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Wichtige steuerliche Änderungen 2024 im internationalen Steuerrecht – was Sie im neuen Jahr beachten müssen

Auch im neuen Jahr gibt es wieder einige Gesetzesänderungen, die Sie betreffen können, wenn Sie auch international tätig sind. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte stichpunktartig zusammengefasst.

Auslandsreisepauschalen

Die Pauschalen für Verpflegungs- und Übernachtungsaufwand bei Auslandsaufenthalten wurden zum 01.01.2024 angepasst. Eine tabellarische Übersicht mit den Pauschalen pro Land finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Globale Mindeststeuer

Die Mindeststeuer ist ein zusätzliches, global eingeführtes Besteuerungssystem, das die Besteuerung von Unternehmensgewinnen mit einer Steuer von mindestens 15 % (Mindeststeuer) weltweit sicherstellen soll. Sie fällt bei international tätigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro an und gilt ab 2024.

Hinzurechnungsbesteuerung/Lizenzschranke

Die Hinzurechnungsbesteuerung und Lizenzschranke sollen verhindern, dass Gewinne aus durch die Verlagerung in ein niedriger besteuerndes Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. So werden z. B. Zinserträge in Deutschland nochmals der Besteuerung unterworfen, wenn der ausländische Steuersatz unter 25 % liegt. Dieser Niedrigsteuersatz beträgt ab 2024 statt der bisherigen 25 % nur noch 15 %. Dies hat Auswirkungen auf die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG) und die Lizenzschranke (§ 4j EStG).

Quellensteuereinbehalt bei Rechteüberlassungen

Wenn Vergütungen für die Überlassung von Rechten an ausländische Empfänger gezahlt werden, ist hierauf Quellensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Werden Zahlungen an wechselnde, niedrig vergütete Gläubiger wie z. B. Zahlungen von Verlagen oder von Rundfunksendern für die Bildrechteüberlassung geleistet, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Quellensteuerabzug abgesehen werden. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Betrag inkl. der abzuführenden Steuer 5.000 EUR nicht überschreitet. Dieser Schwellenwert wird für Vergütungen, die ab 2024 zufließen, auf 10.000 EUR erhöht.

Steueroasen

Das Steueroasenabwehrgesetz ist ab 2024 auf Russland, Antigua, Belize und die Seychellen erstmals anwendbar. Für Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen mit diesen Staaten pflegen, gelten daher u.a. eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, ein erweiterter Katalog beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte sowie gesteigerte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten.

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