Privat genutzte Firmenwagen: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und dennoch 1 %-Regel? Erfahren Sie, warum die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs für Firmenwagen oft eine Herausforderung darstellt und wie sich die Wahl zwischen der Fahrtenbuchmethode und der 1 %-Regelung auf die Steuerlast auswirken kann. Wir beleuchten aktuelle Urteile und besondere Aspekte bei Elektrofahrzeugen.
Urteil des BFH und mögliche Auswirkungen
Ein Urteil des BFH löst nun Unsicherheit aus, ob - trotz ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs - stets die anteiligen Aufwendungen der Besteuerung der Privatfahrten zugrunde gelegt werden können. Möglicherweise besteht die Gefahr, dass dennoch die 1 %-Regelung Anwendung findet. Das Einkommensteuergesetz verlangt nämlich im Rahmen der Fahrtenbuchmethode, dass die insgesamt für das Fahrzeug entstehenden Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden.
Im Urteilsfall ging es um den Nachweis des Treibstoffverbrauchs eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, welches an der betriebseigenen Tankstelle betankt wurde. Die Zapfsäule verfügte weder über eine Anzeige der Abgabemenge noch des Abgabepreises. Die anteiligen Tankkosten wurden vom Arbeitgeber nach Durchschnittswerten geschätzt. Die tatsächlichen Spritkosten des konkreten Fahrzeugs konnten belegmäßig nicht nachgewiesen werden. Daher wurde die Privatnutzung nach der hier teureren 1 %-Regel besteuert. Das Urteil kann über den entschiedenen Fall hinaus weiterreichende Folgen haben. Beispielsweise, wenn Tankbelege verloren gegangen sind oder Aufwendungen für ein „nicht-betriebliches“ Fahrzeug versehentlich erfasst wurden. Dies kann dann möglicherweise zur Anwendung der 1 %-Regelung führen. Allerdings ist es unschädlich, wenn die belegmäßig nachgewiesenen Kosten nicht für jedes einzelne Fahrzeug getrennt aufgezeichnet werden.