
Themen Dezember 2021
diese Themen haben wir diesen Monat für Sie vorbereitet:
Weihnachten und Neujahr
Crowdfunding
Grundsteuerreform
RTS-Magazin Ratschlag
Weihnachten und Neujahr
Nun sind sie wieder da – die letzten Wochen des Jahres. Dies ist die Zeit,
besinnlich zu werden und zurückzublicken auf ein herausforderndes und ereignisreiches Jahr 2021. Dies ist aber auch die Zeit, um Danke zu sagen. Danke für die angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen und für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Fest und einen guten Start in das neue Jahr 2022.
Ganzjährig sponsern die RTS-Standorte Vereine und soziale Initiativen in ihrer regionalen Umgebung. Anstelle von Weihnachtsgeschenken haben wir außerdem zum Jahresende 2021 als Unternehmensgruppe die Organisation Freischwimmen21 und das Tuttlinger Herbstferiencamp unterstützt. Wir danken all den ehrenamtlichen Helfern und Engagierten für ihren Einsatz in der Zivilgesellschaft und hoffen, dass wir ihnen mit der Spende ihre Arbeit etwas erleichtern können.
Herzlichst, Thomas Härle und Albrecht Krimmer, das Team der Newsletter-Redaktion und das gesamte Team der RTS
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Crowdfunding
die Frage nach der Steuerpflicht
Zu Ihrer Projektidee fehlt nur noch die Deckung des Kapitalbedarfs? Sie benötigen als Unternehmer Kapital für das weitere Wachstum Ihrer Firma? Die klassische Bankfinanzierung wurde abgelehnt? Das Finanzierungsumfeld Ihres jungen Unternehmens wird als problematisch eingeschätzt? Aufgrund fehlender Börsennotierung können Investoren sich nicht an Ihrem innovativen Unternehmen beteiligen? Aufgrund der Corona-Krise braucht Ihr Unternehmen eine Finanzspritze? Dann haben Sie wahrscheinlich bereits an Crowdfunding als innovative Finanzierungsform gedacht.....weiterlesen
Grundsteuerreform - Vorgehen in den Bundesländern
Die Grundsteuer wird neu geregelt. Die erste Hauptveranlagung nach neuem Recht findet auf den 1. Januar 2022 statt. Erste Feststellungserklärungen hierzu sollen ab dem 1. Juli 2022 an die Finanzverwaltungen übermittelt werden können. Deutschlandweit muss eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Jedoch können im Zuge der Grundsteuerreform die Bundesländer auch eigene Gesetze erlassen. Im nachfolgenden Artikel informieren wir Sie über die verschiedenen Modelle der Bundesländer, außerdem finden Sie Berechnungshilfen.....weiterlesen...
Betriebsveranstaltungen, No-Show-Kosten
No-Show-Kosten sind Kosten, die bei der Durchführung einer Veranstaltung für die ausgefallenen Teilnehmer anfallen. Denn auch für Eventteilnehmer, die bei der Veranstaltung „nicht erschienen“ sind (no-show), fallen dennoch Kosten an, dies unabhängig davon, ob sie vorher ihre Teilnahme stornieren konnten oder aus anderen Gründen, wie kurzfristiger Krankheit, nicht teilnehmen konnten.weiterlesen...
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart
Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk
Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.
Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.