Beratung Internationales Steuerrecht Statistik und Diagramm

Steuererklärung nach Wegzug aus Deutschland: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie aus Deutschland wegziehen, ändert sich auch Ihre Steuersituation. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Besonderheiten zu beachten sind und wie Sie Ihre Steuererklärung richtig erstellen. Der Wegzug aus Deutschland hat auch steuerliche Konsequenzen. So endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn Sie Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen.

 

Welche Einkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig?

In Deutschland steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Einkünfte, die Sie aus einer Tätigkeit oder aus Vermögen erzielen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitslohn
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitaleinkünfte
  • Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit

Ende der unbegrenzten Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, wenn Sie Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Dies bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt des Wegzugs nur noch in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn Sie in Deutschland Einkünfte erzielen.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Die Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland beim Einwohnermeldeamt allein genügt nicht, um nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig im Inland zu sein. Vielmehr sind steuerlich die tatsächlichen Gegebenheiten dafür entscheidend.

Dies liegt zum einen vor, wenn Sie keine Wohnung im Inland mehr haben, die Sie jederzeit bewohnen könnten bzw. wenn Sie sich nicht mehr als 6 Monate im Inland aufhalten.

Beschränkte Steuerpflicht

Wenn Sie nach dem Wegzug aus Deutschland noch Einkünfte aus Deutschland erzielen, sind Sie beschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie nur für diese Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen sollen verhindern, dass Sie auf dieselben Einkünfte in beiden Ländern Steuern zahlen müssen.

Steuererklärung

Wenn Sie aus Deutschland wegziehen, müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung für das Jahr des Wegzugs abgeben. In dieser Steuererklärung müssen Sie alle Einkünfte, die Sie in Deutschland erzielt haben, angeben sowie die Einkünfte, die Sie im Ausland erzielt haben. Letztere wirken sich allerdings nur auf die Höhe Ihres inländischen Steuersatzes aus, werden selbst aber nicht besteuert.

Wegzug bzw. Entstrickungsteuer

Zu beachten ist auch, dass bei einem Wegzug möglicherweise die Wegzugsteuer bzw. Entstrickungsteuer anfällt. Wenn Sie mehr als 1% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und ins Ausland verziehen, möchte Deutschland einen fiktiven Veräußerungsgewinn besteuern. Gleiches gilt, wenn Sie einen Betrieb oder eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt haben und ins Ausland verziehen. Auch dann möchte Deutschland eine Art fiktiven Gewinn versteuern.

Hilfestellung

Wenn wir Sie bei der Erstellung der Steuererklärung für den Fall eines Wegzugs aus Deutschland unterstützen oder Ihnen mögliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen sollen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Fazit

Wenn Sie aus Deutschland wegziehen, sollten Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen informieren. So vermeiden Sie, dass Sie unnötig Steuern zahlen müssen.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart