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Bankgespräch: Kreditsicherheit verhandeln

Kreditsicherheiten – die Verhandlungsmacht der Unternehmer. Wir machen Sie fit für Ihr Bankgespräch. Kredite sinnvoll absichern.

Kreditsicherheiten – die Verhandlungsmacht der Unternehmer (Fit für Ihr Bankgespräch - Kredite sinnvoll absichern)

Banken verleihen überwiegend das Geld ihrer Kunden und müssen dafür haften. Daher haben sie die Pflicht, ihre Kredite entsprechend abzusichern. Doch muss ich als Kreditnehmer alle von der Bank geforderten Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen? Oder gibt es doch einen Verhandlungsspielraum? Welche Fehler sollte ich vermeiden? Wir haben die Antworten und wichtige Tipps für Ihr Bankgespräch. 

Wichtig ist: Vermeiden Sie als Kreditnehmer großzügige Sicherheitenstellungen oder gar überzogene Sicherheitenforderungen.

Damit Sie das erkennen können, sollten Sie Ihre Kredite und Sicherheiten gegenüberstellen. In einem sogenannten Banken- und Sicherheitenspiegel können Sie auch erkennen, welche Kreditsicherheiten Sie zurückverlangen können. Denn eine Freigabe kann neue Potentiale für künftige Finanzierungen eröffnen. Kreditsicherheiten sind oft ein Engpass, gehen Sie sparsam damit um.

Es lohnt sich durchaus Sicherheitenverträge im Bankgespräch zu verhandeln. Sie müssen nicht zwingend eine weite Sicherungszweckerklärung ohne Nachverhandlung annehmen, hierbei haften diese Sicherheiten für alle jetzigen aber auch künftigen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank. Damit liegen Sicherheiten für längst getilgte Kredite immer noch bei der Bank und haften weiterhin für alle heutigen Kredite. Haben Sie beispielsweise 1 Mio. EUR Grundschuld für den Bau einer Lagerhalle vor zehn Jahren in einer weiten Zweckerklärung zur Verfügung gestellt, haftet diese Grundschuld nach (Teil-)Rückzahlung auch für Ihren heutigen Kontokorrentkredit. Eine enge Zweckerklärung haftet nur für eine konkret benannte Finanzierung, bei Rückzahlung haben Sie Anspruch auf Freigabe. Sind die besicherten Kredite zurückgeführt, sollten Sie die Bank aktiv auf eine Freigabe ansprechen. In der Regel geben sie diese erst nach Aufforderung frei. Auch bei Bonitätsverbesserungen können Sie mit der Bank um eine (Teil-) Freigabe verhandeln. 

Grundsätzlich gilt: Finanzierung und Kreditsicherheit müssen zueinanderpassen

Langfristige Sicherheiten sollten für langfristige Darlehen bereitgestellt werden und andersrum. Demnach ist eine Sicherungsübereignung zum Beispiel besser zur Absicherung eines Kontokorrentkredites geeignet, als eine Grundschuld. Im Idealfall stellt der Finanzierungsanlass auch die Sicherheit dar. Sind also Forderungen der Auslöser für Ihren Liquiditätsbedarf, sollten Ihre Außenstände/Kundenforderungen im Rahmen einer Abtretung zur Absicherung des Kredites dienen. Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs oder anderer Gegenstände des Anlagevermögens kommt die Sicherungsübereignung zum Einsatz. Müssen Sie aufgrund eines zu niedrigen Kontokorrentkreditrahmens auf günstige Einkaufskonditionen verzichten, obwohl die Skontoerlöse die Zinszahlungen weit übersteigen würden, sollten Sie ein Bankgespräch mit Ihrer Bank suchen. Eine detaillierte Rentabilitätsvorschau hilft Ihnen die besseren Geschäftsaussichten zu begründen und die Bank von einer Erhöhung der KK-Linie bei gleichzeitiger Sicherungsübereignung des gesamten Warenbestands zu überzeugen. 

Die SDF Süddeutsche Family Office AG und Maconis GmbH beraten Sie gerne in Fragen rund um Finanzen und betriebwirtschaftlichen Themen.

