Sie HIER. Die IDs können auch während des laufenden Jahres 2016 nachgereicht werden.
Ich weiß nicht mehr, wo meine Steuer-ID ist – wie kann ich nun vorgehen?
Wenn Sie als Eltern Ihre Steuer-ID nicht wissen, können Sie sie auf verschiedenen Wegen anfordern:
• per Mail an info@identifikationsmerkmal.de
• mit der Post an BZSt, Referat St II 3 in 53221 Bonn
Die Aussage, dass Kindergeldzahlungen eingestellt würden, wenn den Familienkassen bis zum 01.01.2016 keine Mitteilung der Steuer-IDs vorliegen, ist falsch!
Finanznachrichten Oktober 2015 - Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen mehr..
- Änderung bei der Mindestlohndokumentation seit 1.8.2015 in Kraft mehr..
- Änderungen des HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz mehr..
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Zusammentreffen von Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen mehr..
- Arbeitgeberversicherung - Neue Umlagesätze ab 1. September 2015 mehr..
- Beginn der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten mehr..
- Behandlung von Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen mehr..
- Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks ist die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage um den Kapitalwert des Erbbauzinsanspruchs zu mindern mehr..
- Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Erwerb einer Eigentumswohnung durch Meistgebot im Fall des Bestehens einer Instandhaltungsrückstellung mehr..
- Betriebliche Veranlassung der Kosten einer Anteilsübertragung mehr..
- Einkünftefeststellung für atypisch stille Gesellschaft als Grundlagenbescheid für den Inhaber des Handelsgewerbes mehr..
- Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes mehr..
- Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie mehr..
- Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien in Kraft mehr..
- Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen mehr..
- Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit mehr..
- Fahrtkosten in der Probezeit eines unbefristeten Arbeitsvertrags mehr..
- Feststellung eines vortragsfähigen Verlustabzugs mehr..
- Freiwillige Zahlungen der Notare an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit sind keine steuerfreien Trinkgelder mehr..
- Für Freiberufler mit Büros in mehreren Gemeinden müssen die Einkünfte gesondert festgestellt werden mehr..
- Grundstücksbewertung bei Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten mehr..
- In der Wohnung alleinerziehender Personen gemeldete Kinder gehören unwiderlegbar zu diesem Haushalt mehr..
- Kein tageweiser Ansatz der 1 %-Regelung bei nur zeitweiser privater Nutzung eines Dienstwagens mehr..
- Keine kindergeldrechtliche Rückwirkung eines Aufenthaltstitels mehr..
- Keine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf an mehrere Erwerber mehr..
- Keine Passivierung von nur aus zukünftigem Bilanzgewinn oder Liquidationsüberschuss zu tilgenden Verbindlichkeiten mehr..
- Offenbare Unrichtigkeit bei Nichtbeachtung eines automatisierten Prüfungshinweises durch den Veranlagungsbeamten mehr..
- Paketzustellerin unterliegt nicht zwangsläufig der Sozialversicherungspflicht mehr..
- Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei weniger als 10 %-iger Nutzung eines Gegenstands für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmers mehr..
- Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt zulässig mehr..
- Steuerbegünstigter Betriebsaufgabegewinn auch bei gleichzeitiger Buchwert-Ausgliederung einer 100 %igen-GmbH-Beteiligung mehr..
- Steuerpflicht für eigenwirtschaftliche Tätigkeiten von Wirtschaftsförderungsgesellschaften mehr..
- Überlassung von Operationsräumen durch mitbehandelnden Arzt an einen Operateur als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung mehr..
- Unter das Arzneimittelgesetz fallende Medikamente sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig mehr..
- Unterhaltsaufwendung für im Ausland lebende Eltern mehr..
- Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem privaten Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mehr..
- Verfassungswidrigkeit eines Treaty override mehr..
- Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen mehr..
Finanznachrichten September 2015 - Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und Einkünften aus selbstständiger Arbeit im EDV-Bereich mehr..
- Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nur bei Verwendung des Darlehens für die Einkünfteerzielung mehr..
- Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit mehr..
- Anteil an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II mehr..
- Auswirkung von Verrechnungskonten zwischen zwei Betrieben eines Unternehmers auf die Höhe des Betriebsvermögens bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags für einen der Betriebe mehr..
- Autorenlesung kann theaterähnlich sein und damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen mehr..
- Behandlung veruntreuter Fremdgelder mehr..
- Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motorjacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen mehr..
- Eintrittsgelder für ein von der Gemeinde organisiertes Dorffest unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz mehr..
- Elektronische Einkommensteuererklärung - Korrektur bei schlichtem 'Vergessen' mehr..
- Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum mehr..
- Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung mehr..
- Gründungskosten einer Objektgesellschaft kein Indiz für Investitionsabsicht mehr..
- Haushaltsscheck-Verfahren - Änderung der Fälligkeiten mehr..
- Investitionsabzugsbetrag ohne gewerbesteuerliche Auswirkung vor Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht mehr..
- Kein Vorsteuerabzug aus bei Umtausch erstellter Rechnung mehr..
- Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit mehr..
- Keine Absetzung für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter mehr..
- Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Betriebsaufspaltung mehr..
- Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH mehr..
- Keine missbräuchliche Gestaltung bei Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr vor Einführung der Abgeltungsteuer mehr..
- Kindergeld - Dreimonatige Grundausbildung im Rahmen eines freiwilligen Wehrdienstes als Berufsausbildung mehr..
- Leichtfertige Verletzung der dem Notar obliegenden Anzeigepflicht eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs verlängert nicht die Festsetzungsfrist mehr..
- Liquidationsbesteuerung im Insolvenzplanverfahren mehr..
