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Erbschaftsregelung

Was auf Sie zukommt, wenn Sie Ihr Unternehmen vererben wollen!

Das Vererben eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung erfordert. Der Unternehmer sollte frühzeitig eine Nachfolgeregelung treffen und einen geeigneten Nachfolger auswählen. Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen und einen klaren Übergangsplan zu erstellen. Wir von RTS können durch eine professionelle Beratung dabei helfen, die besten Lösungen zu finden
 

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Warum lohnt sich eine Erbschaftsregelung?

Die meisten Unternehmer haben für die Zeit nach ihrer aktiven Laufbahn privat vorgesorgt. Überraschenderweise fehlt ihnen aber häufig eine konkrete Vorstellung von der Unternehmens- nachfolge. Dabei ist diese Frage existenziell.
Steuern und Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa Wunschvorstellungen in Bezug auf die Zukunft von Firma und Mitarbeitern.
 

Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, um beispielsweise Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.

Diese Themen kommen auf Sie zu, wenn Sie Ihr Unternehmen vererben wollen

Die meisten Unternehmer haben für die Zeit nach ihrer aktiven Laufbahn privat vorgesorgt. Überraschenderweise fehlt ihnen aber häufig eine konkrete Vorstellung von der Unternehmensnachfolge.

Nicht nur ein Erbfall muss beim Finanzamt gemeldet werden, Schenkungen sind ebenfalls steuerpflichtig. Bei Unterlassung der Anzeige können Geldbußen oder sogar Strafen wegen Steuerhinterziehung drohen. Wenn Ihnen bei einem Erbe steuerliche Fehler passieren, ist das nicht nur ärgerlich sondern unnötig. Nutzen Sie daher die Beratung der RTS Steuerberater.

Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten um beispielsweise Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.

Der Erbvertrag bietet neben dem Testament die Möglichkeit, Regelungen vorzeitig zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Oft ist es ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft  oder der Wille, etwas zurückzugeben, die zur Gründung einer Stiftung führen. Manchmal fehlt auch ein geeigneter Nachkomme und häufig besteht der Wunsch, dem eigenen Namen einen Hauch von Ewigkeit zu verleihen.

Eine Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen durch Vornahme des Stiftungsgeschäfts und Niederschreibung der Stiftungssatzung ins Leben gerufen werden. Im Stiftungsgeschäft erklärt der Stifter verbindlich seinen Willen, mit einem bestimmten Teil seines Vermögens einen von ihm vorgegebenen und genau definierten Zweck zu erfüllen.

Bei der Testamentsgestaltung sollten alle wichtigen Aspekte wie Erben, Vermögensverteilung und eventuelle Auflagen berücksichtigt werden. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Die Testamentsvollstreckung bietet dem Erblasser eine Möglichkeit sicherzustellen, dass sein Letzter Wille nach seinem Tod in der von ihm gewünschten Weise erfüllt wird. Wir, die RTS Steuerberater, übernehmen diese Aufgabe sehr gern für Sie. 

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