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Spenden: Gutes tun und Steuern sparen

21 Millionen Menschen in Deutschland haben es im Jahr 2017 getan – Sie spendeten Geld an gemeinnützige Organisationen. Nicht nur, dass Sie damit ein gutes Werk vollbringen, Sie können auch noch Steuern sparen, haben somit selbst noch etwas davon. Wie das funktioniert, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was genau sind Spenden?

Nach dem Steuerrecht sind Spenden freiwillige Aufwendungen ohne Gegenleistung, die an eine steuerbegünstigte Organisation für gemeinnützige, mildtätige, wissenschaftliche, kirchliche oder religiöse Zwecke oder an politische Parteien und Wählervereinigungen gezahlt werden.

An wen kann gespendet werden?

Um eine Steuerbegünstigung zu erhalten, kann nicht einfach darauf los gespendet werden. Nur bestimmte Organisationen sind berechtigt, steuerbegünstigte Spenden entgegen zu nehmen. Diese sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen
  • von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaften
  • Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
  • Politische Parteien und Wählervereinigungen.

Das heißt leider auch, dass Spenden direkt an bedürftige Personen keine Spenden im steuerrechtlichen Sinne sind.

Wie Sie dem Finanzamt die Spende nachweisen

Der Nachweis Ihrer Spende erfolgt generell über eine so genannte Zuwendungsbestätigung. Diese sollte nach einem amtlichen Muster folgende Punkte enthalten:

  • den Spendenempfänger
  • die Art der Zuwendung (Geld-, Sachspende)
  • den Betrag, bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert der Spende
  • den Namen und die Anschrift des Zuwendenden
  • die Angabe des Finanzamtes sowie die Steuernummer des Empfängers
  • das Datum des letzten Freistellungsbescheides
  • die Bestätigung der Verwendung der Spende für einen bestimmten Zweck und
  • den Ort, das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfängers

Erleichterung

Nicht immer muss eine Zuwendungsbescheinigung in der voran erläuterten Form ausgestellt werden. Bei Kleinbetragsspenden bis 200 € in folgenden Fällen:

  • Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Spenden an eine staatliche Behörde
  • Spenden an eine politische Partei

gibt es erfreulicherweise Nachweiserleichterungen, bei welcher nicht ganz so viele Angaben notwendig sind. Als Spendennachweis genügt dann Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbelege, PC-Ausdruck beim Onlinebanking und PayPal.

Der Betrag von 200 € gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden

Ab der Steuererklärung 2017 müssen Sie die Spendenbestätigung noch beim Finanzamt einreichen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Dies kann bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides erfolgen.

Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt?

Grundsätzlich mindern Spenden als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen. Unbegrenzt abzugsfähig sind sie jedoch nicht. Privatspenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte des Spenders geltend gemacht werden.

Anders verhält es sich bei Zuwendungen an eine politische Partei.

Achtung! Hier muss es sich um eine politische Partei im Sinne des Parteigesetzes handeln, welche zur politischen Willensbildung Einfluss nehmen möchte.

In diesem Fall kann Ihre Spende bis zu einer Höhe von 1.650 € (für zusammen veranlagte Ehepartner 3.300 €) zur Hälfte direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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