- Nur anteiliger Vorsteuerabzug aus Rechnung des Insolvenzverwalters, wenn Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von unternehmerischen als auch privaten Verbindlichkeiten des Unternehmers dient mehr..
- Regelmäßig kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung eines entgeltlich erworbenen Mandantenstamms an Personengesellschaft durch einen Gesellschafter mehr..
- Spende an Vorstiftung steuerlich nicht abzugsfähig mehr..
- Steuerfreiheit von Pflegegeld und anlassbezogenen Beihilfen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Pflegepersonen zu Erziehungszwecken in den Privathaushalt mehr..
- Steuerpflicht der Entschädigungszahlungen für entgehende Einnahmen aus Genussrechten mehr..
- Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines 'Reiterhofs' mehr..
- Veräußerungsgewinne von Betriebsvermögen sind auch bei nicht abzugsfähiger AfA zu versteuern mehr..
- Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kreditinanspruchnahme von der Kapitalgesellschaft ohne konkrete Tilgungsvereinbarung mehr..
- Verpflegungsmehraufwand bei großräumiger Arbeitsstätte mehr..
- Versteuerung der Überschüsse aus der Veräußerung von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschte 'Par-Schuldverschreibungen' mehr..
- Voraussetzung für Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf deutsche Einkommensteuer mehr..
- Zuordnung eines Angehörigen-Darlehens zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen des Betriebsinhabers mehr..
- Zwangsverwalter ist auch zur Entrichtung der Einkommensteuer verpflichtet mehr..
Finanznachrichten August 2015 - Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto mehr..
- Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung mehr..
- Anrechnung der Bemessungsgrundlage für vorangegangenen Grundstückserwerb vom Gesellschafter auf Grunderwerbsteuer wegen Gesellschafterwechsels trotz Nichterhebung der Grunderwerbsteuer mehr..
- Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden mehr..
- Auch während der Probezeit oder bei einem befristeten Arbeitsverhältnis besteht für den Arbeitnehmer keine Auswärtstätigkeit mehr..
- Auflösungsverlust aus GmbH-Beteiligung erst im Jahr des Feststehens nachträglicher Anschaffungskosten abzugsfähig mehr..
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Taxigewerbe mehr..
- Bilanzierungspflicht einer ausländischen Personengesellschaft führt auch für einen inländischen Beteiligten zur Gewinnermittlung nach Bilanzierungsgrundsätzen mehr..
- Definition des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer mehr..
- Differenzkindergeld bei nicht gestelltem Antrag auf Leistungsgewährung im Wohnmitgliedstaat mehr..
- Eingeschränkte Berücksichtigung von Verlusten aus Stillhaltergeschäften mehr..
- Einkünfte eines deutschen Auslandskorrespondenten in Österreich sind in Deutschland nicht zu besteuern mehr..
- Entgeltvereinnahmung nach Abtretung und Änderungsmöglichkeit eines Steuerbescheids mehr..
- Feststellung eines Verlustvortrags ohne Zugrundelegung eines Einkommensteuerbescheids bei unterlassener Veranlagung möglich mehr..
- Folgen unterschiedlicher Versorgungsausgleichsregelungen bei Ausgleichsverpflichteten und -berechtigten mehr..
- Gewinne aus Finanztermingeschäften im Zusammenhang mit privater Immobilienfinanzierung sind keine Vermietungseinkünfte mehr..
- Grundsteuerbefreiung für ein Studentenwohnheim mehr..
- Kein gutgläubiger Vorsteuerabzug, wenn Unternehmer seine Einbeziehung in einen Subventionsbetrug grob fahrlässig nicht erkennt mehr..
- Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für den Gewinn aus einer nicht im Inland belegenen Betriebsstätte mehr..
- Keine Minderung der Umsatzsteuer für Lieferungen einer Internet-Apotheke an Privatpatienten um an Kassenpatienten gezahlte 'Aufwandsentschädigungen mehr..
- Keine Pauschalbesteuerung oder Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die pensionsweise Haltung von Freizeitpferden mehr..
- Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt mehr..
- Kindergeldanspruch wegen Beschäftigungslosigkeit eines selbstständig tätigen Kindes mehr..
- Nachweis von krankheitsbedingten Aufwendungen mehr..
- Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen mehr..
- Seminar zur Raucherentwöhnung kann umsatzsteuerfrei sein mehr..
- Steuerneutrales Ausscheiden eines Mitunternehmers bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern auf dessen Ein-Mann-GmbH & Co. KG mehr..
- Steuerschuldner der auf einer Unterbewertung von Gesellschaftsanteilen eines ausscheidenden Gesellschafters beruhenden Erbschaftsteuer mehr..
- Teilwertabschreibung und Einzelbewertung bei Umlaufvermögen mehr..
- Umsatzsteuerfreie Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts mehr..
- Unter welchen Voraussetzungen sind Verträge zwischen Gesellschafter und seiner von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft anzuerkennen? mehr..
- Voraussetzungen für den Spendenabzug an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung mehr..
- Vorsteuerabzugsberechtigung einer Einzelperson besteht schon vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft mehr..
- Wegfall der Grunderwerbsteuervergünstigung bei Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren mehr..
- Zur Änderbarkeit von vor dem 19.12.2006 festsetzungsverjährten Einkommensteuerbescheiden wegen festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung mehr..
- Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren mehr..
- Zwischenhändler eingeschmuggelter Zigaretten kann neben dem Schmuggler Schuldner der Tabaksteuer sein mehr..
10.07.2015: Freistellungsauftrag

Es ist zwar etwas aufwendig, doch mit Freistellungsaufträgen kann viel Geld gespart werden. Wenn Sie Zinsen für Geldanlagen bei der Bank erhalten, müssen diese versteuern werden. Bis zum Steuerfreibetrag (siehe 1.) können Sie sich allerdings von der Besteuerung freistellen lassen. Weiterlesen...
