RTS Frau lehnt sich zurück vor einem Laptop im Homeoffice

Homeoffice: diese Regeln sollten Arbeitgeber beachten

Worauf Sie als Arbeitgeber rechtlich achten müssen, wenn Ihre Mitarbeiter zuhause arbeiten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Vor Corona war ein Homeoffice-Arbeitsplatz ein Privileg. Jetzt ist er jedoch für viele Berufstätige normaler Alltag und ein Muss, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Laut einer Studie der Mannheimer Universität arbeitet derzeit fast jeder fünfte Deutsche an einem Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden. Oft fällt diese Entscheidung auch im Sinne des Arbeitgebers, da er so brenzlige Corona-Situationen in Büros vermeiden kann.  Doch Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice. Worauf Sie als Arbeitgeber rechtlich achten müssen, wenn Ihre Mitarbeiter zuhause arbeiten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kein Anspruch aber auch keine Pflicht auf Homeoffice

Anders als in den Niederlanden, gibt es in Deutschland bislang noch keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Das heißt Ihre Mitarbeiter können nicht von Ihnen fordern von zu Hause aus arbeiten zu dürfen. Andererseits haben Sie als Arbeitgeber auch nicht das Recht, einseitig ohne Zustimmung des Arbeitnehmers das Arbeiten von Zuhause aus zu verlangen. Es bedarf immer einer einvernehmlichen Regelung.

Homeoffice vs. mobiles Arbeiten: begriffliche Abgrenzung

Der Begriff „Homeoffice“ hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Hierunter fallen Tätigkeiten wie:

  • Heimarbeit
  • Telearbeit
  • Mobiles Arbeiten

Telearbeit

Telearbeit bezeichnet das, was man landläufig als Homeoffice versteht. Es handelt sich um einen, vom Arbeitgeber fest eingerichteten, Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten. Sollte Sie einen Telearbeitsplatz zur Verfügung stellen, gelten hohe Anforderungen an Arbeitsschutz und -sicherheit, die in der Arbeitsstättenverordnung geregelt sind. Dazu gehört auch eine Gefährdungsbeurteilung. Bei dieser müssen Sie von einem Fachmann bestätigen und regelmäßig kontrollieren lassen, ob Ihr Mitarbeiter an einem geeigneten Schreibtisch mit richtigem Bürostuhl arbeitet.

Mobiles Arbeiten

Das mobile Arbeiten unterscheidet sich dahingegen, dass es weder an das Büro noch an das häusliche Arbeitszimmer gebunden ist. Ihre Mitarbeiter können an beliebigen Orten (Küchentisch, Restaurant, Bahn, unterwegs am Smartphone) arbeiten. Das mobile Arbeiten ist kein gesetzlich definierter Begriff. Es gelten geringere Vorgaben als bei einem Telearbeitsplatz. Folgende arbeitsrechtliche Vorgaben gelten für alle genannten Arbeitsorte:

 

Achten Sie als Arbeitgeber auf die Einhaltung dieser Vorschriften:

Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz gilt wie im Büro, auch bei der Arbeit daheim. Im Gesetz sind diese Punkte festgelegt:

  • Höchstarbeitszeit
  • Ruhepausen
  • Sonn- und Feiertagsarbeit.

Die im Arbeitsvertrag geregelten Vorgaben gelten auch im Homeoffice.

Als Arbeitgeber müssen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Gerade bei Mitarbeitern im Homeoffice ist es schwer dafür Sorge zu tragen, dass diese ihre Pausenzeiten einhalten und die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Ob die Dokumentation der Arbeitszeiten digital oder handschriftlich erfolgt, ist zweitrangig.

Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes haben Sie als Arbeitgeber zudem ein Weisungsrecht bezüglich der Arbeitszeit und können beispielsweise feste Servicezeiten oder Zeiten der Erreichbarkeit festlegen. Das heißt aber nicht, dass Ihr Mitarbeiter rund um die Uhr erreichbar sein muss.

Datenschutz

Das Arbeiten im Homeoffice unterliegt den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie das Arbeiten im Büro. Als Arbeitgeber bleiben daher Sie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Sie haften für Datenschutzverstöße aus dem Wohnzimmer der Mitarbeiter genauso wie für Verstöße im Büro. Das können Sie als Arbeitgeber tun:

  • verschlüsselte VPN Verbindung zum Firmennetzwerk anbieten
  • erlaubte Arbeitsmittel vorschreiben
  • lokales Abspeichern von Dateien verbieten
  • Passwortsicherung des Homeoffice Computers sicherstellen
  • ausreichende Verschlüsselung von Daten ermöglichen

Ausdrückliches Hinweisen des Arbeitnehmers auf die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Versicherungsschutz

Auch Zuhause gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind allerdings nur Tätigkeiten die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehen. Es kommt somit nicht unbedingt auf den Unfallort, sondern auf die zum Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit an. Diese muss im engen Zusammenhang mit der beruflichen Aufgabe stehen. Ausgenommen sind Wege, die dazu dienen, einer privaten Tätigkeit nachzugehen. Das sind beispielsweise die Annahme von privaten Paketsendungen, essen, trinken und der Gang zur Toilette. Die Abgrenzung ist gerade im Homeoffice nicht sehr einfach und muss im Einzelfall bewertet werden.

 

Arbeiten im Homeoffice ist ohnehin auf dem Vormarsch und wird durch die derzeitige Coronoasituation begünstigt. Nutzen Sie die neue Flexibilität als Chance für Ihr Unternehmen. Die zunehmende Digitalisierung bietet uns die Möglichkeit dieser mobilen und flexiblen Arbeitsform. Dank Videokonferenzen, Webinaren und Cloudlösungen auf die von überall aus zugegriffen werden kann, ist ein fester Arbeitsplatz in vielen Bereichen gar nicht mehr notwendig. Wichtig ist, nicht nur bei Fehlern mit dem Arbeitnehmer in Kontakt zu bleiben und auch den Austausch von Mitarbeitern untereinander zu garantieren.

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