Mit Aktienverlusten Steuern sparen? Diese Frage stellt sich so manche Steuerzahlerin und mancher Steuerzahler. Der Wirecard-Skandal befeuert erneut das Thema. Die Antwortet lautet: Ja, Aktienverluste können zum Teil in der Steuererklärung vermögenswirksam geltend gemacht werden. Wie das geht, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel:
Wichtig: Ihr Steuerberater hat in der Regel keine Kenntnis von den einzelnen Aktiengeschäften, die Sie im Laufe eines Jahres tätigen. Haben Sie in Ihrem Aktienportfolio Verluste oder, wie im Fall von Wirecard, den Totalausfall einer Aktie erfahren, informieren Sie Ihren Steuerberater. Dieser kann ggf. den Verlustvortrag in der Steuerklärung veranlagen. Selbiges trifft zu, sofern die Aktiendepots bei unterschiedlichen Banken gehalten werden.