Einsprüche und Klageverfahren

Allgemeines Recht und Steuerrecht sind eng miteinander verknüpft. Das wird vor allem offenbar, wenn man sich in den Widerspruch zu einer behördlichen Entscheidung begibt. Ganz schnell geht es hier nicht mehr nur um die strittigen Inhalte, sondern vor allem auch um die Einhaltung gesetzter Termine, Fristen und Vorgaben. Speziell für diese Situation bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und erheben gegebenenfalls Einspruch dagegen.
  • Wir begleiten Ihre sämtlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen.
  • Wir vertreten Sie bei Besprechungen mit Behörden oder Dritten bezüglich Ihrer abgaberechtlichen Belange.
  • Wir vertreten Sie bei Verfahren vor dem zuständigen Finanzamt, vor dem Finanzgericht oder Bundesfinanzhof.
  • Wir vertreten Sie in Steuerstrafverfahren