Finanznachrichten Juli 2015 - Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- Akupunkturbehandlung an Menschen durch einen Tierarzt mehr..
- Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt mehr..
- Befugnis von Hausverwaltern zur Hilfeleistung in Steuersachen mehr..
- Bundesfinanzhof klärt Anforderungen an Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen im Reihengeschäft mehr..
- Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mehr..
- Eintragung einer GmbH im Handelsregister bei Unangemessenheit der Gründungskosten mehr..
- Entschädigungszahlung einer Gebäudefeuerversicherung als steuerbare Einnahme mehr..
- Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen geht der Anwendung des Progressionsvorbehalts vor mehr..
- Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nur für die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes mehr..
- Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden mehr..
- Hinzurechnungsbeträge wegen Einlage- oder Haftungsminderung sind im Gewinnfeststellungsbescheid zu berücksichtigen mehr..
- In unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil festgesetzte Steuern können nicht wegen Unbilligkeit erlassen werden mehr..
- Infektionshygienische Leistungen einer 'Hygienefachkraft' sind umsatzsteuerfrei mehr..
- Ist die Steuervergünstigung für den mehrfachen Erwerb von Vermögen innerhalb von zehn Jahren durch Personen der Steuerklasse I nur bei einer Vorbelastung mit deutscher Erbschaftsteuer zu gewähren? mehr..
- Ist es gerechtfertigt, eine abzugsfähige Pflichtteilslast wegen der auf übertragenes Vermögen entfallenden Steuervergünstigungen zu kürzen? mehr..
- Kein Anspruch auf Vorläufigkeitsvermerk in Steuerbescheiden, die die sog. Mindestbesteuerung berücksichtigen mehr..
- Kein Mindestpensionsalter bei Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung aufgrund einer Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mehr..
- Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte mehr..
- Keine steuerbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der stillen Reserven mehr..
- Kürzung der Verpflegungspauschale bei Verpflegung im Flugzeug, Zug oder Schiff mehr..
- Nur medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen durch Podologen sind umsatzsteuerfrei mehr..
- Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen mehr..
- Sind Scheidungskosten eine außergewöhnliche Belastung oder sind sie es nicht? mehr..
- Spende an eine Vorstiftung ist keine Sonderausgabe mehr..
- Steuererstattungsansprüche eines Steuerzahlers können nicht mit seiner Haftungsschuld als Grundstückseigentümer verrechnet werden mehr..
- Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlung mehr..
- Steuerliche Ungleichbehandlung von Körperschaften aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft hinsichtlich der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung von EK 02 verfassungsrechtlich bedenklich mehr..
- Umfangreicher Erbbaurechtsvertrag kann zur Zwangsbetriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung führen mehr..
- Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber mehr..
- Verdeckte Gewinnausschüttung bei mittelbarer Anteilseignerstellung mehr..
- Verkauf einer Immobilie unter aufschiebender Bedingung innerhalb der Veräußerungsfrist mehr..
- Voraussetzung für tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn bei Aufgabe der Tätigkeit mehr..
- Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem Umsatzsteuerausweis mehr..
- Wechsel vom Anlage- zum Umlaufvermögen beim Holzeinschlag mehr..
- Werbungskostenabzug für vom Arbeitnehmer zu tragende Benzinkosten bei Versteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung mehr..
- Wirkung einer Meldung des Kindes als Arbeitsuchender ab 2009 mehr..
- Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken mehr..
- Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer mehr..
26.06.2015: So sparen Sie mit dem Studium Ihrer Kinder Steuern:

Wer seine Kinder oder Enkel beim Studieren finanziell unterstützt, kann bei der Einkommensteuererklärung viel Geld sparen. Denn häufig übernehmen Eltern oder Großeltern große Teile der Kosten ihres Sprösslings z.B. für Studiengebühren und Fachliteratur, Miete und Fahrtkosten.
Da ist es gut zu wissen, dass diese finanzielle Hilfe bei der eigenen Steuerlast angerechnet wird:
Wer seinen Kindern während der Ausbildung oder dem Studium finanziell unter die Arme greift, dem wird unabhängig der tatsächlich entstandenen Kosten ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.320 € je Kind und Elternteil in der Einkommensteuererklärung abgezogen. Weiterlesen...
16.06.2015: Wer den aktuellen Poststreik für seine Fristversäumnisse beim Finanzamt verantwortlich macht, hat das Nachsehen.

Die „Dienstleistungsfähigkeit“ der Post, also die nicht gewährleistete Zustellung von Postsendungen wurde in den vergangenen Wochen umfangreich angekündigt und war damit vorhersehbar.
Das Gesetz legt in so einem Fall fest, dass es dem Bürger zuzumuten sein, dass er daher auf eine andere, sicherere, Übermittlungswege ausweicht. Dazu zählt z.B. das der Steuerpflichtige seine Steuererklärung selbstständig in den Behördenbriefkasten einwirft oder fristgerecht seine Unterlagen per Fax schickt. Wer also seine Steuererklärung verspätet eingereicht hat, hat dies in diesem Fall selbst zu verschulden.
Quelle: Landesamt für Steuern, 10.06.2015: Artikel 3284
Finanznachrichten Juni 2015
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- Abfärbewirkung der gewerblichen Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mehr..
- Anrechnung der Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung mehr..
- Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt des Ãberschreitens der Altersgrenze mehr..
- Begünstigter Wertansatz nur für ein zu Wohnzwecken vermietetes oder zur Vermietung bestimmtes Grundstück mehr..
- Bei Personenidentität auf Käufer- und Verkäuferseite keine Gewerbesteuerbefreiung für Veräußerungsgewinne mehr..
