Klagen gegen Widerspruchsbescheide bei der Corona-Soforthilfe: Chancen und Gründe für erfolgreiche Klagen

Erfahren Sie, warum Unternehmen gegen Widerspruchsbescheide der Corona-Soforthilfe klagen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Wir beleuchten die entscheidenden Gründe für erfolgreiche Klagen und geben Einblicke in die aktuelle rechtliche Lage

Die Hintergründe der Klagen

 

Erinnern wir uns kurz an das Frühjahr 2020: Ein Virus breitet sich aus. Beinahe wöchentlich werden scheinbar willkürlich neue Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung verabschiedet und plötzlich sind die Straßen leer.

Um Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in dieser Zeit Unterstützung zu bieten wurde die Corona-Soforthilfe eingeführt. Es war das Ziel schnelle und unbürokratische Hilfe, bei den durch die Pandemie verursachten Schäden, zu leisten.

Auf eine problemlose Antragstellung folgte meist bereits innerhalb der nächsten Tage der Bewilligungsbescheid und die Auszahlung. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch nicht absehbar, dass uns diese Angelegenheit auch noch drei Jahre später beschäftigen würde.

Denn bei im Nachhinein eingeleiteten Corona-Soforthilfe Rückmeldeverfahren muss nun der finale Kapitalbedarf ermittelt und an die Bewilligungsstellen gemeldet werden. So bekamen Unternehmen, welche die Soforthilfe genutzt hatten, im Sommer 2022 flächendeckend Widerrufs- und Erstattungsbescheide, die nach Unanfechtbarkeit des Bescheides die Rückzahlung bis zum 30.06.2023 festsetzten.

Hat ein Unternehmen darauf innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt, reagiert die Bewilligungsstelle aktuell in dem sie Widerspruchsbescheide erlässt. Diese weisen den Widerspruch des Unternehmens zurück und überlassen diesen innerhalb eines Monats den Klageweg vor den Verwaltungsgerichten.

Wie stehen die Chancen?

 

Eine präzise, verlässliche Auskunft gibt es nicht. Wir können Ihnen lediglich die Indizien aufzeigen, die für oder gegen das Einreichen der Klage sprechen. Eine Entscheidung müssen Sie letztendlich selbst treffen. Beachten Sie dabei bitte auch die Dauer des Verfahrens, sowie die Höhe des Zuschusses im Erfolgsfall im Verhältnis zu den möglichen Kosten. Diese betragen schnell 3.000 bis 5.000 Euro.

Fakt ist: Die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg haben aktuell noch keine für uns klarheitsverschaffenden Urteile zur Rückforderung von Soforthilfen entschieden.

Zwar gibt es Urteile aus NRW, welche die Schlussbescheide für rechtswidrig erklären, doch daraus folgt nicht automatisch, dass die Zahlungsempfänger die einmal gewährte Soforthilfe behalten dürfen. Das Oberverwaltungsgericht räumt dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit ein, neue korrekte Bescheide zu erstellen und überzahlte Beträge zurückzufordern.

Die Klagen in NRW waren ausfolgenden Gründen erfolgreich:

 

1. Zweck der Förderung im Bewilligungsbescheid und im Schlussbescheid muss derselbe sein

 

Die Rückforderung einer Geldleistung, die zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gewährt wurde, kann nur dann widerrufen werden, wenn die Leistung nicht für den im Bewilligungsbescheid bestimmten Zweck verwendet wurde.

In den streitgegenständlichen Schlussbescheiden wurde sich fast ausschließlich auf das Nicht-Vorliegen eines Liquiditätsengpasses berufen. Die ursprünglichen Bewilligungsbescheide hingegen führten als Zweck auch die Kompensation von Umsatzausfällen an.

Durch den Inhalt der Bewilligungsbescheide konnten die Antragssteller daher beispielsweise von einem Liquiditätsengpass ausgehen, wenn sie bestehende Zahlungsfristen, mangels ausreichender Einnahmen ohne Rückgriff auf Rücklagen, nicht hätten einhalten können.

2. Der Bewilligungsbescheid muss erkennbar unter dem Vorbehalt einer zweckgerichteten Verwendung gestanden haben.

3.Förmlich könnten die Schlussbescheide zudem rechtswidrig sein, da sie ohne eine erforderliche Rechtsgrundlage scheinbar vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen wurden. Die Widerspruchsbescheide führen abgesehen vom Empfänger und der Vorgangsnummer keine fallspezifischen Angaben bzw. Erklärungen auf. Nicht einmal die Begründung des Sachverhalts enthält mehr Angaben als den Standard Text des vermutlich automatisch erzeugten Serienbriefs.

4. In den entschiedenen Fällen sei außerdem das Rückmeldeverfahren fehlerhaft gewesen. Es seien Angaben abgefragt worden, die nicht geeignet waren, die Förderbeträge rechtlich zutreffend zu errechnen.

Diese zusammengefassten Gründe, welche in NRW zum Erfolg der Klagen geführt haben, müssen aber wie gesagt nicht bedeuten, dass die Zahlungsempfänger nicht durch korrigierte Bescheide zur Rückzahlung verpflichtet werden.

Daher empfehlen wir zum Thema Soforthilfen eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen.

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