Steuerberaterwechsel

Sie spielen schon länger mit dem Gedanken den Steuerberater zu wechseln? Bei der RTS Steuerberatungsgesellschaft sind Sie in guten Händen!
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Steuerberaterwechsel?
Oft scheuen sich Unternehmer und Selbstständige davor, Ihren steuerlichen Berater zu wechseln. Dabei schreckt sie meistens der Gedanke an doppelte Rechnungen ab. In der Realität sind diese Sorgen jedoch völlig unbegründet, denn ein Beraterwechsel ist unbedenklich.
Voraussetzungen:
Sie sollten keine offenen Honorarrechnungen mehr bei der alten Steuerberatung haben. Wenn es noch offene Punkte gibt, könnte der ehemalige Berater an den von ihm verwalteten Datenbeständen und an den Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Sollte eine Dienstleistungstätigkeit bereits begonnen worden sein (sich noch in Auftrag in Bearbeitung befinden), hat die alte Kanzlei Honoraranspruch für die geleistete Tätigkeit. Daher empfehlen wir Ihnen, die begonnenen Leistungen vom alten Steuerberater möglichst schnell fertig stellen zu lassen und danach zu wechseln.
Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der RTS Steuerberatungsgesellschaft KG beraten lassen. Diesen Entwurf übernehmen wir auch gerne für Sie. HIER finden Sie außerdem ein Musteranschreiben für den Beraterwechsel.
Was muss ich für den Wechsel tun? Musteranschreiben
Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der RTS Steuerberatungsgesellschaft KG beraten lassen. Diesen Entwurf übernehmen wir auch gerne für Sie.
HIER finden Sie außerdem ein Musteranschreiben für den Beraterwechsel.
Weitere Punkte, die Sie wissen sollten:
- Verschwiegenheit: nach Beendigung seiner Beratungstätigkeit ist der ehemalige Steuerberater zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Wenn er dagegen verstoßen würde, hätte das für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
- Zeitpunkt: Der Kanzleiwechsel kann auch unterjährig durchgeführt werden und ist somit jederzeit möglich.
- Kündigungsfrist: wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Steuerberater verloren haben, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen.
- Daten- und Unterlagenverlust: die Steuerberater unterliegen speziellen Berufspflichten. Diese sieht auch vor, die Mandatsübergabe reibungslos zu ermöglichen. Daher brauchen Sie hier keine Datenverluste zu fürchten.
- Datenimport: Die RTS Steuerberatungsgesellschaft arbeitet mit der DATEV Software. DATEV kann vielfältige Datenformate in ihre EDV-Landschaft importieren. Sollte Ihr alter Steuerberater mit einer anderen Software gearbeitet haben, prüfen wir gerne für Sie kostenlos, ob wir die Fremddaten importieren können.
- Und das Finanzamt? Wer Sie bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten berät, entscheiden Sie. Das Finanzamt hat hier keinen Einfluss und kein Mitspracherecht.
- Haftungsansprüche gegenüber dem alten Berater: die Haftung für etwaige Beratungsfehler bleibt weiterhin bestehen.