- Destinatärsleistungen unterlagen schon 2001 dem Halbeinkünfteverfahren mehr..
- Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mehr..
- Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem Pkw-Leasingvertrag ist entnahmefähiges Wirtschaftsgut mehr..
- Erlass von Grundsteuer in Sanierungsgebieten mehr..
- Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbstständigen Schornsteinfegers vor Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts mehr..
- Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei mehr..
- Gemischt veranlasste Aufwendungen eines eingetragenen Vereins mehr..
- Gewinnausschüttungen an beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließen im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu mehr..
- Grunderwerbsteuer bei Erwerb eigener Anteile durch GmbH mehr..
- Häusliches Arbeitszimmer eines Pensionärs mehr..
- Kein begünstigter Wertansatz für ein Erbbaugrundstück mehr..
- Kein verringerter Wertansatz für ein im Rohbau befindliches Grundstück mehr..
- Kein Vorsteuerabzug bei Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Vereinsmitglieder mehr..
- Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung mehr..
- Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs mehr..
- Kindergeldanspruch für im Ausland studierende Kinder mehr..
- Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mehr..
- Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung mehr..
- Personalgestellung durch eine und an eine anerkannte Einrichtung der Sozialfürsorge ist umsatzsteuerfrei mehr..
- Realisierung eines Auflösungsverlusts bei noch andauernder Liquidation mehr..
- Sog. flüssige Sondennahrung unterliegt dem Regelsteuersatz der Umsatzsteuer mehr..
- Teilnahme eines Arztes an Studien von Pharmaunternehmen stellt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar mehr..
- Unentgeltliche Betriebsübertragung mehr..
- Veräußerung einer Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge mehr..
- Vom finanziell abhängigen Ehegatten erhaltene Zinsen unterliegen der tariflichen Einkommensteuer mehr..
- Voraussetzungen zur Tarifbegünstigung für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Mitunternehmeranteilen mehr..
- Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit mehr..
- Wahlrecht des Arbeitgebers zwischen Pauschalbesteuerung und individueller Besteuerung bei Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung mehr..
- Zinskupon von 1 % ist Emissionsrendite und kann zur Nichtanerkennung eines Verlusts aus einer Inhaberschuldverschreibung führen mehr..
- Zu Unrecht erstattete Vorsteuern als Betriebseinnahmen mehr..
- Zurechnung des Ertrags aus dem Erlass von Schulden in einer Personengesellschaft im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel mehr..
- Zuzahlung eines neuen Gesellschafters in anderes Betriebsvermögen der Altgesellschafter verhindert nicht Aufdeckung anteiliger stiller Reserven mehr..
27.05.2015: Der Bund unterstützt den Spendenaufruf Nepals mit steuerlichen Vereinfachungen
Die nepalesische Regierung hat nach dem verherrendem Erdbeben international um Spenden gebeten. Die Bundesregierung hat nun steuerliche Regelungen getroffen, die Ihnen das Spenden erleichtern.
Hier finden Sie die komplette Meldung des Bundesfinanzministeriums. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihren Steuerberater der RTS.
21.05.2015: Existenzgründung: die 6 häufigsten Steuerfehler

Wie Sie typische Steuerfehler bei der Unternehmensgründung vermeinen können und dabei bares Geld sparen.
TOP 1: Fehlende Verträge
Beim Unternehmensstart hilft meist die ganze Familie mit, ohne Arbeitsvertrag und Gehalt verschenken dabei jedoch alle Steuern. Denn bei der Einkommensteuer hat jeder Familienangehörige, ob Uropa oder Nachwuchs, Freibeträge die meist ungenutzt verfallen. Über die Arbeitskraft hinaus, stellen Familienmitglieder oftmals auch Geld oder Räumlichkeiten zur Verfügung. Auch hier ist es steuerlich sinnvoll, Kredit- bzw. Mietverträge abzuschließen.
TOP 2: Fehler bei der Umsatzsteuer
Bares Geld wird dann verschenkt, wenn die Rechnungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wird beispielsweise keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, erkennt die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug nicht an. Unser RTS-Steuerberater-Tipp: mit einer steuerlichen Beratung vor der Unternehmensgründung umgehen Sie solche Stolperfallen.
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04.05.2015: Kinderbetreuungskosten: So sichern Sie sich den vollen Sonderausgabenabzug

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss für die Kindergartenkosten? Wir verraten Ihnen, was Sie als Eltern unternehmen müssen, um sich dennoch den vollen Sonderausgabenabzug zu sichern.
Das sind die Fakten:
- Kinderbetreuungskosten mindern nach dem Einkommensteuergesetz mit bis zu zwei Drittel der tatsächlich angefallenen Kosten das zu versteuernde Einkommen.
- Der Sonderausgabenabzug ist pro Jahr und Kind auf 4.000 € begrenzt.
Und was passiert, wenn der Arbeitgeber die Betreuungskosten steuerfrei bezuschusst?
Das Bundesfinanzministerium verliert in seinem BMF-Schreiben kein Wort darüber, wie das Finanzamt zu verfahren hat, wenn der Arbeitgeber die Kosten zur Betreuung der Kinder steuerfrei bezuschusst. Die daraus entstandene Rechtslücke bietet deshalb zu Ihren Gunsten genügend Auslegungsspielräume. Das Finanzamt argumentiert in dieser Sache, dass beim Steuerzahler kein Abzug von seiner Steuerlast erfolgen kann, wenn er mit den Kosten finanziell nicht belastet wird. Außerdem erfolge dann eine Doppelbegünstigung für ein und dasselbe Kind durch die steuerfreie Arbeitgeberleistung und den Sonderausgabenabzug. Nun kommt es auf die Gegenargumentation an. weiterlesen...
