Mann im Homeoffice telefoniert an seinem Arbeitsplatz

Homeoffice während Corona - Tipps für die Steuererklärung

Wer kommt eigentlich für die Mehrkosten auf, die Sie aufgrund von höherem Strom- und Wasserverbrauch im Homeoffice hatten? Infolge der Corona-Krise müssen viele Arbeitnehmer und Selbständige im Homeoffice arbeiten.

Wie Sie Homeoffice während der Corona-Krise steuerlich geltend machen

Falls Sie auch im Homeoffice gearbeitet haben, stellen Sie sich sicher die Fragen, welche Kosten Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für 2020 ansetzen können. Wenn Sie sich zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, können Sie dieses unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Sie haben am Esstisch, anstatt im häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet? Dann haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer Steuererklärung für die Jahre 2020 und 2021, eine Homeoffice-Pauschale anzusetzen.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem nachstehenden Artikel:

Häusliches Arbeitszimmer in der Corona-Krise

Haben Sie ein häusliches Arbeitszimmer? Folgende Voraussetzungen gilt es zu beachten, damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird:

  • Ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass es sich um einen separaten, geschlossenen Raum handelt, der in Ihre häusliche Sphäre eingebunden ist.
  • Das häusliche Arbeitszimmer muss mindestens zu 90 Prozent für berufliche Zwecke genutzt werden.
  • Das häusliche Arbeitszimmer darf keine privaten Gegenstände von Ihnen beinhalten.

Vielleicht stand Ihnen Ihr Arbeitsplatz im Büro aus Infektionsschutz eingeschränkt oder überhaupt nicht zur Verfügung. Für den Homeoffice-Zeitraum können Sie die Kosten des Arbeitszimmers steuerlich absetzen. Aber in welcher Höhe?

Entscheidend ist der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit. Wo haben Sie die qualitativ gleichwertige Arbeitsleistung zu mehr als der Hälfte der Arbeitszeit erbracht?

Angenommen, Sie haben eine Fünf-Tage-Arbeitswoche.

Arbeiten Sie zwei Tage Zuhause im Arbeitszimmer und die anderen drei Tage im Büro?

Dann können Sie bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen, weil Ihnen an den Homeoffice-Arbeitstagen wegen des Infektionsschutzes kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Pauschale ist personenbezogen. Nutzen Sie das Arbeitszimmer mit Ihrem Ehepartner? Dann können Sie die Pauschale doppelt ansetzen (BFH, Urteile vom 15. Dezember 2016, Az. VI R 53/12 und Az. VI R 86/13). Haben Sie eine Zweitwohnung und somit zwei Arbeitszimmer? Dann können Sie die Pauschale nur einfach ansetzen (BFH, Urteil vom 09. Mai 2017, VIII R 15/15).

Arbeiten Sie mindestens an drei Tagen der Fünf-Tage-Woche Zuhause im Arbeitszimmer?

Dann können Sie Ihre Kosten in unbeschränkter Höhe geltend machen. Dazu zählen z. B. die Renovierungskosten des Arbeitszimmers, Aufwendung für die Ausstattung oder Arbeitsmittel, aber keine Luxusgegenstände. Laufende Kosten können Sie nach dem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers auf die Gesamtwohnfläche absetzen. Dazu zählen z. B. Miete, Betriebskosten, Strom oder Hausratversicherung.

Entfernungspauschale

Beachten Sie, dass Sie pro Arbeitstag im Büro die Entfernungspauschale von 0,30 Euro im Jahr 2020 (ab dem Jahr 2021 ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro) je Entfernungskilometer zwischen Ihrer Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten ansetzen können. Wenn Sie aufgrund vom Homeoffice nicht ins Büro fahren, können Sie auch keine Entfernungspauschale geltend machen.

Homeoffice-Pauschale 

Sie haben am Esstisch, anstatt im häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet? 

Dann haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer Steuererklärung für die Jahre 2020 und 2021, eine Homeoffice-Pauschale anzusetzen. Dies wurde am 09.12.2020 vom Finanzausschuss im Bundestag mit den Änderungsanträgen zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen.

Beachten Sie, dass 

  • Sie für jeden Tag, an dem Sie ausschließlich Zuhause gearbeitet haben, einen Betrag von 5 Euro ansetzen können und
  • die Pauschale auf den Jahreshöchstbetrag von 600 Euro (120 Tage) begrenzt ist (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).

Was ist mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro abgegolten?

Homeoffice-Pauschale soll Sie aufgrund der Mehraufwendungen für die Wohnungsnutzung, also die erhöhten Strom- und Wasserkosten, unterstützen.

Berufliche Telefon- und Internetkosten können Sie zusätzlich geltend machen. Und zwar in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens aber 20 Euro monatlich. Höhere Kosten müssen Sie über drei Monate repräsentativ anhand von Einzelnachweisen belegen. Notieren Sie dafür am besten immer gleich den beruflichen Kontakt mit Namen, die Telefonnummer und Dauer des Telefonats.

Auch Investitionen für Arbeitsmittel wie z. B. Fachliteratur, einen Laptop oder einen Schreibtisch können Sie weiterhin absetzen - entweder mit der Pauschale von 110 Euro oder den höheren tatsächlichen Kosten. Kostet ein Arbeitsmittel mehr als 800 Euro excl. Umsatzsteuer, müssen Sie die Kosten monatsgenau über die Jahre der Nutzungsdauer verteilt abschreiben – Büromöbel beispielsweise über 13 Jahre. Die Abschreibungstabelle entnehmen Sie der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.

Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für Sie?

Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro wird in die Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet. Damit Sie von der Homeoffice-Pauschale profitieren, müssen die mit Ihrem Beruf zusammenhängenden Ausgaben somit mehr als 400 Euro betragen. Dazu zählen z. B. die Fahrtkosten ins Büro, Weiterbildungskosten oder die oben genannten Telefonkosten und investierten Arbeitsmittel.

Ihr Ehepartner hat ein Arbeitszimmer, Sie arbeiten am Esstisch?

Dann kann Ihr Ehepartner das Arbeitszimmer geltend machen und Sie können die Homeoffice-Pauschale ansetzen.

Ihr Ehepartner und Sie arbeiten beide am Esstisch?

Die Homeoffice-Pauschale gilt pro Ehepartner, da Sie beide jeweils die Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 1.000 Euro bei nichtselbstständiger Arbeit in Anspruch nehmen können.

Wir empfehlen Ihnen, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber über die Arbeitstage im Homeoffice ausstellen zu lassen, wenn er diese nicht ohnehin schriftlich angeordnet hat. Besonders dann, wenn Sie sowohl im Büro, als auch Zuhause gearbeitet haben. Die Homeoffice-Arbeitstage müssen Sie auf Nachfrage vom Finanzamt nachweisen.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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