Corona-Dokumentation – gut gerüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen! In Zeiten von Corona müssen wir uns alle neuen Herausforderungen stellen. Eine davon ist die zeitnahe Corona-Dokumentation, wie sich Corona auf Ihren Betrieb ausgewirkt hat.

Warum müssen Sie zeitnah dokumentieren?

Betriebsprüfungen umfassen in der Regel drei Jahre, für die Sie bereits die Steuerbescheide vorliegen haben. Wir reden dann von Steuererklärungen, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Wissen Sie dann noch, warum Ihre Umsätze, Ihre Kosten und Ihre Betriebsergebnisse so gar nicht den früheren Jahren entsprechen? Sie vielleicht nicht. die Betriebsprüfer werden Sie jedoch mit Sicherheit darauf ansprechen.

Heute verfügen die Betriebsprüfer über ausgeklügelte Prüfungstools um vermeintliche Auffälligkeiten festzustellen. Sie können sich durch eine zeitnahe Dokumentation auf die zukünftigen Fragen der Betriebsprüfer vorbereiten. Diese Vorbereitung ist für die kommenden Befragungen von höchster Wichtigkeit. Damit können Sie so mancher Frage des Betriebsprüfers den Wind aus den Segeln nehmen.

Das sollten Sie dokumentieren:

Wurden Ihnen behördliche Vorgaben erteilt und für welchen Zeitraum galten diese Beschränkungen?

  • Dokumentieren Sie die Öffnungs- und Schließzeiten.
  • Gab es Einschränkungen im Warensortiment?
  • Lagen Beschränkungen auf Außer-Haus Verkauf vor?
  • Wurde die Anzahl der Kunden im Ladenlokal beschränkt?
  • Mussten Sie die Anzahl der Sitzplätze + Tische reduzieren?

Gab es personelle Einschränkungen?

  • Quarantäne von – bis.
  • Kurzarbeit von – bis.

Gab es Faktoren die in dieser Zeit Ihren Umsatz beeinflusst haben?

  • Warenverderb
  • Hamsterkäufe

Welche zusätzlichen Kosten sind für Sie in der Zeit von Corona entstanden und warum?

  • Rabattaktionen
  • Preisnachlässe
  • Lieferengpässe
  • Forderungsausfälle
  • Stornierung von Kundenaufträgen

Mit welchen Mitteln haben Sie die finanzielle Lücke geschlossen?

  • Soforthilfe
  • Kredit in Anspruch genommen
  • Gelder aus Privatvermögen investiert

Durch Ihre heutige Dokumentation sparen Sie sich zeitraubende Nacharbeit und Recherchen. Sie können plausibel darlegen, warum in der Zeit von Corona bestimme Umsätze und Gewinne nicht erzielt werden konnten.

Es gilt wie so oft: Gut vorbereitet ist halb gewonnen!

Haben Sie Fragen, dann kommen Sie gerne auf uns zu.

Ein Dokumentationsmuster finden Sie auf der Homepage vom Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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