Hitzefrei für Arbeitnehmer

Hitzefrei für Arbeitnehmer

Der Sommer kommt, das Thermometer steigt. Wird es auch bei Ihnen im Büro immer heißer? Erfahren Sie hier, ob es auch für Sie als Arbeitnehmer hitzefrei gibt.

Chef, bekomme ich Hitzefrei?

Mit dem Sommer kommen auch die heißen Tage. Die Sonne scheint und die Temperaturen steigen. Leider ist das im Büro oft nicht anders. Auch hier steigen die Temperaturen und mit der zunehmenden Hitze fängt die Konzentration an nachzulassen. Doch wann ist es tatsächlich zu heiß zum Arbeiten? Gibt es Hitzefrei im Büro?

Ab welchen Temperaturen kann der Arbeitgeber tätig werden?

Wenn Temperaturen von über 26°C erreicht sind, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit für die Arbeitnehmer trotzdem erträglich zu machen. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um eine Empfehlung. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet.

Maßnahmen des Arbeitgebers bei einer Hitzewelle können beispielsweise sein:

  • Gleitzeit einführen 
  • Regelungen für die Arbeitskleidung lockern
  • Ventilatoren bereitstellen
  • Gekühlte Getränke kostenlos zur Verfügung stellen
  • Alternative (kältere) Räume für die Arbeit anbieten

Ab welchen Temperaturen muss der Arbeitgeber tätig werden?

Übersteigt das Thermometer 30°C, muss der Arbeitgeber aktiv werden. Hier wird die Empfehlung zur Vorschrift. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutz verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Lehnt Ihr Arbeitgeber dies ab und ist nicht bereit gegen die Hitze vorzugehen, kann Ihrerseits die Arbeit verweigert werden. Aber: Ausschlaggebend ist, dass Ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreift um die Temperaturen zu senken. Ob die Temperatur tatsächlich sinkt ist nicht entscheidend.

Wenn die Maßnahmen keine Wirkung zeigen und die Temperatur trotzdem weiter steigt, so dass letztendlich auch die 35°-Marke überschritten ist, gilt der Raum laut Arbeitsschutz nicht mehr als Arbeitsraum. Hilft nichts um die Raumtemperatur zu senken oder Sie können in keinem kühleren Raum weiterarbeiten, hat der Arbeitgeber bei Temperaturen über 35°C keine Wahl: Es gibt hitzefrei.

Doch erteilen Sie sich auch bei Temperaturen von mehr als 35°C niemals selbst hitzefrei! Klären Sie stets mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob Sie bei der Hitze gehen können. Gehen Sie ohne Erlaubnis Ihres Arbeitgebers, kann dies sonst zu einer Abmahnung führen.  

Hitzefrei ist also auch bei Arbeitnehmern denkbar. Beachten Sie aber trotz steigender Hitze: Nur Ihr Arbeitgeber kann Ihnen hitzefrei erteilen. Um keine böse Überraschung zu erleben, erteilen Sie sich auch bei Temperaturen über 35°C nie selbst hitzefrei.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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