Quelle: WISO SteuerBrief: Dr. Hubert Humm, Dr. Schulte, Dr. Humm & Partner
Finanznachrichten Mai 2015
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- Abgeltungsteuer - Schuldzinsen als Werbungskosten mehr..
- Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten mehr..
- Anerkennung von Verlusten einer Gesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit bis zur Liquidation nie aufgenommen hat mehr..
- Anrechnung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer durch einen Ehepartner nach Scheidung der Ehe mehr..
- Anschaffungszeitpunkt von Aktien beim Wandlungsrecht zum Umtausch aus vorhandenen Wandelschuldverschreibungen mehr..
- Arbeitslohn bei Überlassung von Genussrechten an Arbeitnehmer mehr..
- Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich mehr..
- Berechnung der Steuerermäßigung durch gewerbliche Einkünfte aus im internationalen Verkehr eingesetzten Handelsschiffen mehr..
- Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen mehr..
- Darlehen einer Kommanditgesellschaft an ihre Kommanditisten kann betrieblich veranlasst sein mehr..
- Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten mehr..
- Ein Grundstück ist grunderwerbsteuerlich einer Gesellschaft erst zuzurechnen, wenn es zuvor Gegenstand eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgangs war mehr..
- Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt mehr..
- Einkünfte eines Fußball-Schiedsrichters unterliegen nicht der Gewerbesteuer mehr..
- Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung mehr..
- Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbstständigen mehr..
- Haftung der Post wegen Erstellung einer inhaltlich unrichtigen Postzustellungsurkunde mehr..
- Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung mehr..
- Kein Kindergeld für eine nicht sozialversicherte Person bei Anspruch auf Familienleistungen im EU Land mehr..
- Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH mehr..
- Keine Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung durch in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer an letzten, im Inland ansässigen Unternehmer in einer Lieferkette mehr..
- Keine Zinserträge aus gestundeter Kaufpreisforderung? mehr..
- Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern in Ergänzungsbilanzen abweichend von Behandlung in Gesamthandsbilanz mehr..
- Pflegebranche - Mindestentgeltanspruch auch für Zeiten der Arbeitsbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes mehr..
- Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung mehr..
- Schätzungsbescheide sind nur in Ausnahmefällen nichtig mehr..
- Übergangsregelung 1996/1997 zum Verlustabzug bei Körperschaften verfassungsgemäß mehr..
- Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte mehr..
- Umsatzsteuer - Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen mehr..
- Umsatzsteuerliche Behandlung der Unterbringung und Verpflegung von Erntehelfern mehr..
- Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen mehr..
- Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen mehr..
- Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft - Zulässigkeit der Verrechnung nicht ausgeglichener oder abgezogener Verluste mit späterem Veräußerungsgewinn mehr..
- Verpflegungsmehraufwand bei Ansatz einer ständig wechselnden Tätigkeitsstätte mehr..
- Voller Umsatzsteuersatz für Starksole-Bäder mehr..
- Vom Unternehmer gegen Vorlage eines Gutscheins kostenlos ausgeführte Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer mehr..
- Zeitpunkt für die Aktivierung eines Dividendenanspruchs mehr..
- Zulässigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach vorheriger Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen mehr..
02.04.2015: Praxistipps für ein konsequentes und abgestimmtes Forderungsmanagement
Teure Zwischenfinanzierung über den Kontokorrentkredit ist für viele Unternehmen alltägliche Lösung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Dabei schlummert ungeahntes Kapital in vernachlässigtem Aktiva.
„Effizientes Forderungsmanagement“ lautet das entsprechende Stichwort. Neben dem Gedanken der Kostenminimierung können verspätete Zahlungseingänge auch schnell die Existenz des gesamten Unternehmens gefährden. Damit Sie eine schlechte Zahlungsmoral Ihrer Kunden in den Griff bekommen haben wir für Sie die wichtigsten Praxistipps für ein Forderungsmanagement zusammengefasst: weiterlesen...
Finanznachrichten April 2015
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
Abfindungen für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich unterliegen nicht der Einkommensteuer mehr..
- Amtliche Bescheinigung über Baudenkmal muss objektbezogen sein mehr..
- Auch für Kapitalgesellschaft günstige Vereinbarungen mit Gesellschaftern können verdeckte Gewinnausschüttungen sein mehr..
- Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung mehr..
- Beamte müssen Übermittlung ihrer Besoldungsdaten für Riester-Zulage zustimmen mehr..
- Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland bei mehrjährigem Auslandsstudium mehr..
- Der Betrieb einer Blindenführhundeschule ist gewerbesteuerpflichtig mehr..
- Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine
- Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar mehr..
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften mehr..
- Fiktiv ersparte Schuldzinsen sind kein Nettoertrag zur steuerlichen Beurteilung von Versorgungsleistungen mehr..
- Finanzamt darf Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung von Steuern bestimmen mehr..
- Gewerbesteuerbefreiung nur für den unmittelbaren Spielbankbetrieb mehr..
- Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld mehr..
- Informationspflicht gegenüber deutschen Finanzbehörden für unselbstständige ausländische Zweigstellen einer deutschen Bank für Zeiträume vor dem 1.1.2011 mehr..
- Kein Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur mehr..
- Kein erneuter Einspruch nach einer Teileinspruchsentscheidung möglich mehr..
- Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen mehr..
- Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von
- Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes mehr..
- Kein Zufluss steuerbarer Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Verzicht auf Teilauszahlungen im Rahmen einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung mehr..
- Keine Verlängerung des Zeitraums 'kurze Zeit' bei Zahlung der Umsatzsteuer mehr..
- Keine Verzinsung von an Steuerzahler erstatteten Nachzahlungszinsen mehr..
