2024
Monatliche Informationen über alle firmenrelevante Steuertermine und Informationen zum Forderungsmanagement.
Januar
Lohnsteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
10.01. (Fälligkeit) / 15.01. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Umsatzsteuer:
10.01. (Fälligkeit) / 15.01. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Sozialversicherung: 29.01.
Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.01.) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.
Februar
Lohnsteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
12.02. (Fälligkeit) / 15.02. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Umsatzsteuer:
12.02. (Fälligkeit) / 15.02. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Gewerbesteuer:
15.02. (Fälligkeit) / 19.02. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Grundsteuer:
15.02. (Fälligkeit) / 19.02. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Sozialversicherung: 27.02.
Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 23.02.) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.
März
Lohnsteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
11.03. (Fälligkeit) / 14.03. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Einkommensteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
11.03. (Fälligkeit) / 14.03. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Umsatzsteuer:
11.03. (Fälligkeit) / 14.03. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Körperschaftsteuer
11.03. (Fälligkeit) / 14.03. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Sozialversicherung: 26.03.
Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 22.03.) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.
April
Lohnsteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
10.04. (Fälligkeit) / 15.04. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Umsatzsteuer:
10.04. (Fälligkeit) / 15.04. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Sozialversicherung: 26.04.
Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.04.) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.
Mai
Lohnsteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
10.05. (Fälligkeit) / 13.05. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Umsatzsteuer:
10.05. (Fälligkeit) / 13.05. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Gewerbesteuer:
15.05. (Fälligkeit) / 21.05. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Grundsteuer:
15.05. (Fälligkeit) / 21.05. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Sozialversicherung: 29.05. / 28.05.2024 (Gilt für Bundesländer, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist.)
Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 27.02. bzw. 24.05.) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.
Juni
Lohnsteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
10.06. (Fälligkeit) / 13.06. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Einkommensteuer (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag):
10.06. (Fälligkeit) / 13.06. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Umsatzsteuer:
10.06. (Fälligkeit) / 13.06. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Körperschaftsteuer
10.06. (Fälligkeit) / 13.06. (Überweisung, Ende der Schonfrist)
Sozialversicherung: 26.06.
Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.06.) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.