Studium Steuer sparen

Wie können Eltern mit den Kosten des Studiums der Kinder Steuern sparen?

Der mit dem Abzug verbundene Freibetrag wird, wie der Kinderfreibetrag, vom Finanzamt in die Günstigerprüfung mit dem ausgezahlten Kindergeld einbezogen. Ist das volljährige Kind während seiner Berufsausbildung auswärtig untergebracht, kann zusätzlich ein Freibetrag von 924 € pro Kind und Elternpaar die Steuerlast senken. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Freibeträge auch auf die unterstützenden Großeltern übertragen werden.

Mein Kind ist schon über 25. Entfallen damit alle Freibeträge?

Der Fiskus unterstützt Unterhaltsleistungen auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes, wenn kein Anspruch mehr auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht. Die Kosten für deren Berufsausbildung oder Studium sowie die Unterhaltszahlungen können dann als außergewöhnliche Belastung Ihre Steuerzahlung mindern. Voraussetzung ist, dass das Vermögen des Studierenden 15.500 € nicht überschreiten darf. Auf Antrag dürfen Sie Ihre Unterhaltszahlungen bis zu 8.354 € vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Der Höchstbetrag kann sich aufgrund etwaiger Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen bzw. mindern, wenn Ihr Kind selbst Einkünfte von mehr als 624 € im Jahr bezieht.

Unser Fazit:

Ihr Kind muss den Unterhalt grundsätzlich nicht versteuern.

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