- Krankentagegeldversicherung - Anpassungsklausel bei sinkendem Nettoeinkommen des Versicherten unwirksam 36
- Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren nur insoweit grunderwerbsteuerpflichtig, als der Wert der
- zugeteilten Grundstücke den der eingebrachten übersteigt mehr..
- Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei Wegzug vom Beschäftigungsort mehr..
- Schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungszahlungen für Dritte mehr..
- Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit 'Hartz-IV'-Empfängern mehr..
- Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust mehr..
- Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch mehr..
- Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz mehr..
- Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Bücher und Hörbücher können unionsrechtlich zulässig sein mehr..
- Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines Krankenhauses kann umsatzsteuerfrei sein mehr..
- Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen mehr..
- Wegen verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstücks zu Unrecht gewährte Vorsteuer führt ggfs. zur Berichtigung in den Folgejahren mehr..
- Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt mehr..
- Werbungskostenabzug für ein Disagio mehr..
- Zinsanteile in Kaufpreisraten bei Grundstücksverkäufen mehr..
24.03.2015: Wie Sie sich auf das nächste Bankgespräch vorbereiten
Bankgespräche stellen oft eine Herausforderung für den Unternehmer dar. Diese kleine Checkliste hilft Ihnen, sich optimal auf das Gespräch mit der Bank vorzubereiten:
- Sie haben sich vor dem Gespräch intensiv mit den Details Ihres Zahlenwerks beschäftigt und können der Bank daher zeigen, dass Sie Ihre Zahlen im Griff haben.
- Sie erläutern Ihre künftigen Strategie anhand Ihrer Unternehmensplanung und untermauern Sie mit Hilfe konkreter Zahlen.
- Als Firmeninhaber können Sie Abweichungen von den Planzahlen begründen und können diese durch ein übergreifendes Controlling nachvollziehen. Sie haben Abweichungen außerdem bereits über monatliche Soll-Ist-Vergleiche festgestellt und direkt berichtet.
- Vor dem Gespräch ziehen Sie Branchenreports zu Rate und sind daher auf dem neuesten Stand. Denn auch die Banken nutzen die betriebswirtschaftlicher Kennzahlen dieser Branchenreports, um Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens zu erhalten.
Finanznachrichten März 2015
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen mehr..
- Anerkennung von Umzugskosten mehr..
- Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Steuererklärung zu stellen mehr..
- Begriff der festen Niederlassung bei Dienstleistungen zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mehr..
- Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei
- Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015 mehr..
- Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei Berechnung des Progressionsvorbehalts mehr..
- Berücksichtigung von Steuerschulden nach Aussetzen der Vollziehung oder Stundung bei der Prognoseentscheidung der drohenden Zahlungsunfähigkeit mehr..
- Besteuerung der Mütterrente ab 2014 mehr..
- Bruchteilsgemeinschaft ist nur bei Ausführung eigener steuerbarer Leistungen Unternehmerin und als Leistungsempfängerin zum Vorsteuerabzug berechtigt mehr..
- Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt mehr..
- Einkommen- und gewerbesteuerliche Zuordnung von Lizenzeinnahmen mehr..
- Ermessen bei der Entscheidung über die Abzweigung von Kindergeld mehr..
- Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte mehr..
- Für Buchnachweis als Voraussetzung für steuerfreie Ausfuhrlieferung Verbuchung auf separatem Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung ausreichend mehr..
- Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen mehr..
- Kein Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer falschen Rechnung, möglich ist der Vorsteuerabzug nur im Billigkeitsverfahren mehr..
- Keine erhöhte Investitionszulage für 'verbundene Unternehmen' mehr..
- Keine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen eines Steuerzahlers und anschließende
- Veräußerung innerhalb der Sperrfrist mehr..
- Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen mehr..
- Keine umsatzsteuerbare Lieferung, wenn Leasinggeber den Leasinggegenstand vom Leasingnehmer nicht wieder erlangt mehr..
- Künstlersozialabgabe - Änderungen seit 1.1.2015 mehr..
- Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis mehr..
- Nachträglicher Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung nach insolvenzfreier Liquidation auch rückwirkend zu berücksichtigen mehr..
- Ohne Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit keine negativen
- Folgen aus einer 'strafbefreienden Erklärung' mehr..
- Parkraumüberlassung gegen nicht kostendeckendes Entgelt an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig mehr..
- Politikberater ist gewerblich tätig mehr..
- Poolung von Treugeberrechten steht steuerlicher Anerkennung nicht entgegen mehr..
- Regelmäßig kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung durch GmbH an ihren Geschäftsführer mehr..
- Schenkungsteuer wegen Kapitalerhöhung einer GmbH bei Eintritt eines Neugesellschafters mehr..
- Tarifermäßigung für eine mehrjährige Umsatzsteuererstattung mehr..
- Umsatzsteuer - Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 1.1.2015 mehr..
- Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren mehr..
- Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung mehr..
- Wirksame Übermittlung einer Steuererklärung per Fax mehr..
- Wirksamkeit der Gründung einer atypischen stillen Gesellschaft bei unentgeltlicher Zuwendung der Beteiligung mehr..
- Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung mehr..
- Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mehr..
- Zulässigkeit einer den Ansatz von Zuchtsauen betreffenden Bilanzänderung mehr..
Gesonderte Information zum Jahressteuergesetz 2015
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Was sich sperrig anhört, ist ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015. Daher sind neben Änderungen des Verfahrensrechts u. a. auch Änderungen bei der Einkommensteuer, z. B. in Form der erstmaligen Definition des Begriffs der Erstausbildung, und der Umsatzsteuer, z. B. durch Modifizierungen der erst kürzlich erweiterten Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Metalllieferungen, enthalten. Die meisten Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2015, wenn nicht anders angegeben.
Die weitergehenden Steuervereinfachungsvorschläge der Länder wurden wiederum nicht berücksichtigt. Nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung sollen sie Gegenstand eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr sein.
