Jahresabschluss - gesetzlich - freiwillig

Der Jahresabschluss kann viel mehr sein, als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. In Kombination mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse und einer ausführlichen Bilanzbesprechung halten Sie damit eine wertvolle Entscheidungshilfe in Händen, sowohl für gegenwärtige Prozesse, als auch für die Zukunft Ihres Unternehmens.
Wir unterscheiden zwischen gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfung.
Unser Leistungsangebot zur Jahresabschlusserstellung im Einzelnen:
- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
- Bericht zur Offenlegung nach § 325 HGB (Offenlegungsbilanz)
- Bilanz und GuV-Rechnung für § 4 Abs. 1 EStG-Rechner (Steuerbilanz)
- Eröffnungs-, Zwischenabschluss-, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs-, Ergänzungs-, Sonder- und Liquidationsbilanzen
- Einnahmen- /Ausgaben-Rechnung
- Führen des Anlagenverzeichnisses
- Plausibilitätsprüfungen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Schriftliche Stellungnahme zur betrieblichen Situation des Unternehmens
- Bilanzbrief (mit Checklisten zum Jahresabschluss) vor dem Jahresende
- Vorschlag des Protokolls der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren zur Feststellung des gesetzlichen Jahresabschlusses
- Vorschlag des formellen Gesellschafterbeschlusses mit Protokoll über die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses
- Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen bzw. Mitwirkung an der (schriftlichen) Beschlussfassung
- Mehrjahresvergleiche
Unsere Dienstleistungspakete für den Jahresabschluss im Überblick
Wir bieten Ihnen drei unterschiedliche Paketleistungen für die Jahresabschlusserstellungen an. Diese können Sie hier runterladen.
- Jahresabschluss-Paket Standard (PDF)
- Jahresabschluss-Paket Plausibilität (PDF)
- Jahresabschluss-Paket Komfort (PDF)
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stellen Ihnen dann ein Angebot, welches Ihrer Firmengröße entspricht, zusammen.
Gesetzliche Jahresabschlussprüfung
Der Jahresabschluss ist nach gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts zu erstellen und dient häufig gleichzeitig als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens. Er ist aber auch eine entscheidende Informationsgrundlage. Unternehmensintern als Richtungsgeber für die Zukunft, unternehmensextern beispielsweise als Basis für Kreditgewährungen. Für den geübten Leser ergibt sich aus dem Jahresabschluss ein Bild der in ihrem Unternehmen liegenden Stärken und Schwächen, aber auch der Chancen und Risiken.
Inhalt der Jahresabschlussprüfung ist die Überprüfung des vom Unternehmen aufgestellten Jahresabschlusses auf die Einhaltung von Gesetzen, Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie auf die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Als Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses wird der eingeschränkte oder uneingeschränkte Bestätigungs- oder Versagungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt.
Die gesetzliche Prüfungspflicht betrifft nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters. Weitere gesetzliche Prüfungen bestehen z.B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
Freiwillige Jahresabschlussprüfung
Auch wenn Sie nicht gesetzlich hierzu verpflichtet sind, gibt es gute Gründe für eine Jahresabschlussprüfung. In erster Linie bildet eine solche Prüfung die Entscheidungsgrundlage für zukünftige Planungen und hilft Ihnen, Ihre Performance zu steigern und Schwachpunkte zu lokalisieren. Wenn Ihr Jahresabschluss durch einen (Fremd-)Geschäftsführer und/oder Niederlassungsleiter erstellt wurde, ist die Prüfung ein effektives Kontrollinstrument. Sie ermöglicht darüber hinaus die Verbesserung Ihres Ratings bei Banken und anderen Finanzdienstleistern (Leasing, Factoring).
Auch die freiwillige Jahresabschlussprüfung verlangt ein hohes Maß an Fachwissen und unabhängiger Urteilsfähigkeit. Wenn nicht ausdrücklich in Anlehnung an die Vorschriften des HGB geprüft werden soll - wie es häufig der Fall ist - sind wir in der Gestaltung des Prüfungsauftrags weitgehend frei. Dann können wir uns bei der Planung und Durchführung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen richten.
Unser Prüfungsansatz basiert auf dem umfassenden branchen- und unternehmensspezifischen Verständnis Ihrer Geschäftstätigkeit einschließlich Ihres internen Kontrollsystems.
Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Freiwillige Buchprüfungen
- Freiwillige Geschäftsführungsprüfungen
- EDV-Prüfungen
- Prüfung von Zwischenberichten
- Prüfungen der Werthaltigkeit von Sacheinlagen
- Due Diligence-Untersuchungen
- Sonderprüfungen bei der Gründung von Kapitalgesellschaften
- Sonderprüfungen der Geschäftsführung von Gesellschaften
- Wahrnehmung von Auskunfts- und Einsichtsrechten von Gesellschaftern
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