Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern kann auch als wertvolle Entscheidungshilfe dienen. Durch eine betriebswirtschaftliche Analyse und eine ausführliche Bilanzbesprechung erhalten Sie wichtige Informationen für aktuelle Prozesse und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.
Die gesetzliche Prüfungspflicht betrifft nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) sowie offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters. Weitere gesetzliche Prüfungen bestehen z. B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet? Dann gibt es dennoch gute Gründe, eine Jahresabschlussprüfung durchzuführen. Eine solche Prüfung dient in erster Linie als Grundlage für zukünftige Planungen und hilft Ihnen dabei, Ihre Performance zu steigern und Schwachpunkte zu lokalisieren.