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis zum Jahressteuergesetz 2015
- Änderung bei den Identifikationsnummern mehr..
- Änderungen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft mehr..
- Änderungen bei der Basisrente mehr..
- Anpassung der Vollstreckungskosten mehr..
- Anrechnung ausländischer Steuern verbessert mehr..
- Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Freistellungsaufträge mehr..
- Billigkeitsregelungen bei der Festsetzung von Realsteuermessbeträgen mehr..
- Erstausbildung nun definiert mehr..
- Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche mehr..
- Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mehr..
- Familienausgleichsleistung bei Zwangspause wegen freiwilligem Wehrdienst mehr..
- Korrektur widerstreitender Steueranrechnungen mehr..
- Monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Vorratsgesellschaften mehr..
- Örtliche Zuständigkeit bei Wohnsitz- oder Betriebsverlagerung mehr..
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr..
- Steuerfreiheit für INVEST-Zuschuss mehr..
- Steuerliche Berücksichtigung im Rahmen des Versorgungsausgleichs mehr..
- Steuerschuldnerschaft bei Metalllieferungen mehr..
- Teilabzugsverbot auch für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen mehr..
- Verjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden mehr..
- Weitere Dialyseleistungen umsatzsteuerfrei mehr..
- Zuschläge für Kindererziehungszeiten mehr..
05.02.2015: Winterdienst - sind die Kosten abzugsfähig?
Im Winter trifft den Eigentümer oder auch den Mieter dieselbe Verpflichtung zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-) Wegen. Die Kosten eines hierfür beauftragten Winterdienstes sind nun nach neuer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. Die steuerliche Begünstigung begründet der BFH, entgegen der Meinung der Finanzverwaltung, darauf: Der Winterdienst dient dem Haushalt, steht im unmittelbaren, räumlichen Zusammenhang zum Haushalt und wird normalerweise durch ein Familienmitglied bzw. Mitbewohner erbracht.
Quelle: Artikel "Winterdienst und Schornsteinfeger" aus der Unternehmen.Informieren. Februar 2015
Finanznachrichten Februar 2015
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- Anforderungen an einen ruhenden Gewerbebetrieb mehr..
- Ansammlungsrückstellung - Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums mehr..
- Außergewöhnliche Belastung im Falle wissenschaftlich
nicht anerkannter Behandlungsmethoden mehr..
- Bedeutung der amtlichen AfA-Tabellen für die Bestimmung des AfA-Satzes mehr..
- Beerdigungskosten sind keine Unterhaltsleistungen mehr..
- Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn
bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen mehr..
- Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr..
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen mehr..
- Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für
Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig mehr..
- Duales Studium als einheitliche Erstausbildung mehr..
- Einkommensbesteuerung der auf einer
Vermächtnisauflage beruhenden Leistungen einer Stiftung mehr..
- Einschränkungen beim Abzug von Beiträgen zu
einer 'Rürup-Rente' eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers mehr..
- Erstattungszinsen sind steuerpflichtig mehr..
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - Kein taggenauer Ansatz mehr..
- Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Inanspruchnahme der
Umsatzsteuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen mehr..
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff veröffentlicht mehr..
- Jahresmeldung ist früher abzugeben mehr..
- Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für eine sog. Dinnershow mehr..
- Kein Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den
Leistungsempfänger beim Einbau von Betriebsvorrichtungen mehr..
- Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für vermietete
Jachten bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht mehr..
- Kein 'Wahlrecht' zur Überschussrechnung für atypisch still
Beteiligten an einer bilanzierenden ausländischen GmbH mehr..
- Keine Entgeltminderung und Vorsteuerkürzung bei Zentralregulierung mehr..
- Keine Geschäftsveräußerung bei weiterer Vermietung des
Grundstücks durch den Veräußerer und bisherigen Vermieter mehr..
- Keine Schenkungsteuer auf verbilligten
Grundstücksverkauf an ausscheidenden GmbH-Gesellschafter mehr..
- Keine Umsatzsteuer auf PKW-Nutzung des Unternehmers
für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mehr..
- Nach Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung kein
Werbungskostenabzug für nachträglich entstehende Schuldzinsen mehr..
- Nutzung eines zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehörenden PKWs mehr..
- Personenbeförderungsleistungen von Mietwagenunternehmen
unterliegen regelmäßig dem vollen Umsatzsteuersatz mehr..
- Schätzungsverpflichtung eines Finanzamts bei erklärten, noch
nicht durch einen Grundlagenbescheid bestätigten Sanierungsaufwendungen mehr..
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder
Dienstleistungen bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags mehr..
- Umsatzsteuerliche Folgen der Überlassung eines dem Unternehmen
zugeordneten PKWs an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung mehr..
- Verfassungsmäßigkeit eines Treaty override mehr..
- Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung mehr..
- Verlust aus Zinsswap unterliegt Ausgleichsbeschränkung bei der operativen Gesellschaft mehr..
- Von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankentransporte
können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen mehr..
- Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein bis dahin
vorbehaltenes Nießbrauchsrecht ist schenkungsteuerpflichtig mehr..
- Wirtschaftliches Eigentum an Aktien bei sog. cum/ex Geschäften mehr..
- Wohnsitz im Inland als Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch mehr..
- Zuwendung einer Ehrenmitgliedschaft in einem Golfclub als
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mehr..
26.01.2015: Totalverlust der Buchführungsunterlagen
Schätzung der Vorsteuerbeträge aufgrund Totalverlust der Buchführungsunterlagen
Beim Verlust der kompletten Buchführungsunterlagen droht die Vorsteuerschätzung durch das Finanzamt. Mitarbeiter der Buchhaltung oder des Steuerberaters eignen sich wohl nur in den seltensten Fällen als Zeugen für einen korrekten Vorsteuerabzug.