Bürgschaft

In der Praxis fordert die Bank zusätzlich zu Sachsicherheiten oftmals noch eine Bürgschaft. Ist Ihnen das auch schon begegnet? Eventuell sogar im Zusammenhang mit diesem Satz: „Wie können wir in Ihr Unternehmen vertrauen, wenn Sie es selbst nicht tun?“. Selbstverständlich vertrauen Sie in Ihre eigene Firma und haben auch die Absicht den Kredit vereinbarungsgemäß zurückzubezahlen. Es kann allerdings niemand in die Zukunft schauen und nicht jede Insolvenz ist selbstverschuldet. Das kleinste Risiko, dass die Familie zum Sozialfall wird, lässt Sie wie auch viele andere bei der Erwähnung einer Bürgschaft nachvollziehbar zögern. Lehnen Sie Bürgschaftsforderungen der Banken jedoch nicht grundsätzlich ab, die Bank sieht darin einen Akt des Vertrauens in Ihre eigene Firma.

Zur Schließung einer Sicherheitenlücke reicht es meist auch aus, sich nur für einen kleinen Teil des Kredits zu verbürgen. Damit können Sie Ihre persönliche Haftung stark eingrenzen. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Bürge bei der von den Banken in der Regel geforderten selbstschuldnerischen Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Das heißt die Bank kann sofort auf den Bürgen zugreifen, wenn der Schuldner selbst nicht bezahlen kann oder will. Verzichten Sie auf selbstschuldnerische Bürgschaften und übernehmen stattdessen eine Ausfallbürgschaft, hier haften Sie erst dann, wenn der Gläubiger nachweist, dass er nach Verwertung aller Sicherheiten einen Verlust erlitten hat. Unter Umständen kann auch die Bürgschaftsbank als Ersatzsicherheit einbezogen werden. 

Grundsätzlich wichtig beim Thema Finanzierung ist, sich nicht von einem bestimmten Geldgeber abhängig zu machen. Dafür kann man sogar auch etwas ungünstigere Konditionen akzeptieren. Bei Kfz- oder Maschinenfinanzierungen gibt es Spezialfinanzierer, die häufig auch, neben deutlich günstigeren Konditionen, Hundertprozentfinanzierungen anbieten können. Dadurch halten Sie die Linien bei Ihrer Hausbank für andere Finanzierungszwecke offen.

Seien Sie kritisch bei Covenants

Lockruf: Kredit gegen Einhaltung konkreter Finanzkennzahlen. Klingt erstmal nach einer kostengünstigen Absicherungsmöglichkeit, birgt allerdings hohe Risiken. Die sogenannten Covenants sind in Kreditverträgen festgelegte vertragliche Verpflichtungen, gegenüber der Bank bestimmte betriebswirtschaftliche Kennzahlen einzuhalten. Typisch sind hier beispielsweise die Eigenkapitalquote, Gesamtkapitalrentabilität, Cash flow oder das Working Capital. Wichtig ist dabei, neben der Festlegung von Schwankungsbreiten, die genaue Definition der einzelnen Kennzahlen, damit Sie als Kreditnehmer die Einhaltung während der Kreditlaufzeit überwachen können. Die Bank räumt sich selbst bei Verletzung der Klauseln weitgehende Rechte ein: Erhöhung des Zinssatzes, Stellung zusätzlicher Sicherheiten, Erhöhung des Eigenkapitals bis hin zur fristlosen Kündigung. Um diesem Risiko nicht ausgesetzt zu sein, sollten Sie die Vereinbarung von Covenants möglichst vermeiden oder nur dauerhaft erfüllbare Festlegungen treffen. Auch hier kann Ihnen eine Unternehmensplanung und ein daraus abgeleitetes Frühwarnsystem helfen. 

Die genannten Möglichkeiten sind keine abschließende Aufstellung, denken Sie auch an Themen wie Factoring oder Kautionsversicherungen zur Schonung Ihrer Kontokorrentlinie.

Das Mischverhältnis ist entscheidend

In den meisten Fällen kommt für das eigene Obligo bei der Hausbank eine Mischung aus mehreren Kreditsicherheiten zum Einsatz. Die Bank bewertet Ihre gestellten Sicherheiten nur zum individuell festgelegten Beleihungswert, der je nach Bank auch unterschiedlich ausfallen kann. Darüber hinaus kann bei guter Bonität auch ein „blanko“ Teil zur Verfügung gestellt werden, d. h. die Gesamtfinanzierung ist nicht zu 100 Prozent abgesichert. 

Erschweren Sie sich Ihre künftigen Finanzierungen nicht durch Übersicherung. Wenn später Sicherheiten an anderer Stelle fehlen, kann eine notwendige Finanzierung scheitern. Machen Sie Ihrer Bank bei Ihrem Bankgspräch klar: Absicherung ja! Übersicherung nein! Gehen Sie sorgsam mit Ihren Kreditsicherheit um und bewahren Sie sich eine Reserve für den Notfall. 

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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