In einem Streit vor dem Bundesfinanzhof (BFH) konnte der Steuerpflichtige bei einer Prüfung dem Finanzamt keine Buchführungsunterlagen mehr vorlegen. Die gesamten Belege, sowie die EDV-Anlage mit der Datensicherung, sei vom Betriebsgelände gestohlen worden. Da der Steuerpflichtige die geltend gemachten Vorsteuerbeträge nun nicht mehr nachweisen konnte, erkannte das Finanzamt lediglich 60 % der Beträge an. Die Schätzung stützte sich auf Ergebnisse vorangegangener Prüfungen bei dem Steuerpflichtigen. Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Zwar könne die Buchhalterin bezeugen, dass für den Vorsteuerabzug auch ordnungsgemäße Rechnungen vorlagen, nicht jedoch ob die in Rechnung gestellten Leistungen vom Unternehmer auch tatsächlich bezogen wurden.
Mit unserer digitalen Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen die elektronische Archivierung Ihrer Buchhaltungsunterlagen, sodass Sie sich um einen Verlust keine Sorgen mehr machen müssen.
Quelle: BFH-Urteil v. 23.10.2014, V R 23/13
Finanznachrichten Januar 2015
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
Abfärbewirkung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen
Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr mehr..
Abgrenzung des steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns für einen nicht
begonnenen Betrieb von einer sich überschneidenden neuen gewerblichen Tätigkeit mehr..
Anderweitige wirtschaftliche Zurechnung des Anteils an
einer Personengesellschaft kann Grunderwerbsteuer auslösen mehr..
Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des
Erreichens der Altersgrenze eines Kindes mehr..
Beitragszuschuss für nicht Krankenversicherungspflichtige und
für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2015 mehr..
Berechnung der Spekulationsfrist für Wertpapiere mehr..
Berücksichtigung von ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit im Rahmen des Progressionsvorbehalts mehr..
Bilanzielle Behandlung von Sanierungszuschüssen an GmbHs mehr..
Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen mehr..
Entscheidung über Kindergeldantrag durch befristete Festsetzung mehr..
Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund
gesetzlicher Neuregelung im Jahressteuergesetz 2010 möglich mehr..
Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2015 mehr..
Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1.1.2015 mehr..
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsgemäß mehr..
Gewinnrealisierung bei Bauingenieurleistungen mehr..
GmbH - Testamentsvollstreckervermerk in Gesellschafterliste unzulässig mehr..
Kein Gewerbesteuererlass trotz Gewinnaufzehrung durch
Steuerbelastung bei gewerblicher Zwischenverpachtung mehr..
Keine Berücksichtigung einer Wertaufholungsrücklage beim
Übergang zur Tonnagebesteuerung mehr..
Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von
Eigentumswohnungen bei Streit über Aufteilung des Gesamtkaufpreises mehr..
Kindergeld für nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind mehr..
Leasingsonderzahlung bei der Berechnung des geldwerten
Vorteils aus der Fahrzeugüberlassung nach der sog. Fahrtenbuchmethode mehr..
Minijobs - Bestandsschutz- und Übergangsregelungen laufen aus mehr..
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Verzicht auf Kleinanlegerprivileg mehr..
Objektbezogenheit der Bescheinigung für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen mehr..
Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte mehr..
Rückwirkende Anwendung der gesetzlichen Regelung zur
Antragsveranlagung verfassungsgemäß mehr..
Rückwirkendes Entfallen der Grunderwerbsteuer bei
Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch einen Miterben mehr..
Steuerliche Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung an
den Ex-Ehegatten zur Abfindung des Versorgungsausgleichs mehr..
Steuerpflicht des unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht mehr..
Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter - Beitrittsaufforderung an das BMF mehr..
Teilwertabschreibung auf Grund und Boden zulässig mehr..
Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler mehr..
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für an Gesellschafter
Geschäftsführer überlassenen Firmenwagen mehr..
Umsatzsteuerpflichtige Entnahme bei Betriebsaufgabe mehr..
Veräußerung einer unvermieteten Ferienwohnung als nicht
umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen mehr..
Von Privatlehrern durchgeführte Schwimmkurse können von der Umsatzsteuer befreit sein mehr..
Vorsteuerabzug aus Baukosten eines gemischt genutzten Gebäudes
nur bei rechtzeitiger Zuordnung zum Unternehmensvermögen mehr..
Zuzahlungen über den Privatnutzungswert hinaus für die
Überlassung eines Firmenfahrzeugs sind Werbungskosten mehr..
17.12.2014: Verfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer
Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das Ende der schenkungssteuerfreien Vermögensübertragung hat große Tragweite für die weitere Entwicklung der deutschen Wirtschaft...weiterlesen
16.12.2014: Bleiben die Vergünstigungen für Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer rechtmäßig?
Am 17. Dezember 2014 wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil verkünden, ob Erben von Betriebsvermögen im Vergleich zu Erben von Privatvermögen zu stark privilegiert werden, wird am 17. Dezember 2014 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diskutiert...weiterlesen
01.12.2014: Gesetzesänderungen für 2015
Mit der nahenden Weihnachtszeit steht auch schon wieder der nächste Jahresabschluss bevor. Und wie jedes Jahr hat unser Gesetzgeber wieder eine Vielzahl an Neuerungen im Steuerrecht vorgeschrieben, wie zum Beispiel
- dem StÄndAnpG-Kroatien
- der Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen
- dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer sowie
- das Jahressteuergesetz 2015.
Treffen Sie zum Jahresende die richtigen Maßnahmen für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Finanzen. Wir stehen als Beratungspartner in allen Bereichen an Ihrer Seite.